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Tätigkeitsmerkmale

BetriebswirtInnen beschäftigen sich mit wirtschaftlichen Aspekten und Zielen in einem Unternehmen. Sie können in unterschiedlichen Funktionsbereichen tätig sein, z.B. im Management, Finanzmanagement, Controlling, Marketing und oder im Personalwesen. BetriebswirtInnen analysieren Geschäftsprozesse sowie Finanzdaten und suchen nach Lösungen zur Optimierung von Kennzahlen, um den Erfolg und die Effizienz des Unternehmens zu steigern. Zudem sind sie für die Entwicklung und Umsetzung langfristiger Geschäftsstrategien verantwortlich. Dafür analysieren sie beispielsweise Markttrends sowie Wachstumsmärkte und planen Investitionen und Expansionsstrategien.

Zum Aufgabenbereich von BetriebswirtInnen zählen auch die Kontrolle der Umsatzzahlen sowie die Erstellung von Bilanzen. Sie sind weiters für die Verwaltung des Budgets zuständig und verfassen Finanzberichte. Im Personalwesen sind sie für die Verwaltung der Belegschaft und der Personalkosten verantwortlich. Sie stellen MitarbeiterInnen ein, planen Schulungen sowie Entwicklungsmaßnahmen. Sind BetriebswirtInnen im Marketing tätig, erstellen sie Marketingpläne und überwachen Werbekampagnen. Die meisten BetriebswirtInnen sind im Management tätig und treffen operative Entscheidungen in einem Unternehmen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Geschäftsprozesse und Finanzdaten analysieren
  • Optimierungsstrategien entwickeln und umsetzen
  • Markttrends analysieren
  • Investitionen planen
  • Umsatzzahlen kontrollieren
  • Bilanzen erstellen
  • Budget verwalten
  • Finanzberichte erstellen
  • Operative Entscheidungen treffen
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Englischkenntnisse
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Unternehmerisches Denken

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, z.B.:

  • Dienstleistungsunternehmen wie Banken und Versicherungen
  • Industrieunternehmen
  • Handelsunternehmen
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Steuerberatungskanzleien 
  • Unternehmensberatungen
  • Öffentliche Institutionen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Hochschulen und Forschungsinstitute

BetriebswirtInnen sind vielseitig einsetzbar und können  je nach Spezialisierung  in vielen Bereichen und Branchen tätig sein. In zahlreichen Unternehmen besteht eine hohe Nachfrage nach der betriebswirtschaftlichen Optimierung bestimmter Unternehmensbereiche. Die Berufsaussichten für BetriebswirtInnen sind aufgrund der breiten Einsatzmöglichkeiten gut. Fremdsprachenkenntnisse können die Berufsaussichten zusätzlich verbessern. So werden in international agierenden Unternehmen meist Englischkenntnisse vorausgesetzt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BetriebswirtIn", dem der Beruf "BetriebswirtIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Betriebswirtschaftsstudium oder ein anderes wirtschaftswissenschaftliches Bachelor- oder Masterstudium an einer Universität bzw. Fachhochschule. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren, in dem insbesondere vertiefte Kenntnisse des wissenschaftlichen Forschens im genannten Bereich erlangt werden, und das auf eine Laufbahn im wissenschaftlichen Bereich vorbereitet. 

Für die Zulassung zum Studium im Bereich Betriebswirtschaft muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel Accounting, Finance, Marketing, Management, Produktion und Logistik, Volkswirtschaftslehre sowie Mathematik, Statistik, Wirtschaftsrecht und Unternehmensführung.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Innovationsmanagement, Change Management, Controlling, Unternehmensberatung, Prozessmanagement, Marketing, Organisationsmanagement, Risikomanagement oder Human Resources. 

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen SAP, Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Zeitmanagement und Fremdsprachen. 

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitende Funktionen, z.B. im Projektmanagement, in der Abteilungsleitung, in der Geschäftsführung oder im strategischen Management. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich, z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation", "Versicherungsvermittlung (VersicherungsagentIn, VersicherungsmaklerIn und Beratung in Versicherungsangelegenheiten)", "Arbeitsvermittlung", "Überlassung von Arbeitskräften", "SpediteurInnen einschließlich der TransportagentInnen" und "ImmobilientreuhänderInnen (ImmobilienmaklerInnen, ImmobilienverwalterInnen, BauträgerInnen) sowie der Rechtskraftgewerbe "Gewerbliche Vermögensberatung" und "Reisebüros" und des freien Gewerbes "Handelsgewerbe" möglich. 

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Bei Rechtskraftgewerben benötigt man zusätzlich die Genehmigung durch die Gewerbehörde. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe

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