Start | InklusiveR Sozialpädagoge/-pädagogin

Tätigkeitsmerkmale

Inklusive SozialpädagogInnen beschäftigen sich mit Konzepten über zwischenmenschliche Interaktionen und Inklusion. Inklusion bezeichnet die Unterstützung von Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen bei der Teilhabe am sozialen Leben. Dies betrifft z.B. Menschen mit körperlichen Behinderungen, Entwicklungsschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten. 

Inklusive SozialpädagogInnen arbeiten mit Menschen, die aufgrund von körperlichen und geistigen Benachteiligungen einen besonderen Förderbedarf haben. Dazu analysieren sie zunächst die Art der Einschränkung ihrer KlientInnen, z.B. ob ein Verhalten eines Kindes auf eine Entwicklungsstörung des Autismus-Spektrums hinweist. Darauf aufbauend entwickeln sie passende pädagogische Förder- und  Therapiemöglichkeiten. Im Rahmen der Therapie und Betreuung wenden sie verschiedene pädagogische Methoden und Übungen an. Dabei versuchen sie insbesondere eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren KlientInnen aufzubauen und eine weitestgehend selbstständige Lebensführung zu fördern. Dazu üben sie z.B. verschiedene Alltagsroutinen und lebenspraktische Fertigkeiten. 

In der Beratung informieren und beraten Inklusive SozialpädagogInnen Angehörige oder Eltern sowohl über den Umgang mit Personen mit körperlichen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen als auch über Rechtsangelegenheiten oder finanzielle Unterstützungsprogramme. Weiters können Inklusive SozialpädagogInnen auch in der Planung und dem Management von sozialpädagogischen Einrichtungen sowie in der Forschung und Evaluation im Bereich Sozialpädagogik tätig sein. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Pädagogische Konzepte im Bereich Inklusion entwickeln 
  • Individuelle Förder- und Therapieprogramme erstellen 
  • Personen mit geistigen oder psychischen Besonderheiten betreuen 
  • Verschiedene pädagogische Methoden anwenden 
  • Beratungsgespräche führen 
  • Forschung im Bereich Sozialpädagogik betreiben 
Siehe auch:
  • Didaktische Fähigkeiten 
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen 
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit 
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit 
  • Psychische Belastbarkeit 
  • Verantwortungsbewusstsein 

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen: 

  • Einrichtungen für Inklusive Sozialpädagogik
  • Schulen 
  • Kindergärten 
  • Betreuungseinrichtungen 
  • Soziale Beratungsstellen 
  • Sozial- und Jugendämter
  • Universitäten

Die Zahl der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen steigt. Dementsprechend hoch ist die Nachfrage nach Kinder- und Jugendbetreuung, besonders für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Zudem besteht ein leicht erhöhter Bedarf an psychosozialer Betreuung von Menschen in Problemlagen. Inklusive SozialpädagogInnen können aufgrund ihres breiten Tätigkeitsfeldes in verschiedenen pädagogischen Bereichen tätig sein. Die Berufsaussichten sind daher gut. 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Sozialpädagoge/-pädagogin", dem der Beruf "InklusiveR Sozialpädagoge/-pädagogin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden z.B. Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten im Bereich Sozialpädagogik oder Inklusive (Sozial-)Pädagogik. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren, in dem insbesondere vertiefte Kenntnisse des wissenschaftlichen Forschens in einem der genannten Bereiche erlangt werden und auf eine Laufbahn im wissenschaftlichen Bereich vorbereiten. 

Bachelorstudien im Bereich Inklusive Pädagogik vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte in den Bereichen Wissenschaftliche Forschungsmethoden, Gesellschaftliche Vielfalt, Sozialwissenschaften, Bildung, Inklusive Pädagogik, Inklusive Diagnostik und Inklusive Intervention. Im Rahmen von aufbauenden Masterstudien werden die Kompetenzen im jeweiligen Fachbereich nochmals vertieft und erweitert. 

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Dieser Beruf kann auch auf schulischem Niveau erlernt werden, siehe dazu den Beruf InklusiveR Sozialpädagoge/-pädagogin (Mittlere/Höhere Schulen)

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen und Seminaren in Bereichen wie Inklusive Diagnostik, Inklusion und Transformation in Organisationen oder Sozialmanagement.

Das Weiterbildungsinstitut Schloss Hofen bietet verschiedene Lehrgänge im Bereich Soziales an, z.B. zu Themen wie Kinder- und Jugendhilfe, Supervision, Jugendarbeit oder psychosoziale Beratung. 

Zudem können Weiterbildungen auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Autismus, Inklusionsmanagement, Gewaltprävention, Gebärdensprache, Konfliktmanagement oder Früherziehung und -förderung. 

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen z.B. in der Leitung von sozialpädagogischen Einrichtungen sowie von sozialen Organisationen. Darüber hinaus gibt es für Inklusive SozialpädagogInnen auch berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in der Bildungspolitik und -verwaltung. Im wissenschaftlichen Bereich besteht die Möglichkeit, z.B. als ForschungsleiterIn an einem Forschungsinstitut tätig zu werden oder als DozentIn an Hochschulen beruflich aufzusteigen. 

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Lebens- und Sozialberatung" und "Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation" möglich. Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. 

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