Start | ExekutivbediensteteR im Justizwachdienst

Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Zudem gibt es besondere Kriterien bei der Aufnahme in den Justizwachedienst (sh. "Anforderungen").

Tätigkeitsmerkmale

Exekutivbedienstete im Justizwachdienst beaufsichtigen und betreuen Personen, die in Gefängnissen untergebracht sind, und sorgen für eine umfassende Sicherheit in und außerhalb der Justizanstalt. Dabei sind sie in unterschiedlichen Abteilungen tätig, wie z.B. in den Arbeitsbetrieben und Werkstätten, der Verwaltung oder der Krankenstation der Gefängnisse.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit übernehmen Exekutivbedienstete im Justizwachdienst eine überwachende und kontrollierende Funktion. Sie bewachen die Zellen und Aufenthaltsräume, beaufsichtigen die Gefangenen bei Hofgängen, Überstellungen, Gerichtsterminen oder Arztbesuchen und begleiten sie zu den hauseigenen Werkstätten. Neben der Bewachung unterstützen Exekutivbedienstete im Justizwachdienst InsassInnen bei der Bewältigung ihrer Alltagsprobleme und helfen dabei, Konflikte zwischen Häftlingen zu lösen. Weiters bereiten sie die Gefangenen auf die Resozialisierung und Reintegration nach der Entlassung aus der Justizanstalt vor.

Um diese besondere Betreuungsform kompetent ausführen zu können, arbeiten Exekutivbedienstete im Justizwachdienst mit speziell ausgebildetem Fachpersonal zusammen, z.B. mit PsychologInnen, SozialarbeiterInnen oder PädagogInnen. Weiters übernehmen sie administrative Aufgaben wie das Erstellen von Berichten, das Protokollieren von Abläufen, das Organisieren des Besuchsdienstes oder den Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Für Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizanstalt sorgen
  • InsassInnen kontrollieren
  • Zellen, Aufenthaltsräume und Werkstätten überwachen
  • Konflikte zwischen Häftlingen lösen
  • InsassInnen zu Gerichtsterminen, Hofgängen und Arztbesuchen begleiten
  • Freizeitgestaltung für Häftlinge organisieren
  • Besuchsdienst organisieren
Siehe auch:
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Mindesalter 18 Jahre
  • Führerschein der Klasse B
  • Kein laufendes Straf- oder Disziplinarverfahren; keine strafgerichtlichen Vorstrafen oder schwerwiegenden disziplinären Verurteilungen
  • Abklärung der Vertrauenswürdigkeit durch eine Sicherheitsüberprüfung gemäß §55 ff SPG
  • Bereitschaft, auch am Wochenende und in der Nacht zu arbeiten
  • Bereitschaft zu Schichtarbeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen ausschließlich in den Strafanstalten und Untersuchungsgefängnissen der österreichischen Bundesverwaltung.

In Österreich gibt es 27 Justizanstalten mit 12 Außenstellen, in denen mehrere Tausend Exekutivbedienstete im Justizwachdienst tätig sind. Die Arbeitsmarktnachfrage nach Exekutivbediensteten im Justizwachdienst entwickelt sich stabil, da die Justizwache immer wieder auf der Suche nach Personal ist.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ExekutivbediensteteR im Justizwachdienst", dem der Beruf "ExekutivbediensteteR im Justizwachdienst" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Folgende Voraussetzungen existieren für die Aufnahme in den Justizwachdienst:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Bundesdienst
  • Führerschein B bei Eintritt in den Bundesdienst
  • Bei Männern abgeleisteter Grundwehr- oder Zivildienst
  • Kein laufendes Straf- oder Disziplinarverfahren und keine gerichtlichen Vorstrafen zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • EDV-Kenntnisse
  • Körperliche Eignung
  • Ausreichende Sehleistung
  • Gepflegtes Erscheinungsbild, z.B. keine auffallenden Tätowierungen an sichtbarer Stelle

Die Grundausbildung zum/zur Exekutivbediensteten im Justizwachdienst besteht aus 5 Phasen: Der erste Schritt der Ausbildung umfasst eine 3-wöchige theoretische Einführung. Hier werden angehende Exekutivbedienstete im Justizwachdienst in die Arbeitswelt des Strafvollzugs eingeführt und erhalten grundlegende rechtliche Informationen. Die zweite Phase vollzieht sich im Zuge eines 5-wöchigen Praktikums. Darin werden erste praktische Erfahrungen gesammelt und die Arbeitsrealitäten kennengelernt.

Der dritte Abschnitt der Ausbildung findet in einer Strafvollzugsakademie statt und umfasst 24 Wochen. Hier werden Themeninhalte wie Strafrecht, Verfassungsrecht, Psychologie, Sport, Gesprächsführung und der Umgang mit EDV-Anwendungen vermittelt. Im Anschluss an die schulische Ausbildung erfolgt als vierter Abschnitt eine 16-wöchige Dienstphase, in der angehende Exekutivbedienstete im Justizwachdienst in die praktischen Aufgabenbereiche und an das selbstständige Arbeiten herangeführt werden.

Jede Phase muss mit einer positiven Leistungsbeurteilung abgeschlossen werden. In der letzten Phase und somit am Ende der Grundausbildung muss zudem eine schriftliche und mündliche Dienstprüfung abgelegt werden.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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