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Tätigkeitsmerkmale

TextilchemikerInnen beschäftigen sich mit der Herstellung, Weiterentwicklung und Prüfung von Textilien und Rohfasern unterschiedlicher Art. Beispiele sind technische Textilien, Wohnstoffe, Bekleidungstextilen, Zeltstoffe oder Brandschutzstoffe. Sie sorgen dafür, dass Textilien wasser- und windfest, farbecht, knitterfest sowie leicht zu pflegen und schwer entflammbar sind. Dazu wenden sie unterschiedliche Behandlungsmethoden und chemische Prozesse an. In Industriebetrieben arbeiten sie meist entweder in der Textilfärbeabteilung, in der Appreturabteilung, wo die Stoffe behandelt bzw. veredelt werden, oder im Textildruck.

TextilchemikerInnen färben Stoffe und Gewebe im gewünschten Farbton, wobei sie auf eine regelmäßige und farbechte Färbung achten. Sie wählen die geeigneten Farbstoffe und Färbeverfahren aus, kontrollieren die Dauer und Temperatur des Färbevorgangs und überwachen die Nachbehandlung der Textilen, z.B. die chemische Farbfixierung oder die Trocknung. Weiters veredeln sie Textilien durch verschiedene Appreturverfahren, wie z.B. Imprägnieren oder Beschichten, um Stoffe geschmeidiger zu machen, vor Flecken zu schützen, wasserabweisend oder flammhemmender zu gestalten sowie ihnen eine antibakterielle Ausrüstung zu verschaffen. Weiters können TextilchemikerInnen auch in der Pflege von Textilien tätig sein, bei der sie die geeigneten Reinigungsmittel und -verfahren auswählen sowie den Reinigungsprozess und die Nachbehandlung überwachen.

TextilchemikerInnen prüfen das Material und untersuchen Proben von veredelten Garnen und Stoffen mit dem Mikroskop, um Veränderungen und eventuelle Schädigungen der Textilfasern zu prüfen. In chemischen Laboren analysieren sie Farbmischungen, Beschichtungs- und Imprägnierungsmittel sowie Reinigungs- und Waschmittel. In der Produktion überwachen sie den Herstellungsprozess, steuern Mess- und Kontrollgeräte und prüfen die Qualität der Stoffe.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Textilien veredeln
  • Stoffe färben
  • Proben entnehmen und analysieren
  • Maschinen einstellen und bedienen
  • Qualität der Textilien kontrollieren
  • Textilfasern herstellen und optimieren
  • Materialprüftests durchführen
  • Textilien bedrucken
  • Produktionsprozess überwachen und optimieren
  • Produktionsmaschinen warten und reinigen
Siehe auch:

TextilchemikerInnen beschäftigen sich mit der Herstellung, Weiterentwicklung und Prüfung von Textilien und Rohfasern unterschiedlicher Art. Beispiele sind technische Textilien, Wohnstoffe, Bekleidungstextilen, Zeltstoffe oder Brandschutzstoffe. Sie sorgen dafür, dass Textilien wasser- und windfest, farbecht, knitterfest sowie leicht zu pflegen und schwer entflammbar sind. Dazu wenden sie unterschiedliche Behandlungsmethoden und chemische Prozesse an. In Industriebetrieben arbeiten sie meist entweder in der Textilfärbeabteilung, in der Appreturabteilung, wo die Stoffe behandelt bzw. veredelt werden, oder im Textildruck.

TextilchemikerInnen färben Stoffe und Gewebe im gewünschten Farbton, wobei sie auf eine regelmäßige und farbechte Färbung achten. Sie wählen die geeigneten Farbstoffe und Färbeverfahren aus, kontrollieren die Dauer und Temperatur des Färbevorgangs und überwachen die Nachbehandlung der Textilen, z.B. die chemische Farbfixierung oder die Trocknung. Weiters veredeln sie Textilien durch verschiedene Appreturverfahren, wie z.B. Imprägnieren oder Beschichten, um Stoffe geschmeidiger zu machen, vor Flecken zu schützen, wasserabweisend oder flammhemmender zu gestalten sowie ihnen eine antibakterielle Ausrüstung zu verschaffen. Weiters können TextilchemikerInnen auch in der Pflege von Textilien tätig sein, bei der sie die geeigneten Reinigungsmittel und -verfahren auswählen sowie den Reinigungsprozess und die Nachbehandlung überwachen.

