Start | Umweltbeauftragter/Umweltbeauftragte

Tätigkeitsmerkmale

Umweltbeauftragte werden auch als Umweltschutzbeauftragte bezeichnet. Sie unterstützen und beraten BetreiberInnen von Produktions-, Tank-, Verbrennungsanlagen oder anderen Unternehmen in ihrer Verantwortung für eine umweltgerechte Betriebsweise.

Als interne Umweltbeauftragte kontrollieren sie, ob die organisatorischen und technischen Voraussetzungen vorliegen, um Mängel rechtzeitig aufzudecken. So können Mängel rasch und fachkundig behoben werden. Sie überprüfen in Unternehmen, ob dort die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Gegebenenfalls informieren sie UnternehmerInnen über die sachlichen Erfordernisse. Umweltbeauftragte müssen Beratungs- und Informationspflichten in Bezug auf alle - den jeweiligen Betrieb betreffenden - umweltschutzbezogenen Fragen nachkommen. Sie beraten die Führungskräfte in Bezug auf Umweltmanagement-Themen. Zudem sind sie verantwortlich für den Einsatz und die Funktion eines Umweltmanagement-Systems.

Als externe Umweltbeauftragte beraten sie Schulen, Betriebe, Behörden, Organisationen und die Bevölkerung in allen Umweltfragen. Sie veranstalten und organisieren Vorträge, Kurse sowie Informationsstände. Zudem wirken sie mit, Beiträge für Zeitungen, Fernsehen und Radio zu gestalten. Sie sind AnsprechpartnerIn in allen umweltrelevanten Themen.

Sie können sich auf einen Bereich wie etwa Immissionsschutz*, Gewässerschutz oder Abfallwirtschaft spezialisieren. Die genauen Tätigkeiten sind im Abfallwirtschaftsgesetz § 11 (3) beschrieben. Siehe auch: Umwelt- und AbfallberaterIn.

 

*Immission: Einwirkung von Schadstoffen auf Menschen, Tiere und Umwelt.

Der Beruf erfordert z.B. die Fähigkeit, Messzahlen sowie wirtschaftliche oder technische Daten in gut vermittelbare Berichte zu kleiden. Das ist wichtig um einerseits Innenwirkung (z.B. gegenüber der Geschäftsführung) zu erzielen und andererseits die Ergebnisse nach außen (Public-Relations ebenso wie gegenüber den Kontrollinstanzen) zu transportieren.

Von Vorteil ist ein naturwissenschaftlich-technisches Verständnis (Umweltchemie, Umweltphysik, Mikrobiologie, Toxikologie), sowie

  • Kenntnis der Branche und der Erzeugnisse des jeweiligen Unternehmens oder Ortes
  • Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen fachlichen Prozessen
  • Interesse für messtechnische Themenstellungen
  • Analytisches Denkvermögen
  • Kommunikationsgeschick, Überzeugungsstärke
  • Abstraktionsvermögen: zur Modellbildung für Lösungskonzepte
  • Denken über Systemgrenzen hinaus
  • Umgang mit geobasierten Umweltinformationssystemen
  • Englischkenntnisse in: Literatur, technische Handbücher, internationale Projekte

 

Fachleute können nämlich nur bestellt werden, wenn sie nachweislich über rechtliche, technische und wirtschaftliche Kenntnisse für die Umsetzung von Audits und für Planungsvorhaben verfügen.

Umweltbeauftragte müssen bestimmte formale Mindestanforderungen erfüllen:

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Überblick über alle umweltbezogenen Vorgänge im Betrieb
  • Einschlägige technische oder rechtliche Kenntnisse (entweder durch eine Fachausbildung oder durch mehrjährige einschlägige Praxis)

Umweltbeauftragte im Unternehmen werden in der Regel als AbfallbeauftragteR, GewässerschutzbeauftragteR oder ImmissionsschutzbeauftragteR bestellt.

Umweltbeauftragte sind in fast allen technisch-industriellen Betrieben (ab 100 MitarbeiterInnen) erforderlich, insbesondere im Anlagebau und in Produktionsbetrieben. Grundlage ist das Abfallwirtschaftsgesetz § 11.

