Start | PhysiotherapeutIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

PhysiotherapeutInnen behandeln Menschen, deren Beweglichkeit eingeschränkt ist bzw. die Schmerzen verursacht. Ziel ist es, die Beweglichkeit wiederherzustellen, die Durchblutung zu fördern und die Schmerzen zu lindern. PhysiotherapeutInnen wenden dabei unterschiedliche Techniken und Methoden an, z.B. bewegungstherapeutische Übungen, spezielle Massagen oder Anwendungen mit Strom, Ultraschall, Wärme oder Kälte. Zudem erstellen sie Therapiepläne.

PhysiotherapeutInnen behandeln auch bettlägrige PatientInnen, zum Beispiel kurz nach einer Operation. Dabei führen sie sanfte Übungen zur Mobilisierung der Gliedmaßen durch. Zu ihrem Aufgabengebiet zählen auch die Abrechnung mit Krankenkassen und die Dokumentation der Fortschritte der PatientInnen. PhysiotherapeutInnen arbeiten eng mit ÄrztInnen und anderen therapeutischen Fachkräften zusammen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Verschiedene Techniken der Physiotherapie anwenden
  • PatientInnen mobilisieren
  • Therapiepläne erstellen
  • Abrechnungen mit Krankenkassen erledigen
  • Mit ÄrztInnen und therapeutischem Fachpersonal zusammenarbeiten
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Behinderteneinrichtungen
  • Gesundheitsämter
  • Kur- und Wellnessanstalten

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

Bewegungsmangel und vermehrte sitzende Tätigkeiten führen weiters dazu, dass die Menschen mit Problemen mit ihrem Haltungsapparat, wie starken Verspannungen und damit einhergehenden Schmerzen, konfrontiert sind. Hier bedarf es der Expertise von PhysiotherapeutInnen, um diese Einschränkungen der Beweglichkeit zu verbessern und Maßnahmen zur Vorbeugung von nachhaltigen Schädigungen einzuleiten. Die beruflichen Perspektiven für PhysiotherapeutInnen sind gut.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PhysiotherapeutIn", dem der Beruf "PhysiotherapeutIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur PhysiotherapeutIn dauert 3 Jahre und erfolgt im Rahmen eines Bachelorstudiums an Fachhochschulen. Ausbildungsinhalte sind beispielsweise therapeutische Grundlagen wie Bewegungslehre und Biomechanik, Anatomie, Physiologie, Orthopädie, Neurologie, Physiotherapie in Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie Verfahren der Untersuchung und Diagnostik.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für PhysiotherapeutInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Gesetz § 11d verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 60 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria.

Weiterbildungen können unter anderem beim Berufsverband Physio Austria/Phydelio absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Myofasziale Triggerpunkte
  • Muskuloskelettale Physiotherapie
  • Neurophysiotherapie
  • Kardiorespiratorische Physiotherapie
  • Telerehabilitation
  • Befunderstellung bei Kindern
  • Motorisches Training bei Demenz

Aufstiegsmöglichkeiten für PhysiotherapeutInnen bestehen in Abteilungsleitungsfunktionen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich und ist im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geregelt. Der Beruf PhysiotherapeutIn unterliegt bei selbstständiger Berufsausübung nicht der Gewerbeordnung, sondern zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige).

Nähere Informationen finden Sie auf der Website von Physio Austria, dem Berufsverband der PhysiotherapeutInnen. Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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