Start | MusiktherapeutIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Für die Ausübung dieses Berufs ist die Eintragung in die Musiktherapeutenliste erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

MusiktherapeutInnen behandeln Personen aller Altersgruppen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen mit verschiedenen musikalischen Methoden. Der Einsatz musikalischer Mittel wird insbesondere bei Menschen mit emotional, somatisch, intellektuell oder sozial bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen angewendet. Ziel ist es, Symptome oder Verhaltensweisen vorzubeugen oder zu mildern sowie die Entwicklung und Gesundheit der Person zu fördern.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit wenden MusiktherapeutInnen verschiedene musiktherapeutische Methoden an. Dabei stehen Bewegung, Musik und Stimme im Fokus. Sie arbeiten mit leicht bespielbaren Instrumenten oder musikalischen Improvisationen, mit dem Ziel, den PatientInnen die Möglichkeit zu geben, ihre Gefühle auszudrücken und mit ihnen zu kommunizieren. MusiktherapeutInnen motivieren die PatientInnen einerseits dazu, selbst aktiv Musik zu machen, andererseits spielen sie den PatientInnen Musik vor, damit diese die Musik sinnlich erfahren können.

Darüber hinaus arbeiten MusiktherapeutInnen in verschiedenen Bereichen, wobei die Aufgaben je nach Tätigkeitsfeld unterschiedlich sein können. Im psychiatrischen Bereich stärken sie durch musiktherapeutische Methoden die Selbst- und Fremdwahrnehmung ihrer PatientInnen und fördern ihre Kontakt- und Beziehungsfähigkeit sowie den Abbau von Ängsten und Neurosen. Im Rahmen einer Musiktherapie von Menschen mit Beeinträchtigungen versuchen sie, z.B. das Selbstwertgefühl der KlientInnen zu stärken sowie die Konfliktfähigkeit und das Durchsetzungsvermögen zu fördern.

Musiktherapie wird auch bei Kindern und Jugendlichen angewendet, die in ihrem Verhalten auffällig sind. In diesem Bereich lösen MusiktherapeutInnen Entwicklungsblockaden und Kontaktstörungen, mit dem Ziel, den gesunden Entwicklungsprozess zu fördern und zu unterstützen. Im Bereich der Musiktherapie mit alten Menschen versuchen sie, das Körper- und Bewegungsgefühl der PatientInnen zu erweitern und ihre Bewegungskoordination zu verbessern.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Erst- und Aufklärungsgespräche führen
  • Einzel- und Gruppentherapien durchführen
  • Mit KlientInnen musizieren und singen
  • Bewegung, Stimme und Musik als Fokus setzen
  • Persönlichkeit und Identität stärken
  • Soziale Kompetenzen fördern
  • KlientInnen zum eigenständigen Musizieren anregen
  • Therapieablauf dokumentieren
Siehe auch:

MusiktherapeutInnen behandeln Personen aller Altersgruppen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen mit verschiedenen musikalischen Methoden. Der Einsatz musikalischer Mittel wird insbesondere bei Menschen mit emotional, somatisch, intellektuell oder sozial bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen angewendet. Ziel ist es, Symptome oder Verhaltensweisen vorzubeugen oder zu mildern sowie die Entwicklung und Gesundheit der Person zu fördern.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit wenden MusiktherapeutInnen verschiedene musiktherapeutische Methoden an. Dabei stehen Bewegung, Musik und Stimme im Fokus. Sie arbeiten mit leicht bespielbaren Instrumenten oder musikalischen Improvisationen, mit dem Ziel, den PatientInnen die Möglichkeit zu geben, ihre Gefühle auszudrücken und mit ihnen zu kommunizieren. MusiktherapeutInnen motivieren die PatientInnen einerseits dazu, selbst aktiv Musik zu machen, andererseits spielen sie den PatientInnen Musik vor, damit diese die Musik sinnlich erfahren können.

Darüber hinaus arbeiten MusiktherapeutInnen in verschiedenen Bereichen, wobei die Aufgaben je nach Tätigkeitsfeld unterschiedlich sein können. Im psychiatrischen Bereich stärken sie durch musiktherapeutische Methoden die Selbst- und Fremdwahrnehmung ihrer PatientInnen und fördern ihre Kontakt- und Beziehungsfähigkeit sowie den Abbau von Ängsten und Neurosen. Im Rahmen einer Musiktherapie von Menschen mit Beeinträchtigungen versuchen sie, z.B. das Selbstwertgefühl der KlientInnen zu stärken sowie die Konfliktfähigkeit und das Durchsetzungsvermögen zu fördern.

