Start | JuristIn - Schwerpunkt Interessenvertretungen

Tätigkeitsmerkmale

JuristInnen die für Interessenvertretungen wie z.B. Kammern, Gewerkschaften oder Autofahrerclubs tätig sind, bieten Beratung und Betreuung in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Sie verfassen Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Fachtexte. Sie betreuen und moderieren Arbeitskreise. Außerdem prüfen sie Verträge und begutachten Gesetze.

Oft arbeiten sie in einem Team, etwa im Bereich Unternehmensberatung in Wirtschafts- und Arbeiterkammern. Je nach Ausbildung sind sie dort für Fragen des Arbeits- und Sozialrechts zuständig. Als angestellte JuristInnen sind sie in eher der Vorbereitungsphase beteiligt.

Als Anwalt/Anwältin bieten sie den Mitgliedern der Interessensvertretung individuelle Rechtsberatung. Dabei nehmen sie auch Einfluss auf die Gestaltung und Weiterentwicklung der Rechtsordnung (zur Durchsetzung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder). Sie vertreten ihre MandantInnen, prüfen Sachverhalte, erstellen Gutachten und Verträge. JuristInnen führen auch Verhandlungen mit VertreterInnen anderer Interessengemeinschaften und pflegen den Austausch mit staatlichen Behörden (Bundesministerien, Ämter, Krankenkasse).

Außerdem tragen sie die Anliegen ihrer MandantInnen auch vor Höchstgerichte und EU-Instanzen.

Einige Aufgaben im Überblick:

  • Mitarbeit bei bei Gesetzesvorschlägen und Gesetzesänderungen
  • Gesetzes-Begutachtung: Stellungnahme zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen
  • Vorschläge zu Gesetzesänderungen
  • Begleitung von Gesetzgebungsverfahren
  • Führung von Musterprozessen zur Klärung relevanter Rechtsfragen, meist auf Grundlage von Anliegen der Mitglieder
  • Mitarbeit in verschiedenen Beiräten, Arbeitsgruppen und Ausschüssen
  • u.v.a.
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Analytisches Denkvermögen
  • Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke
  • Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
  • Gute Allgemeinbildung
  • Teamkompetenz
  • Fremdsprachenkenntnisse: z.B. Englisch

 

Formale Voraussetzungen für die Ausübung juristischer Kernberufe sind z.B:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung)

Der Anwaltsberuf kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausgeübt werden.

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
  • Erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben

JuristInnen werden sowohl in der Verwaltung geingesetzt, als auch in der Privatwirtschaft bei Banken, Versicherungen oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen. In der Interessensvertretung sind sie als RechtsberaterInnen in der Abteilung Unternehmensberatung tätig (z.B. bei der Arbeiterkammer).

Auf internationaler Ebene wird die Rechtslandschaft im Zuge des sich vereinigenden Europas immer grenzüberschreitender, dem europäischen und internationalen Recht kommt eine stets wichtigere Rolle in der Berufspraxis zu.

Für AbsolventInnen der Rechtswissenschaft eröffnen sich durch die EU-Osterweiterung Karrierechancen in internationalen Kanzleien und Steuerberatungen, Versicherungen sowie im Consultingbereich. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen zusätzlich in Form von wissenschaftlicher Tätigkeit an Universitäten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "JuristIn - Schwerpunkt Interessenvertretungen" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Voraussetzung für die Zulassung zu den juristischen Kernberufen (NotarIn, RichterIn, Rechts- oder Staatsanwältin/Staatsanwalt) ist ein abgeschlossenes entsprechendes Diplom- oder Masterstudium an einer Universität in Österreich:

Uni: Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck); Jus an der Sigmund-Freud-Privatuniversität (Spezialisierung: Privatrechte Rechtsgestaltung oder Hoheitliche Schutzgewähr). Das Studium Wirtschaftsrecht als Bachelor/Masterstudium an der WU Wien (LL.M.) erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für das Ergreifen der juristischen Kernberufe.

Nach dem abgeschlossenen Studium folgt die Gerichtspraxis und danach die spezifische Berufsausbildung, die für die einzelnen Rechtsberufe unterschiedlich gestaltet ist.

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Es gibt Studienrichtungen, die lediglich für bestimmte Bereiche qualifizieren, wie etwa Bank- und Finanzmanagement, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Human Resource Management:

  • Wirtschaft und Recht: Uni Klagenfurt
  • Recht und Wirtschaft: Uni Salzburg
  • Wirtschaftsrecht: JKU Linz
  • Tax Management: FH Campus Wien: FH Innsbruck
  • Management & Recht oder International Business & Law: FH Innsbruck

 

Nähere tagesaktuelle Infos bieten die AnsprechpartnerInnen der Fachhochschulen und Universitäten!

 

Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als pdf auf der Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Form von Vorträgen, Seminaren und Tagungen angeboten. Zudem gibt es postgraduale Lehrgänge bzw. Universitätslehrgänge.

Masterprogramme zur weiteren Spezialisierung:

Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht, Europarecht, Internationales Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht, Master of Laws im Versicherungsrecht

 

JuristInnen können sich auf die Beobachtung und Auswertung der juristischen Forschung und Lehre in juristischen Fachbüchern und Fachzeitschriften spezialisieren.

 

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