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Tätigkeitsmerkmale

TextildesignerInnen beschäftigen sich mit künstlerischen und technischen Aspekten der Textilproduktion, wie mit Produktdesign, textilen Produktionsverfahren, Oberflächengestaltung, Veredelung und Drucktechnologien. Sie entwerfen Web-, Strick-, Stick- und Druckmuster für Textilien jeglicher Art, z.B. für Kleidung, Wohnaccessoires, Tapeten oder Polsterbezüge. In der Regel überwachen sie den Produktionsablauf vom Entwurf bis zur Fertigstellung eines Textilprodukts.

Zur Ausarbeitung und Gestaltung der Muster verwenden TextildesignerInnen meist computergestützte Zeichenprogramme, wie z.B. CAD (Computer Aided Design). Beim Entwerfen der Muster berücksichtigen sie aktuelle Modetrends sowie die Funktion des Produktes. Sie kreieren Stoffmuster entweder für Einzelmodelle oder für gesamte Kollektionen, die in Serie produziert werden.

Nach der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Stoffmuster legen TextildesignerInnen die Grundlagen für die Durchführung der Produktion fest, wie z.B. Auswahl der Garne, Farbauswahl, Art der Gewebebindung und Druckträger. Danach erstellen sie eine Fachzeichnung für die Ausführung des Entwurfes, die genaue Angaben darüber enthält, wie der Stoff oder das Textilstück zu fertigen ist. Auf dieser Grundlage wird zunächst ein Prototyp erstellt, an dem TextildesignerInnen die Stoffe und Muster erproben sowie Verbesserungen und Korrekturen vornehmen können. Schließlich koordinieren sie die Produktion der Textilware.

TextildesignerInnen sind meist auf einen bestimmten Bereich spezialisiert, z.B. auf Stick-, Web- oder Strickwaren.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Stoffmuster und Textildrucke entwerfen
  • Skizzen und Entwürfe zeichnen
  • Material und Farben auswählen
  • Druck- und Stricktechnik bestimmen
  • Produktion der Textilware begleiten
  • Strick- Druck- und Webmaschinen bedienen
  • Qualitätskontrollen durchführen
  • Textil- und Modemessen besuchen
Siehe auch:
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Gutes Sehvermögen
  • Interesse für Textilien
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Farben
  • Sinn für Mode und Trends

TextildesignerInnen sind oftmals selbstständig tätig. Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Textilindustrie
  • Modehäuser
  • Textildesignbüros und -ateliers
  • Einrichtungs- und Möbelhäuser
  • Mode- und Fachmagazine

Die heimischen Unternehmen in der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuherzeugung sind stark exportorientiert, 70 bis 90 Prozent der Produktion werden ins Ausland geliefert. Die aktuelle Corona-Krise hat in der Branche vorübergehend zu einem Rückgang der Nachfrage um mehr als zwei Drittel geführt. Zudem ist das Einkaufsverhalten der KonsumentInnen generell zurückhaltender als vor der Krise, wovon der Textil- und Modehandel besonders betroffen ist. Viele Unternehmen haben daher von der Möglichkeit der Kurzarbeit Gebrauch gemacht oder mussten Personal kündigen. Die schwierige wirtschaftliche Lage wird sich voraussichtlich noch länger auch in einem sehr angespannten Arbeitsmarkt niederschlagen. Die Berufsaussichten von TextildesignerInnen sind daher eingeschränkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TextilgestalterIn", dem der Beruf "TextildesignerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, z.B. im Bereich Mode. Viele schulische Ausbildungen beinhalten Fächer in den Bereichen Zeichnen, Modellentwurf, Design oder Schnittkonstruktion sowie Modellgestaltung mit CAD (Computer Aided Design). Zudem ist ein 4-wöchiges Pflichtpraktikum Teil der Ausbildung.

Eine weitere Zugangsmöglichkeit bieten Lehrausbildungen im Bereich Textilgestaltung.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Mode. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Meisterprüfung. Zudem bietet der Besuch von Fachmessen und Modeschauen eine gute Möglichkeit, sich über aktuelle Trends und Entwicklungen in der Mode- und Textilbranche zu informieren.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Textiltechnik
  • Modedesign
  • Produktdesign
  • Neue Stoffe und Materialien
  • Nachhaltige Textilien
  • Interior Design
  • Projektmanagement
  • Qualitätsmanagement

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitenden Positionen, z.B. in der Abteilungsleitung in Produktionsbetrieben sowie als ChefdesignerIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Herstellung von zeichnerischen Entwürfen für Bekleidungsstücke nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten (Modedesign)" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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