Start | Lebens- und SozialberaterIn

Tätigkeitsmerkmale

Lebens- und SozialberaterInnen beraten, begleiten und betreuen Menschen, bei denen keine psychischen Störungen bzw. Erkrankungen vorliegen, in Entscheidungs- und Problemsituationen. Anders als PsychiaterInnen, PsychotherapeutInnen oder PsychologInnen sind Lebens- und SozialberaterInnen jedoch nicht dazu befähigt, Menschen mit psychisch, psychosozialen oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen zu therapieren.

Ihre Beratungsleistungen betreffen sowohl individuelle als auch soziale Problemfelder, wobei die Beratung z.B. finanzielle oder rechtliche Fragenkomplexe umfassen kann. Lebens- und SozialberaterInnen beraten z.B. bei Persönlichkeitsproblemen wie Angst oder Einsamkeit, bei Krankheit und Folgen von Krankheit, Identitätsstörungen, Krisen, Sexualproblemen, Trauer, Stress, Partnerschafts- und Familienproblemen oder Erziehungsproblemen sowie bei Entscheidungsschwierigkeiten bei der Ausbildungs- und Berufswahl, beim Arbeitsplatzwechsel oder bei der Lebensplanung.

Ziel ihrer Beratungstätigkeit ist immer Hilfe zur Selbsthilfe, also ihre KlientInnen dabei anzuleiten und zu unterstützen, selbstständig Handlungs- und Verhaltensalternativen zu erkennen und anzuwenden. Lebens- und SozialberaterInnen müssen dabei immer die aktuelle Lebenssituation ihrer KlientInnen berücksichtigen.

Wichtig ist dabei, dass es sich ausschließlich um Beratung und nicht um Diagnostik oder Therapie handelt. Daher arbeiten Lebens- und SozialberaterInnen zum Teil auch mit JuristInnen, ÄrztInnen und PsychologInnen zusammen oder verweisen Rat suchende Personen an diese weiter.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Einzel- und Gruppenberatungen durchführen
  • Verhaltensweisen reflektieren
  • Konflikte lösen
  • Lösungsmöglichkeiten erarbeiten
  • Handlungsalternativen aufzeigen
  • In Trennungs- und Scheidungsverfahren vermitteln
  • Ausbildungs- und Karriereschritte planen und erarbeiten
  • Seminare leiten
  • Vorträge halten
Siehe auch:
  • Freude am Beraten
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Lebens- und SozialberaterInnen sind oftmals selbständig tätig. Anstellungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Beratungsstellen
  • Bildungseinrichtungen
  • Verbände
  • Öffentlicher Dienst
  • Soziale Einrichtungen und Vereine

Die Nachfrage nach Lebens- und SozialberaterInnen nimmt zu, da die Bereitschaft steigt, bei Problemen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dennoch kann es schwierig sein, in dem Beruf Fuß zu fassen, da es immer mehr Lebens- und SozialberaterInnen gibt, die auf dem Markt in Konkurrenz zueinanderstehen. Zu Beginn üben Lebens- und SozialberaterInnen ihre Tätigkeit oft nebenberuflich aus. Ein festes Anstellungsverhältnis ist selten, die meisten Lebens- und SozialberaterInnen sind selbstständig tätig. Zusatzausbildungen und Spezialisierungen verbessern die Berufsaussichten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SozialberaterIn", dem der Beruf "Lebens- und SozialberaterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung sowie die Voraussetzungen und Anforderungen zur Ausübung dieses Berufs sind im Rahmen des reglementierten Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung geregelt. Eine gute Basis für die weitere Ausbildung zum/zur Lebens- und SozialberaterIn bildet ein erfolgreicher Abschluss einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik oder für Sozialpädagogik. Ausbildungen an diesen Schulen dauern in der Regel 5 Jahre und beinhalten z.B. Fächer wie Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik oder Sozialmanagement. Voraussetzung für die Aufnahme an diesen Schulen ist eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung.

Um als Lebens- und SozialberaterIn tätig sein zu können, müssen je nach Vorbildung weitere Ausbildungsmodule eines Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung, der von der Zertifizierungsstelle des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister der Wirtschaftskammer Österreich genehmigt wurde, absolviert werden. Der Lehrgang zum/zur Lebens- und SozialberaterIn dauert 5 bis 6 Semester, das Berufspraktikum, das schon während des Lehrganges beginnt, noch zusätzlich zwischen 2 und 4 Semester.

Lehrgänge für Lebens- und SozialberaterInnen werden von zahlreichen privaten Ausbildungseinrichtungen angeboten, siehe auch den Beruf Lebens- und SozialberaterIn (Kurz-/Spezialausbildung). Auskunft darüber gibt die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Lebens- und SozialberaterInnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Universitäten, z.B. im Bereich Sozialpädagogik. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Sozialmanagement
  • Mediation
  • Sexualberatung
  • Supervision
  • Bildungs- und Berufsberatung
  • Stressmanagement
  • Burn-out
  • Suchtberatung und -prävention
  • Mentaltraining
  • Ernährungsberatung

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bieten, je nach Qualifikation, z.B. leitende Positionen im Sozialmanagement. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen in den vielfältigen Spezialisierungen, z.B. als Ehe- und FamilienberaterIn, JugendberaterIn, MediatorIn, MentaltrainerIn oder SupervisorIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Lebens- und Sozialberatung" möglich. Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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