Start | VisuelleR MediengestalterIn

Tätigkeitsmerkmale

Visuelle MediengestalterInnen befassen sich mit der computerunterstützten Bearbeitung von gedruckten oder digitalen Medienprodukten, wie z.B. Fotos oder Videos. Mit Hilfe von entsprechender Software verarbeiten sie diese, animieren Bilder, etwa für Touchscreens zur Steuerung von Geräten und Anlagen, und schneiden Videos. Je nach Schwerpunkt gestalten sie zudem Magazine, Broschüren und Plakate, Apps oder Webseiten, Videoclips, Werbespots und Trailer sowie interaktive Kataloge oder interaktive Landkarten sowie virtuelle Lernunterlagen.

Nach den Wünschen ihrer KundInnen entwickeln sie Ideen und Konzepte, die sie dann ihren AuftraggeberInnen präsentieren. Sie achten auf die ansprechende Umsetzung und berücksichtigen Trends und technische Möglichkeiten. Nach der Fertigstellung ihrer jeweiligen Aufträge kontrollieren sie die fertigen Produkte und führen, falls erforderlich, Tests zu ihrer Funktionalität durch. Visuelle MediengestalterInnen arbeiten eng mit WerbetexterInnen und TontechnikerInnen zusammen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • KundInnen beraten
  • Präsentationen erstellen
  • Entwürfe mit KundInnen besprechen
  • Entwürfe umsetzen
  • Computerprogramme anwenden
  • Daten an die Druckerei weiterleiten
  • Fertige Produkte kontrollieren
Siehe auch:
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne im Büro arbeiten
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Interesse für Grafik und Design
  • Interesse für Medien
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Serviceorientierung
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Medienunternehmen
  • Werbe-, Fotografie- und Grafik-Studios
  • Verlage
  • Große Unternehmen mit PR-Abteilung

Berufe im Bereich Medien besitzen generell eine hohe Anziehungskraft, sodass die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt relativ groß ist. Viele Medienberufe werden häufig auf freiberuflicher bzw. selbstständiger Basis ausgeübt, auch sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse sind keine Seltenheit. Wie andere Bereiche war auch der Medienbereich von der Corona-Pandemie betroffen, allerdings hat der digitale Medienkonsum zugenommen. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich weiter fortsetzen, wobei insbesondere das Smartphone für die Internetnutzung weiterhin an Bedeutung gewinnen wird.

Die Berufsaussichten für Visuelle MediengestalterInnen sind gut. Die Konkurrenz ist jedoch groß, da viele Menschen in diesem Bereich arbeiten möchten. Eine wichtige Grundvoraussetzung in diesem Beruf ist die Bereitschaft, sich ständig über neue technische Fortschritte zu informieren und sich weiterzubilden. Praktische Erfahrungen, die beispielsweise bereits während der Ausbildung gesammelt werden, verbessern die Chancen beim Berufseinstieg.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "WebdesignerIn", dem der Beruf "VisuelleR MediengestalterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf bilden Ausbildungen an höheren technischen Lehranstalten, z.B. für Grafik- und Kommunikationsdesign oder Medien. Die meisten Ausbildungen in diesen Bereichen vermitteln neben fachspezifischen Inhalten, wie z.B. Medientechnologie und angewandte Informatik, Typographie, Kommunikationsdesign und Entwurf, auch organisatorische und kaufmännische Inhalte, z.B. in den Bereichen Projektmanagement sowie Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen. Praktische Erfahrungen werden in schuleigenen Werkstätten sowie im Rahmen von mehrwöchigen betrieblichen Pflichtpraktika erworben.

Dieser Beruf kann auch auf akademischem Niveau erlernt werden, siehe den Beruf VisuelleR MediengestalterIn (UNI/FH/PH).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von höheren Lehranstalten bieten beispielsweise Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Medienproduktion oder Multimedia. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Mediendesign
  • Multimedia
  • Web Publishing
  • Illustration
  • TV- und Film-Produktion
  • Animation

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten für Visuelle MediengestalterInnen bestehen in Abteilungsleitungsfunktionen oder als Art Directors.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich, z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Werbegrafik-DesignerIn".

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich und in der Liste der freien Gewerbe.

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