Start | FacharbeiterIn Weinbau und Kellerwirtschaft

Tätigkeitsmerkmale

Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen legen Weingärten zur Traubengewinnung an und pflegen sie. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Vermehrung von Weinstöcken sowie die Ernte der Weintrauben und deren Verarbeitung zu Traubensüßmost und Wein.

Die Pflege des Weingartens beginnt im Winter mit dem Rebschnitt, mit dem der Wuchs der Weinreben und damit der Traubenertrag geregelt wird. Dabei schneiden die Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen die während des Sommers gewachsenen Äste ("Ruten") mit einer Handrebschere oder einem Schneidegerät zurück. Die Länge des Rückschnittes ist je nach Weinsorte, Standortbedingungen und Zustand des Weinstockes unterschiedlich.

Im Frühjahr bearbeiten die Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen den Boden durch Pflügen und Harken sowie durch Düngung und Bewässerung. Außerdem führen sie Maßnahmen zur Unkrautbeseitigung und Schädlingsbekämpfung durch. Rebläuse und andere Schädlinge bekämpfen sie durch Spritzen oder Bestäuben der Weinstöcke mit chemischen Mitteln, wobei die dabei verwendeten Sprühgeräte entweder auf Traktoren angebracht sind oder - bei Kulturen mit engem Reihenstand der Weinstöcke - am Rücken getragen werden. Diese Arbeiten wiederholen die Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen regelmäßig bis Mitte August.

Die Vermehrung von Weinstöcken erfolgt durch Aufpfropfen von Edelreisern auf Unterlagsreben. Die so veredelten Weinstöcke werden in Treibhäusern oder in Rebschulen im Freien "vorgetrieben". Anschließend werden sie von den Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen im neuen Weingarten jeweils neben einem Stützpfahl ausgepflanzt und mit einem Drahtgeflecht gegen Wildverbiss geschützt. Die jungen Triebe der neuen Weinstöcke werden befestigen sie mit Drahtringen am Stützpfahl.

Zur Lesezeit im Herbst ernten die Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen die Trauben. Gemeinsam mit mehreren MitarbeiterInnen schneiden sie die Weintrauben mit Rebscheren vom Weinstock und transportieren die Ernte mit dem Traktor zum Weinkeller.

Die Traubenverarbeitung erfolgt im Weinkeller bzw. im Presshaus. Die einzelnen Arbeitsschritte, wie z.B. Reinigung der Trauben, Pressen, Entfernen der Rückstände, Flaschenabfüllung und Etikettierung erfolgen zum größten Teil bereits maschinell. Die Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen bedienen und warten die entsprechenden Anlagen und überwachen den reibungslosen Ablauf der einzelnen Verarbeitungsschritte. Durch regelmäßige Probeentnahmen überzeugen sie sich von der Qualität des Weines.

Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen legen Weingärten zur Traubengewinnung an und pflegen sie. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Vermehrung von Weinstöcken sowie die Ernte der Weintrauben und deren Verarbeitung zu Traubensüßmost und Wein.

Die Pflege des Weingartens beginnt im Winter mit dem Rebschnitt, mit dem der Wuchs der Weinreben und damit der Traubenertrag geregelt wird. Dabei schneiden die Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen die während des Sommers gewachsenen Äste ("Ruten") mit einer Handrebschere oder einem Schneidegerät zurück. Die Länge des Rückschnittes ist je nach Weinsorte, Standortbedingungen und Zustand des Weinstockes unterschiedlich.

Im Frühjahr bearbeiten die Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen den Boden durch Pflügen und Harken sowie durch Düngung und Bewässerung. Außerdem führen sie Maßnahmen zur Unkrautbeseitigung und Schädlingsbekämpfung durch. Rebläuse und andere Schädlinge bekämpfen sie durch Spritzen oder Bestäuben der Weinstöcke mit chemischen Mitteln, wobei die dabei verwendeten Sprühgeräte entweder auf Traktoren angebracht sind oder - bei Kulturen mit engem Reihenstand der Weinstöcke - am Rücken getragen werden. Diese Arbeiten wiederholen die Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen regelmäßig bis Mitte August.

Die Vermehrung von Weinstöcken erfolgt durch Aufpfropfen von Edelreisern auf Unterlagsreben. Die so veredelten Weinstöcke werden in Treibhäusern oder in Rebschulen im Freien "vorgetrieben". Anschließend werden sie von den Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen im neuen Weingarten jeweils neben einem Stützpfahl ausgepflanzt und mit einem Drahtgeflecht gegen Wildverbiss geschützt. Die jungen Triebe der neuen Weinstöcke werden befestigen sie mit Drahtringen am Stützpfahl.

