Start | PsychotherapeutIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Eintragung in die Psychotherapeutenliste erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

Die Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.

PsychotherapeutInnen unterstützen und behandeln ihre KlientInnen bei verschiedenen Problemen, wie beispielsweise bei belastenden Lebenssituationen und Lebenskrisen, Problemen und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie, somatopsychischen und chronischen Erkrankungen sowie funktionellen Störungen ohne organische Ursache. Ziel ist es, gemeinsam mit den KlientInnen das Problem zu erkennen, aufzubereiten und damit eine Verbesserung der Lebensumstände zu erreichen.

PsychotherapeutInnen sind meist auf eine Methode der Psychotherapie spezialisiert, wie etwa Verhaltenstherapie oder Gesprächstherapie. Sie führen Einzelgespräche und bieten Paartherapien, Familientherapien oder Gesprächsgruppen an. Je nach Alter oder Problemlage der KlientInnen beziehen sie auch die Angehörigen in die Therapie ein. Im Erstgespräch erstellen PsychotherapeutInnen eine erste Diagnose und setzen die Behandlungsziele und den Behandlungsplan fest. Sie zeichnen die einzelnen Sitzungen schriftlich auf und führen Karteien über ihre KlientInnen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • KlientInnen in belastenden Lebenssituationen und Krisen unterstützen
  • Lebensumstände für die KlientInnen verbessern
  • Diagnose stellen
  • Behandlungsziel und Behandlungsplan festsetzen
  • Angehörige einbeziehen
  • Schriftliche Aufzeichnungen führen
Siehe auch:
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Beratungsinstitute
  • Gemeinschaftspraxen

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus

Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, die für viele Menschen eine überaus herausfordernde und belastende Situation bedeutet, sind die Arbeitsmarktperspektiven für PsychotherapeutInnen gut. Besonders zu beobachten ist eine Nachfrage nach kinder- und jugendpsychologischer Unterstützung. Die mittel- und langfristigen Folgen auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung wird sich erst zeigen; ein erhöhter Betreuungs- und Therapiebedarf erscheint für die nächsten Jahre jedenfalls wahrscheinlich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PsychotherapeutIn", dem der Beruf "PsychotherapeutIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Voraussetzung für die Ausübung des Berufs ist eine abgeschlossene Psychotherapieausbildung, die einen allgemeinen Teil, das sogenannte psychotherapeutische Propädeutikum, und einen besonderen Teil, das psychotherapeutische Fachspezifikum, umfasst.

Zum psychotherapeutischen Propädeutikum zugelassen sind Personen mit Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule, Studienberechtigungsprüfung, mit einem Abschluss im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst sowie Personen, die eine individuelle Eignung durch eine besonders motivierte Persönlichkeit mitbringen.

Zum psychotherapeutischen Fachspezifikum zugelassen sind Personen mit einem Abschluss z.B. einer Pädagogische Hochschule oder eines Bachelorstudiums in Musiktherapie, einer Ausbildung im diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst oder gehobenen medizinisch-technischen Dienst, einem Studium der Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder Theologie oder einem Studium für das Lehramt an höheren Schulen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Voraussetzung für ein Studium an einer Universität ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für PsychotherapeutInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die in § 14 des Psychotherapiegesetztes verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.

Weitere Informationen finden Sie z.B. in der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie für PsychotherapeutInnen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Weiterbildungen können beispielsweise beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Traumatherapie
  • Psychosomatik
  • Hypnosetherapie
  • Notfallpsychologie
  • Mediation & Konfliktmanagement
  • Zwangsstörungen
  • Psychopharmaka
  • Diagnostik für PsychotherapeutInnen

Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge an Fachhochschulen und Universitäten, z.B. in den Bereichen Suchtberatung, Gerontopsychotherapie, Gartentherapie, Verhaltenstherapie oder Sexualtherapie.

Aufstiegsmöglichkeiten für PsychotherapeutInnen bestehen z.B. als TeamleiterIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich. Der Eintrag in die Psychotherapeutenliste ist als Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung anzusehen.

Der Beruf PsychotherapeutIn zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs sowie auf der Website des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie (ÖBVP).

Weitere Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung sind z.B.:

  • die erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
  • die Vollendung des 28. Lebensjahres
  • Deutschkenntnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • die Handlungsfähigkeit in allen Belangen auf die Berufsausübung

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