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Tätigkeitsmerkmale

Industrial-DesignerInnen entwerfen und entwickeln sowohl Konsum-, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Möbel oder High-Tech-Geräte, als auch Investitionsgüter, wie z.B. Maschinen, Anlagen oder Autos. Sie arbeiten in der Einzelfertigung oder in der Serienproduktion. Ziel ist es, ein Produkt herzustellen, das sowohl funktionale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt als auch ästhetisch ansprechend auf die KundInnen wirkt. Bei der Konstruktion müssen Industrial-DesignerInnen die finanziellen und funktionalen Vorgaben ihrer AuftraggeberInnen berücksichtigen.

Für die Gestaltung von Produkten ziehen Industrial-DesignerInnen Erkenntnisse aus der Markt- und Trendforschung sowie aus den Bereichen Technik, Ergonomie, Ökologie, Kunst und Mode heran. Sie legen die Form, Farbe und Oberfläche der Produkte fest und achten darauf, die Produktionskosten möglichst gering zu halten.

In der Regel wird zunächst ein Prototyp hergestellt, anhand dessen Tests zur möglichen Verbesserung des Produkts vorgenommen werden. Dabei arbeiten Industrial-DesignerInnen mit spezifischen Software-Programmen, um technische Daten zu berechnen, sowie um Skizzen und Modelle herzustellen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Märkte und Trends analysieren
  • Strategien zur Produktentwicklung erstellen
  • Design entwickeln
  • Budget und Zeit kalkulieren
  • Angebote erstellen
  • Designvorschläge dokumentieren und präsentieren
  • Technische Durchführbarkeit prüfen
  • Modelle testen und verbessern
  • Produktwerbekampagnen begleiten
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Interesse für Maschinenbau
  • Interesse für Grafik und Design
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Serviceorientierung
  • Sinn für Formen
  • Technisches Verständnis
  • Überzeugungsfähigkeit

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Industriebetriebe
  • Technische Designbüros
  • Architekturbüros
  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Automobilbranche

Im Bereich Grafik und Design ist mit recht hoher Konkurrenz zu rechnen. Industrial-DesignerInnen verfügen über verschiedene Kompetenzen in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Ökologie, Kunst und Kultur, sodass sie in unterschiedlichen Unternehmen und Branchen gefragt sind. Die Berufsaussichten sind daher stabil.

Auch in diesem Sektor wird der Aspekt der Nachhaltigkeit immer wichtiger und Arbeitsprozesse verlaufen vermehrt digitalisiert ab. Daher können Kenntnisse in den Bereichen Umwelt- und Ressourcenschutz, Automatisierungstechnik sowie über spezifische computergestützte Maschinen- und Grafik-Programme die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Industrial DesignerIn", dem der Beruf "Industrial-DesignerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für Berufe in diesem Bereich bildet eine technische Ausbildung an berufsbildenden Schulen, z.B. in den Bereichen Maschinenbau oder Produktdesign. Industrial-DesignerInnen arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, sodass ein entsprechendes Know-how über verschiedene Werkstoffe vorteilhaft ist. Zudem müssen sie über sehr gute Kenntnisse im Umgang mit EDV-Anwendungen verfügen, da sie mit verschiedenen spezifischen Softwares und Programmen arbeiten. Vertiefende Qualifikationen in den Bereichen Computer-Aided-Design (CAD) und Computerized Numerical Control (CNC) sind von Vorteil.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. für Studiengänge im Bereich Industrial Design. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Meisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Objekt-Design
  • Produktmanagement
  • Architektur
  • Bildende Kunst
  • Produktinnovation
  • Werbung
  • Projektmanagement
  • Nachhaltige Produktentwicklung
  • Maschinenbau
  • Fertigungstechnik

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bieten in erster Linie Funktionen wie AbteilungsleiterIn oder ProjektleiterIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementieren Gewerbes "Technisches Büro - Ingenieurbüros (Beratende IngenieurInnen)" oder des freien Gewerbes "Entwurf der äußeren Form von Produkten nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten ohne konstruktive Planungstätigkeit unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe, insbesondere den Ingenieurbüros (Beratende IngenieurInnen) vorbehaltenen Tätigkeit (Design)" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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