Umweltverantwortliche arbeiten auch in Unternehmen der öffentlichen Hand z.B. Bundesforste oder in Krankenhäusern oder Kurhäusern, als SicherheitsmanagerInnen, Präventivfachkräfte im Sicherheitsbereich und Managementsystem-Beauftragte.

Größere Betriebe (ab 100 Arbeitnehmern) verpflichtet, Abfallbeauftragte zu bestellen. Zahlreiche Änderungen des Abfallrechtes und rasante Wirtschaftsentwicklungen haben Anforderungen und Aufgaben der Abfallbeauftragten kontinuierlich verändert.

Das Thema Umweltinformatik spielt eine große Rolle. Hier realisieren und optimieren Fachleute Umweltinformationssysteme. Sie nutzen Simulationsprogramme z.B. zur Messung und Simulation der Ausbreitung von Schadstoffen.

Bei Interesse und Qualifikation kann eine Position als Data Scientist angestrebt werden. Data Scientists analysieren große Datenmengen zur Gewinnung von wichtigen Informationen. Diese Informationen dienen zur Nutzung für ökonomische und ökologische Optimierungsmaßnahmen und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes von Anlagen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "UmweltmanagerIn", dem der Beruf "Umweltbeauftragter/Umweltbeauftragte" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Umweltbeauftragte bzw. Umweltbeauftragter ist kein zu erlernender Beruf, sondern eine Funktion. Es ist jedoch keine vom Gesetzgeber festgelegte Bezeichnung.

Es gibt jedoch eine Standardausbildung zum/zur zertifizierten Umweltbeauftragten. Die Ausbildung zum/zur Umweltbeauftragten umfasst die Bereiche betrieblicher Umweltschutz, Umweltrecht und Umweltauditoring. Die Standardausbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um die Aufgaben kompetent und praxisgerecht im Betrieb umzusetzen und ein Umweltmanagementsystem aufzubauen, zu betreiben und zu auditieren.

Diese Standardausbildung ergänzt die Ausbildung zum/zur Abfallbeauftragten.

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Grundsätzlich werden oft Fachleute aus den verschiedensten Bereichen (Ausbildungen) herangezogen. Eine naturwissenschaftliche, technische, rechtliche oder landwirtschaftliche Ausbildung kann eine gute Grundlage für diese Funktion bilden.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Viele der notwendigen Kenntnisse und Befähigungen (z.B. Öko-Auditing) werden berufsbegleitend erworben. Es bestehen unterschiedliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Seminaren, Lehrgängen oder entsprechenden Masterprogrammen, z.B. Nachhaltiges Ressoucenmanagement, Verpackungstechnologie und Eco Design, Projektmanagement, Umweltmanagement, Ökoenergietechnik und Ökologische Landwirtschaft.

Wichtig sind Kenntnisse im Bereich Recht: Umweltrecht, Patentrecht, besonderes Umweltrecht (Abfallwirtschaft, Gewässerschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Haftungsproblematik), Strafrechtliche Verantwortung der Betriebsbeauftragten, Gefahrstoffrecht, Chemikaliengesetz (ChemG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Aus- und Weiterbildungsanbieter wie etwa das WIFI oder Forstliche Ausbildungsstätten des Bundes bieten Zertifizierungskurse: Z.B. Ausbildung zum/zur Energieberater/in, Kommunaler oder urbaner KlimaschutzbeauftragteR. InterneR GewässerschutzbeauftragteR, InterneR ImmissionsschutzbeauftragteR, Ausbildung zum/zur Abfallbeauftragten und Abfallberater/in gem. §11 AWG 2002.

Es bestehen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten z.B. im Bereich Öko-Audit, Simulation und Datenanalyse (Data Science) oder in der messtechnischen Erfassung, Überwachung und Dokumentation von Schadstoffen und Umweltschäden.

Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich als externe BeraterIn bei Umweltberatungsstellen, Gemeinden, Problemstoffsammelzentren, Abfallwirtschaftsverbänden, Umweltvereinen und Betrieben.

Je nach Interesse und Qualifikation können Umweltbeauftragte als EnergieberaterIn selbstständig tätig zu sein. Dazu ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich.

Für AbsolventInnen bestimmter Studienrichtungen besteht die Möglichkeit zur selbstständigen Tätigkeit als ZiviltechnikerIn.

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