Start | ZiviltechnikerIn - Architektur

Tätigkeitsmerkmale

Grundsätzlich befassen sich ArchitektInnen mit dem gesamten Lebenszyklus von Gebäuden bzw. Objekten - von der Generalplanung, Baukoordination, Inbetriebnahme, Wartung über die Sanierung bis zum Rückbau.

Ihre Befugnis umfasst die Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen auf ihrem spezifischen Fachgebiet. Die Pläne einer Architektin/eines Architekten genießen urheberrechtlichen Schutz nach dem Urhebergesetz (vgl. Jusline.at).

AbsolventInnen eines Diplom- oder Masterstudiums der Studienrichtung "Architektur" können nach einer bestimmten Praxiszeit die Ziviltechnikerprüfung ablegen, welche sie zur selbstständigen Tätigkeit als ArchitektIn berechtigt.

Siehe auch ArchitektIn und ZiviltechnikerIn-IngenieurkonsulentIn.

  • Spezialkenntnisse je nach Sparte
  • Freude an Physik (Mechanik, Thermik, Thermodynamik)
  • Räumliches Vorstellungsvermögen und grafische Kenntnisse
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Verhandlungskompetenz
  • Interdisziplinäres Denken (über verschiedene Fachbereiche hinweg)
  • Englischkenntnisse

Für ArchitektInnen mit Ziviltechnikerberechtigung ist eine selbständige Berufsausübung möglich. AbsolventInnen mit Ziviltechnikerberechtigung arbeiten im eigenen Architekturbüro oder innerhalb einer ArchitektInnengruppe bzw. ArchitektInnenkollektiv.

Für die selbstständige Berufsausübung als ArchitektIn ist nach dem entsprechenden Studium, die vorgesehenen Praxiszeit und die Ablegung der Ziviltechnikprüfung bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen erforderlich.

AbsolventInnen arbeiten am Anfang bzw. während des Studiums oft im Angestelltenverhältnis. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen z.B. bei Planungsgesellschaften, in Planungsbüros der Industrie. in Architektur- und Bau- und Generalunternehmen, staatlichen und kommunalen Verwaltungen, Industrie- und Handelsunternehmen, in Unternehmen der Wohnungswirtschaft, des Umweltbereichs oder der Kreativwirtschaft und bei den Bauämtern der öffentlichen Bauträger.

ArchiktektInnen konkurrieren am Arbeitsmarkt oft mit den BauingenieurInnen. BauingenieurInnen sind für die konstruktiv planende Seite zuständig (jedoch kaum für den künstlerischen Teil).

ArchitektInnen treten bei der Suche nach einem Arbeitsplatz teilweise in Konkurrenz mit UniversitätsabsolventInnen der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder mit WirtschaftsingenieurInnen aus dem Bereich Bauwesen.

Ein Bauwerk einer Architektinn/eines Architekten kann auch als Werk der Baukunst, das von BauingenieurInnen eher als Werk der Bautechnik gesehen werden. Die Pläne einer Architektin/eines Architekten genießen urheberrechtlichen Schutz (z.B. §3 und §54 UrhG).

Karrieremöglichkeiten bestehen unter anderem in den Bereichen industrielle Forschung und Entwicklung im Gebäudebereich, in akademischen und nicht-akademischen Forschungsinstitutionen, als GutachterIn im Öffentlichkeitsdienst und in Consulting Unternehmen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ArchitektIn", dem der Beruf "ZiviltechnikerIn - Architektur" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Der Begriff „Architekt" ist in Österreich geschützt. Die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Architektin darf nur von Mitgliedern der Architektenkammern - nach der Ziviltechnikerprüfung und anschließender Vereidigung - getragen werden.

Zulassungsvoraussetzungen für die Ziviltechnikerprüfung:
Die Prüfung kann für ein Fachgebiet abgelegt werden, die Gegenstand eines Magister-, Master- oder Diplomstudiums einer technischen, naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen, montanistischen oder einer Studienrichtung der Bodenkultur waren.

Tagesaktuelle Infos bitte beim Österreichischen Rechtsinformationssystem und bei der zuständigen Kammer einholen!

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Je nach spezifischer Tätigkeit bestehen für ZiviltechnikerInnen zahlreiche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung bzw. weiteren Spezialisierung. Fort- und Weiterbildungsangebote gibt esiInsbesondere in relevanten technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Feldern. Von zunehmender Bedeutung sind auch ökologische Fragestellungen.

AbsolventInnen bzw. ArchitektInnen können eine Forschungs- oder Lehrtätigkeit an Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Instituten anstreben

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