TextilchemikerInnen prüfen das Material und untersuchen Proben von veredelten Garnen und Stoffen mit dem Mikroskop, um Veränderungen und eventuelle Schädigungen der Textilfasern zu prüfen. In chemischen Laboren analysieren sie Farbmischungen, Beschichtungs- und Imprägnierungsmittel sowie Reinigungs- und Waschmittel. In der Produktion überwachen sie den Herstellungsprozess, steuern Mess- und Kontrollgeräte und prüfen die Qualität der Stoffe.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Textilien veredeln
  • Stoffe färben
  • Proben entnehmen und an…
  • Gutes Sehvermögen
  • Interesse für Chemie und Physik
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Sinn für Farben
  • Technisches Verständnis
  • Unempfindlichkeit der Haut
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Großbetriebe der Textilindustrie
  • Chemische Industrie
  • Betriebe der Umwelttechnik

Im Vergleich zum Modehandel wirkte sich die Corona-Krise auf die Textilindustrie deutlich weniger negativ aus, auch wenn die Exporte ins Ausland stark zurückgegangen sind und auch die Zahl der Beschäftigten leicht abgenommen hat. Allgemein zählt die chemische Industrie zu den größten Industriebranchen in Österreich. Trotz der Corona-Pandemie und Lieferengpässen sowie steigender Energie- und Rohstoffpreise ist die Branche stabil. Die Aussichten für die Chemiebranche werden vorsichtig optimistisch eingeschätzt.

Mit dem "Green Deal" wurde von der EU ein Instrument vorgelegt, durch welches umfangreiche Maßnahmen zur Ökologisierung der Industrie umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen wirken sich auch auf die Textilindustrie und die chemische Industrie aus. Beispiele sind der Wegfall von klima- und gesundheitsschädlichen Stoffen und Textilien, die Umstellung auf umweltfreundliche Herstellungsverfahren sowie der Fokus auf ein verstärktes Kreislaufwirtschaftssystem. Dadurch werden auch die Reparierbarkeit und das Recycling der erzeugten Produkte gefordert. Kenntnisse über umweltfreundliche chemische Verfahren und Herstellungsprozesse sowie im Bereich Recycling sind daher zunehmend gefragt. Die Berufsaussichten für TextilchemikerInnen sind stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TextilchemikerIn", dem der Beruf "TextilchemikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Ausbildungen an Fachschulen im Bereich Chemie sowie an höheren Lehranstalten für Chemieingenieure. Die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in Dornbirn bietet zudem den Ausbildungsschwerpunkt Textilchemie an. Die Ausbildung mit dem Schwerpunkt Textilchemie umfasst Fächer wie Allgemeine und Anorganische Chemie, Analytische Chemie und Qualitätsmanagement, Organische Chemie, Biochemie und Mikrobiologie, Textilchemie, Produktionstechnik sowie Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik. Weiters werden praktische Erfahrungen in schuleigenen analytischen und technologischen Laboratorien sowie im Rahmen von mehrwöchigen Pflichtpraktika erworben.

Dieser Beruf kann auch im Rahmen einer Lehrausbildung erlernt werden, siehe dazu den Beruf TextilchemikerIn (Lehre).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Chemie. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Werkmeisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Chemisch-technische Textilprüfung
  • Steuerungstechnik
  • Faserinnovationen
  • Labordiagnostik
  • Produktionsplanung
  • Technische Chemie
  • Umwelttechnik
  • Qualitätsmanagement

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsperspektiven bestehen in leitenden Positionen, z.B. als AbteilungsleiterIn, ProduktionsleiterIn oder QualitätsmanagerIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "TextilreinigerIn (ChemischreinigerIn, WäscherIn und WäschebüglerIn) (Handwerk)", des Rechtskraftgewerbes "Chemische Laboratorien" sowie im Rahmen des freien Gewerbes "Erzeugung von chemisch- technischen Produkten, die nicht als Gifte im Sinne des §50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Bei Rechtskraftgewerben benötigt man zusätzlich die Genehmigung durch die Gewerbebehörde. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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