Zur Lesezeit im Herbst ernten die Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen die Trauben. Gemeinsam mit mehreren MitarbeiterInnen schneiden sie die Weintrauben mit Rebscheren vom Weinstock und transportieren die Er…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Weinbau und Kellerwirtschaft
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Bäuerliche Betriebe BURGENLAND (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Bäuerliche Betriebe KÄRNTEN (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
Bäuerliche Betriebe NIEDERÖSTERREICH (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Bäuerliche Betriebe OBERÖSTERREICH (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2024
01.09.2024
Bäuerliche Betriebe SALZBURG (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Bäuerliche Betriebe STEIERMARK (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Bäuerliche Betriebe TIROL (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Bäuerliche Betriebe VORARLBERG (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Weinbaubetriebe WIEN (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Winzergenossenschaften NIEDERÖSTERREICH: Der Kollektivvertrag enthält KEIN Lehrlingseinkommen! Dieses muss daher zwischen Lehrbetrieb und Lehrling frei vereinbart werden! (Arbeiter)
  • Physische Ausdauer: Pflanzen der Weinstöcke, Veredeln, Bodenbearbeitung, Weinlese
  • körperliche Wendigkeit: Erntearbeiten bei Weinkulturen mit engem Reihenabstand
  • Handgeschicklichkeit: Schneiden und Veredeln der Reben, Erntearbeiten
  • Geruchs- und Geschmackssinn: Überprüfen der Weinqualität
  • Sehvermögen: Qualitätsprüfung der Trauben
  • Unempfindlichkeit der Haut: Verwenden von Schädlingsbekämpfungsmitteln
  • generelle Lernfähigkeit: Anwenden neuer Schädlingsbekämpfungsmittel

Betriebe/Lehrbetriebe:
Die meisten Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen arbeiten als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in kleinen Weinbaubetrieben (Familienbetriebe). Auch größere Weinbaubetriebe, Winzergenossenschaften, größere Weinkellereien und Weinhandelsfirmen bieten Beschäftigungsmöglichkeiten. Große Weinbaugebiete liegen in Niederösterreich, im Burgenland und in der Steiermark. Auch in Wien wird Wein angebaut.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Weinbau und Kellerwirtschaft" ist sehr niedrig; sie liegt seit einigen Jahren bei rund 10 bis 15 Personen. Lehrstellen gibt es derzeit nur in Niederösterreich, im Burgenland, in der Steiermark und in Wien.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird fast ausschließlich von Männern erlernt. Unter den Lehrlingen gibt es meist nur vereinzelt ein paar Frauen (jährlich zwischen 1 und 4 weibliche Lehrlinge).

Berufsaussichten:
Infolge des Trends zur Qualitätsweinproduktion steigt die Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften.

Beschäftigungsaussichten:
Viele kleinere, familiengeführte Weinbaubetriebe haben kaum Bedarf an zusätzlichen Fachkräften. Die Nachfrage nach familienfremden ausgebildeten Fachkräften ist bei größeren Weinbaubetrieben und Winzergenossenschaften stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "WeinbautechnikerIn", dem der Beruf "FacharbeiterIn Weinbau und Kellerwirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Weinbau und Kellerwirtschaft (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 17 12 9 11 7 10 11 11 11 11
weiblich 0 4 2 2 1 0 0 1 4 4
gesamt 17 16 11 13 8 10 11 12 15 15
Frauenanteil 0,0% 25,0% 18,2% 15,4% 12,5% 0,0% 0,0% 8,3% 26,7% 26,7%
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Weinbau und Kellerwirtschaft
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau.

Weiterbildungsmöglichkeiten bieten die Landwirtschaftskammern, die in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen Kurse durchführen (z.B. Meisterlehrgänge). Auch das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) veranstaltet Weiterbildungskurse über verschiedene Bereiche des Weinbaus und der Kellereiwirtschaft. Zusätzlich führen AbsolventInnenverbände von Fachschulen der Fachrichtung Weinbau- und Kellereiwirtschaft sowie örtliche Weinbauvereine berufliche Weiterbildungskurse durch.

Aufstiegsmöglichkeiten:

In größeren Betrieben können Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen zu KellermeisterInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Weinbau- und KellereimeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Weiters können Weinbau- und KellerwirtschaftsfacharbeiterInnen in verschiedenen freien Gastgewerbe-Betriebsarten tätig sein, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, z.B. wenn Speisen in einfacher Art verabreicht werden, nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden, nicht mehr als acht Verabreichungsplätze eingerichtet werden oder es sich um eine Schutzhütte handelt.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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