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Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

Die Tätigkeit von OrthoptistInnen umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie sowie Rehabilitation von Störungen des Auges bzw. beider Augen. Dazu gehören vor allem Störungen des Sehens, Bewegungsstörungen der Augen, zentrale Sehstörungen, z.B. nach Unfällen und Krankheiten, sowie Beeinträchtigungen des Sehvermögens, die z.B. durch Überlastungen wie etwa Bildschirmarbeit hervorgerufen wurden. Nach ärztlicher Anordnung adaptieren sie Heilbehelfe und übernehmen im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, von Reihenuntersuchungen in Kindergärten, allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen sowie der Arbeitsmedizin eine beratende Funktion und klären über entsprechende Vorsorgemaßnahmen auf.

Weitere Tätigkeitsbereiche von OrthoptistInnen sind z.B. die Arbeit mit sehbehinderten Personen aller Altersgruppen in der optischen Rehabilitation, die Kontaktlinsenanpassung, die Assistenz bei Schieloperationen und die Durchführung von elektrophysiologischen Untersuchungen. OrthoptistInnen arbeiten oft mit AugenärztInnen, NeuropsychologInnen, Ergo- und PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen und SonderpädagogInnen zusammen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Sehschwächen erkennen
  • Beratungsgespräche führen
  • Behandlungskonzepte entwickeln
  • Augenbewegungsstörungen feststellen
  • Sehtüchtigkeit wiederherstellen und verbessern
  • Behandlungen bei Schielen durchführen
  • Therapiepläne entwickeln
  • Verschiedene Untersuchungsmethoden anwenden
  • Behandlungsverlauf dokumentieren und analysieren
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gutes Sehvermögen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Augenkliniken
  • Augenfacharztpraxen
  • Tageskliniken
  • Rehabilitationsanstalten
  • Einrichtungen für sehbehinderte Menschen
  • Ambulatorien
  • Universitäten und Fachhochschulen für Forschung und Lehre
  • Kuranstalten

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus.

OrthoptistInnen unterstützen mit ihrer Expertise und ihrem Aufgabengebiet die Tätigkeit von AugenärztInnen − ein Grund, warum diese zunehmend auf die Zusammenarbeit mit OrthoptistInnen setzen, da sie eine wichtige Rolle in der therapeutischen Behandlung der PatientInnen spielen. Die Beschäftigungsaussichten für OrthoptistInnen sind gut.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "OrthoptistIn", dem der Beruf "OrthoptistIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur OrthoptistIn erfolgt im Rahmen eines 6-semestrigen Bachelor-Fachhochschulstudiengangs. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Orthoptik, Okulomotorik, Strabismus, Neuroophthalmologie, Diagnostik von Augenbewegungsstörungen, Grundlagen der visuellen Wahrnehmung, Kinderophthalmologie und Geronto-Orthoptik.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für OrthoptistInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Gesetz § 11d verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 60 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria.

Weiterbildungen können beispielsweise bei orthoptik austria, dem Verband der OrthoptistInnen Österreichs, absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Orthoptische Funktionsdiagnostik
  • Zerebrale Sehstörungen
  • Visuelle Neurorehabilitation
  • Strabismustherapie
  • Nystagmus
  • Maculaschulung bei AMD

Für die fachliche Weiterbildung bietet die FH Campus Wien einen berufsbegleitenden Masterlehrgang im Bereich "Advanced Intergrativ Health Studies", der 3 Studienphasen umfasst. Im Fokus des interdisziplinären Curriculums stehen die Erweiterung von Fach- und Führungskompetenzen sowie die Stärkung des beruflichen Netzwerks.

Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge an Fachhochschulen und Universitäten, z.B. in den Bereichen Hochschuldidaktik für Gesundheitsberufe, Management in Gesundheitsorganisationen, Traumatologie und Health Care Management.

Sonderausbildungskurse qualifizieren für die Ausübung von Spezialaufgaben, Lehr- und Unterrichtstätigkeit sowie für Führungsaufgaben. Häufig spezialisieren sich OrthoptistInnen z.B. auf Bereiche wie visuelle Rehabilitation und Arbeitsmedizin oder sind in Lehre, Wissenschaft und Forschung tätig.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich und ist im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria

Der Beruf OrthoptistIn zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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