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Tätigkeitsmerkmale

Dieser neue Lehrberuf (gültig ab 1. April 2008) wurde eingerichtet, um einen entsprechenden Qualifikationsbedarf der Pharma-Branche zu befriedigen. Ausbildungsinhalt ist die hoch technisierte und zum Teil automatisierte Produktion von Arzneimitteln. Die Ausbildung im neuen Lehrberuf ist für die pharmazeutische Industrie und das pharmazeutische Gewerbe von großer Bedeutung und soll eine Lücke in der Qualifikation von FacharbeiterInnen schließen und damit auch eine Angleichung an die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz ermöglichen. Das Arbeitsgebiet der AbsolventInnen dieses Lehrberufes umfasst das team- und prozessorientierte Arbeiten in der pharmazeutischen Industrie und im pharmazeutischen Gewerbe. Einsatzmöglichkeiten bestehen vor allem in der Herstellung, aber auch in der Entwicklung von Arzneimitteln.


Berufsprofil (Quelle: Ausbildungsordnung - BGBl.II.Nr.105/2008):


1. Rezepturgemäßes Auswählen und Überprüfen der erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe sowie sonstiger erforderlicher Materialien,


2. Rechnergestütztes Prozessüberwachen von Produktionsprozessen zur Herstellung von Arzneimitteln inklusive Abfüll- und Verpackungsprozessen,


3. Vornehmen erforderlicher Prozessoptimierungen während der Produktion sowie Erfassen technischer Daten während des Produktionsverlaufes,


4. Durchführen von Prozesskontrollen unter Einhaltung von erforderlichen GMP-Maßnahmen (Gute Herstellungspraxis) und Qualitätsmanagementsystemen,


5. Ausführen von Reinigungs-, Prozess- und Verpackungsvalidierungen,


6. Dokumentieren sämtlicher produktionsrelevanter Daten sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit,


7. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
Pharmatechnolog(e)in
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Pharmazeutische Industrie (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
  • Handgeschicklichkeit: Einstellen, Warten und Reparieren der Produktionsanlagen;
  • Auge-Hand-Koordination: Steuern der Produktionsanlagen;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Reinigungsarbeiten an Maschinen und Anlagen;
  • Sehvermögen: Qualitätskontrolle, Prozessüberwachung;
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Auswerten und Beurteilen von Mess- und Analysedaten;
  • technisches Verständnis: Durchführen von Reparaturen, Steuern und Warten der Maschinen und Anlagen, Lesen von technischen Unterlagen, technische Dokumentation;
  • Organisationstalent: Planen von Prozess- und Arbeitsabläufen, Prozessoptimierung;
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team;
  • logisch-analytisches Denken: Erkennen von Fehlerursachen bei Produktionsstörungen;
  • Reaktionsfähigkeit: rasches Eingreifen bei Produktionsstörungen, Steuern der Produktionsanlagen;
  • Merkfähigkeit: Merken von Stoffeigenschaften, deren Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten;
  • Selbständigkeit: Steuern und Überwachen der Produktion;
  • generelle Lernfähigkeit: Aneignen von Kenntnissen über neue Produktionsverfahren und Produkte.

Betriebe/Lehrbetriebe:
PharmatechnologInnen arbeiten in Betrieben der Pharmazeutischen Industrie, in der Arzneimittelproduktion. Dabei handelt es sich oft um Zweigwerke großer Pharmakonzerne. Es gibt aber auch kleinere Unternehmen, die teilweise auf bestimmte Medikamente spezialisiert sind.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der Pharmatechnologie-Lehrlinge ist nach der Einführung des Lehrberufs im Jahr 2008 innerhalb von 10 Jahren kontinuierlich auf fast 80 Personen gestiegen, dann wieder gesunken, aber in jüngster Zeit wieder auf über 90 Personen angewachsen. Aber ein allgemeiner Aufwärtstrend kann davon nicht abgelesen werden, was auch verwunderlich wäre, da es in Österreich nur wenige Pharma-Firmen gibt. Die meisten Lehrstellen sind derzeit in Wien (die Hälfte) sowie in Tirol und Kärnten (zusammen ein Drittel) zu finden, einige wenige auch in den übrigen Bundesländern; keine Lehrstellen waren zuletzt in Vorarlberg vorhanden.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird überwiegend von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge beträgt rund zwei Drittel, der männlichen Lehrlinge rund ein Drittel.

Berufsaussichten:
Die Pharmabranche ist eine Wachstumsbranche. Dementsprechend nahm die Beschäftigung in den letzten Jahren stetig zu. Voraussichtlich wird sich die Branche auch in den nächsten Jahren weiter positiv entwickeln.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten für PharmatechnologInnen sind sehr gut. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften wird voraussichtlich weiter ansteigen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ChemieverfahrenstechnikerIn", dem der Beruf "Pharmatechnolog(e)in" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
Pharmatechnolog(e)in (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 30 32 28 25 19 20 30 37 36 41
weiblich 41 42 50 47 48 39 51 54 58 55
gesamt 71 74 78 72 67 59 81 91 94 96
Frauenanteil 57,7% 56,8% 64,1% 65,3% 71,6% 66,1% 63,0% 59,3% 61,7% 57,3%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
Pharmatechnolog(e)in
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
ChemieverfahrenstechnikerIn nein
DrogistIn nein
LabortechnikerIn - Hauptmodul Biochemie nein
LabortechnikerIn - Hauptmodul Chemie nein
LabortechnikerIn - Hauptmodul Lack- und Anstrichmittel nein
Pharmazeutisch-kaufmännisch(er/e) AssistentIn nein
ProzesstechnikerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Fachschule für Chemie (Ausbildungszweige "Chemische Technologie und Umwelttechnik" oder "Biochemie und Bioanalytik");

Fachschule für Chemische Betriebstechnik (mit Technikerpraktikum);


Höhere Lehranstalt für Chemie (Ausbildungsschwerpunkte "Biochemie, Bio- und Gentechnologie", "Chemie-Informatik", "Leder- und Naturstofftechnologie", "Oberflächentechnik", "Technische Chemie - Umwelttechnik");


Höhere Lehranstalt für Chemieingenieurwesen (Ausbildungsschwerpunkte "Chemische Betriebstechnik", "Chemische Betriebs- und Umwelttechnik", "Chemische Betriebstechnik, SV Biochemie und Biotechnologie", "Textilchemie").

Die Weiterbildung der PharmatechnologInnen erfolgt vor allem in innerbetrieblichen Kursen und Schulungen.


Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Werkmeisterschule für Berufstätige mit den Fachrichtungen "Technische Chemie" und "Technische Chemie und Umwelttechnik" (2 Jahre, Abendunterricht) und die zur Reife- und Diplomprüfung führende Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Chemieingenieurwesen (Ausbildungsschwerpunkte "Chemische Betriebstechnik", "Molekularbiologie und Gentechnik" und "Umwelttechnik und Umweltschutzmanagement"; 4 Jahre).

Aufstiegsmöglichkeiten:

PharmatechnologInnen können zu VorarbeiterInnen, SchichtführerInnen, SchichtmeisterInnen, TagesschichtmeisterInnen, WerkmeisterInnen, ObermeisterInnen, AbteilungsleiterInnen oder WerkführerInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für PharmatechnologInnen im reglementierten Gewerbe "Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters gibt es einige freie Gewerbe in verwandten Bereichen bzw. im Chemiebereich, z.B. "Erzeugerung von kosmetischen Artikeln" oder "Erzeugung von chemisch-technischen Produkten, die nicht als Gifte im Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind". Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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