Musiktherapie wird auch bei Kindern und Jugendlichen angewendet, die in ihrem Verhalten auffällig sind. In diesem Bereich lösen MusiktherapeutInnen Entwicklungsblockaden und Kontaktstörungen, mit dem Ziel, den gesunden Entwicklungsprozess zu fördern und zu unterstützen. Im Bereich der Musiktherapie mit alten Menschen versuchen sie, das Körper- und Bewegungsgefühl der PatientInnen zu erweitern und ihre Bewegungskoordinat…

  • Begeisterungsfähigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Guter Gehörsinn
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Sinn für Rhythmus
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Sonder- und heilpädagogische Institutionen
  • Sozialpsychiatrische Einrichtungen
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Therapeutische Tagesheimstätten
  • Behindertenwohnheime
  • Pflegeheime
  • Sonderkindergärten und -schulen
  • Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

Die Corona-Krise und die ergriffenen Maßnahmen haben vielfältige soziale und psychische Auswirkungen auf alle Altersschichten der Bevölkerung. Es zeigt sich eine deutliche Zunahme der Nachfrage nach psychologischer Unterstützung, die vor allem Kinder und Jugendliche betreffen. Die mittel- und langfristigen Folgen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung wird sich erst zeigen. Ein erhöhter Betreuungs- und Therapiebedarf erscheint sehr wahrscheinlich. Zudem wird Musiktherapie oft im Rahmen der Therapie von Personen mit einer Demenz- oder Parkinson-Erkrankung angewendet. Die Berufsaussichten für MusiktherapeutInnen sind stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "MusiktherapeutIn", dem der Beruf "MusiktherapeutIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur MusiktherapeutIn ist im Bundesgesetz über das Musiktherapiegesetz (MuthG) geregelt.

Das Musiktherapiegesetz unterscheidet zwei Formen der musiktherapeutischen Berufsausübung, mit denen unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind: Die mitverantwortliche oder die eigenverantwortliche Berufsausübung. Die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie wird mit einem Abschluss eines Bachelorstudiums erreicht. Die Ausführung des Berufs findet unter Zuweisung von medizinischem Fachpersonal statt. Die eigenverantwortliche Berufsausübung ist nur mit einem Diplom- oder Masterabschluss möglich. Regelmäßige Supervisionen im fachlichen Ausmaß sind erforderlich.

Je nach angestrebter Berufsausübung kann ein Bachelor- oder Diplom- bzw. Masterstudiengang im Bereich Musiktherapie an einer Universität oder Fachhochschule gewählt werden. Der theoretische Teil der Ausbildung beinhaltet Themenbereiche wie Musikgeschichte, Medizin, allgemeine Psychologie, Pädagogik, Ethik, Recht oder Musik- und Bewegungstheorie. Die praktische Ausbildung umfasst fachpraktische Übungen, wie z.B. musiktherapeutische Improvisation, klinische Praxis, sowie 200 Einheiten Selbsterfahrung.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Bachelorstudiengang "Musiktherapie" sind z.B.:

  • Psychische und physische Eignung (Vorlage ärztliches Zeugnis)
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Musikalische Eignung
  • Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von mindestens 16 Stunden
  • Erfolgreiches Ablegen der Zulassungsprüfung (zur Überprüfung der künstlerischen Eignung)

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht im Ausmaß von 90 Einheiten innerhalb von 3 Jahren. Erforderlich sind regelmäßige in- oder ausländische Fortbildungen über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der musiktherapeutischen und verwandten berufsrelevanten Wissenschaften, wie z.B. Psychologie, Pädagogik, Musikpädagogik oder Musikwissenschaften. Außerdem sind MusiktherapeutInnen verpflichtet, regelmäßig Supervision in Anspruch nehmen.

Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge an Universitäten oder Fachhochschulen, z.B. in den Bereichen Musikvermittlung, Kunsttherapie, Palliative Care oder Theaterpädagogik.

Weiters bietet der Österreichische Berufsverband der MusiktherapeutInnen Fort- und Weiterbildungen in Form von Seminaren an, z.B. zu Themen wie Musiktherapie mit Kindern und Jugendlichen, Therapeutische Ansätze zum Bewusstsein oder Musiktherapie mit Menschen mit Beeinträchtigungen.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Zeitmanagement, Präsentationstechnik, Erste Hilfe, Kommunikation und Tanzpädagogik.

Je nach akademischem Grad können MusiktherapeutInnen zur/zum akademisch geprüften MusiktherapeutIn oder zur/zum diplomierten MusiktherapeutIn aufsteigen. Weiters besteht mit einer entsprechenden Weiterbildung die Möglichkeit, im wissenschaftlichen Bereich tätig zu sein, z.B. in der wissenschaftlichen Forschung oder als DozentIn an Hochschulen.

MusiktherapeutInnen, die ihre Tätigkeit eigenverantwortlich ausüben, können freiberuflich als Selbstständige in eigenen Praxen tätig sein. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website des Österreichischen Berufsverbands der MusiktherapeutInnen (ÖBM). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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