Start | Straßenaufsichtsorgan (m/w)

Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

Straßenaufsichtsorgane überwachen den ruhenden und sich bewegenden Verkehr und erfüllen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung verschiedene Aufgaben im Bereich der Verkehrs- und Parkraumüberwachung zur Unterstützung der örtlichen Polizei.

Straßenaufsichtsorgane kontrollieren Parkscheine und Dauerparkberechtigungen von Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen und Zonen mit Parkraumbewirtschaftung sowie eine Reihe anderer Park- und Verkehrsgenehmigungen, z.B. Vignetten oder GO-Boxen. Sie gewährleisten den Zugang von Parkplätzen für AnwohnerInnen, sorgen für die Einhaltung der Parkordnung und übernehmen Aufgaben der Verkehrsregelung vor Veranstaltungsgeländen oder an Kreuzungen. Weiters verhindern Straßenaufsichtsorgane Blockaden von Einsatzfahrzeugen, von öffentlichen Verkehrsmitteln und Behindertenparkplätzen und halten somit den Straßenverkehr in Fluss.

Bei der Überwachung und Überprüfung des ruhenden Verkehrs befolgen Straßenaufsichtsorgane die Straßenverkehrsordnung und sind befugt, Strafzettel und Geldstrafen einzufordern, z.B. bei Überschreiten der Parkzeit oder Parken auf dem zweiten Fahrstreifen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit dürfen Straßenaufsichtsorgane das Abschleppen eines Fahrzeugs, das an einer nicht ordnungsgemäßen oder nicht genehmigten Stelle steht, veranlassen. Wenn sie die Fälschung eines Parkausweises oder einer Fahrzeugprüfungsplakette vermuten, schalten Straßenaufsichtsorgane die dafür zuständige Ermittlungsbehörde ein.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Für die Einhaltung der Parkordnung sorgen
  • Halte- und Parkverbote überwachen
  • Parkpickerl und Vignetten überprüfen
  • Einhaltung der Parkzeit überprüfen
  • Strafzettel ausstellen
  • Ruhenden und sich bewegenden Verkehr überwachen
  • Ermittlungsbehörden bei Auffälligkeiten verständigen
  • Abschleppen von Fahrzeugen veranlassen
  • Ereignisse dokumentieren
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Durchsetzungsvermögen
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Gutes Sehvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Gemeinden und Magistrate
  • Polizei (in Wien)
  • Private Wach- und Sicherheitsdienste

Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Sicherheitsmaßnahmen und der Auslagerung von Sicherheitsaufgaben aus dem öffentlichen Bereich verzeichnete die private Sicherheits- und Bewachungsbranche in den letzten Jahren einen Aufschwung und einen kontinuierlichen Anstieg an Beschäftigten. Es wird erwartet, dass diese positive Entwicklung im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen weiter anhält. Insbesondere in Städten werden Kurzparkzonen tendenziell ausgeweitet. In Wien wurde im Zuge der Einführung von flächendeckenden Kurzparkzonen und einem einheitlichen Parkpickerl-System im März 2022 zusätzliches Personal eingestellt. Für Straßenaufsichtsorgane ist von einer künftig weiterhin stabilen Nachfrage am Arbeitsmarkt auszugehen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Straßenaufsichtsorgan (m/w)", dem der Beruf "Straßenaufsichtsorgan (m/w)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung sowie die Bestellung der Straßenaufsichtsorgane sind in den Bundesländern und verschiedenen Städten unterschiedlich geregelt. Die Landespolizeidirektion Wien etwa übernimmt die Ausbildung der Wiener Straßenaufsichtsorgane. Die Ausbildung dauert 10 Wochen und beinhaltet unter anderem ein mehrtägiges Konfliktvermeidungsseminar sowie ein polizeiliches Einsatztraining.

In der Stadt Innsbruck durchlaufen angehende Straßenaufsichtsorgane neben einer eintägigen ÖZS-Basisausbildung für den "Bewachungs-/Sicherheitsdienst" eine verpflichtende Ausbildung nach dem Tiroler Parkabgabegesetz, welche im Rahmen des Dienstverhältnisses stattfindet.

Manche städtische Verwaltungen lagern die Ausbildung von Straßenaufsichtsorganen auch an Sicherheitsdienstleistungs- und Bewachungsunternehmen aus.

Folgende Aufnahmekriterien für BewerberInnen werden neben persönlichen Anforderungen häufig genannt:

  • Volljährigkeit
  • Einwandfreier Leumund
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Führerschein Klasse B

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