Start | Technisch(er/e) ZeichnerIn

Tätigkeitsmerkmale

Technische ZeichnerInnen fertigen technische Zeichnungen an, stellen Reinzeichnungen her und sorgen für die Korrektur, Vervielfältigung und Aufbewahrung der Zeichnungen. Technische Zeichnungen sind z.B. Werkzeichnungen von Formen und Metallartikeln, Detail- und Zusammenstellungszeichnungen von Motoren und Maschinen, Pläne von Kesseln, Behältern und Stahlkonstruktionen, Pläne von Heiz- oder Klimaanlagen sowie Leitungs- und Schaltpläne. Diese werden im Maschinen- und Apparatebau, Stahl-, Heizungs- und Lüftungsbau sowie in der Elektro- und Vermessungstechnik benötigt.

In den letzten Jahren hat sich die Arbeit und das Werkzeug in diesem Beruf durch die Einführung des Computers (CAD computer aided design = computergestütztes Design) grundlegend geändert, eine Entwicklung die laufend neue Anwendungen mit sich bringt. Neben den herkömmlichen Zeichengeräten wie Zirkel, Lineal, Tabellen, Schrift- und Zeichenschablonen ist der Computer zum zentralen Arbeitsmittel geworden. Viele kleine Arbeitsschritte, die bisher händisch ausgeführt werden mussten, werden nun mit Befehlen vom Computer erledigt, z.B. bei Berechnungen, Beschriftungen, Ziehen von Linien, Vergrößerungen, Darstellung in verschiedenen Ansichten. Änderungen von bereits bestehenden Zeichnungen können schneller und problemloser vorgenommen werden.

Die Technischen ZeichnerInnen übernehmen die Rolle eines Bindegliedes zwischen den KonstrukteurInnen und der Werkstätte. Sie fertigen auf Grundlage der von den KonstrukteurInnen vorgegebenen Daten und Entwürfe eines technischen Objektes eine bis ins Detail ausgearbeitete, exakte und normengerechte Feinzeichnung für die Herstellung dieses Objektes an. Falls sie nicht alle Details über Funktion, Form, Größe und Beschaffenheit des zu zeichnenden Objektes erhalten, sind sie oft an Ausmessungen und Detailerhebungen beteiligt. Vor allem im Heizungs- und Lüftungsbau nehmen sie zum Teil selbständige Planungen und Einteilungen der Leitungsführungen und der Heizkörperanordnungen vor. Eine vollständige technische Zeichnung enthält Daten über Form, Größe und Abmessungen des dargestellten Gegenstandes, über den zu verwendenden Werkstoff, über eventuelle Sonderbehandlungen der zu bearbeitenden Flächen (z.B. Glühen, Härten) und über die anzufertigende Stückzahl. Jede Zeichnung wird durch ein Schriftfeld ergänzt; besteht der Gegenstand aus mehreren Teilen, wird eine Stückliste beigefügt.

Bei Werkzeichnungen von Maschinenteilen fertigen die Technischen ZeichnerInnen zunächst eine Freihandskizze an, wobei das Werkstück in der Gebrauchs- oder Fertigungslage dargestellt wird.

Sie zeichnen freihändig zunächst Mittellinie, Bezugskante oder Grundlinie, dann die äußeren Umrisskanten des Werkstückes. Diese ziehen sie entsprechend nach und radieren nach Fertigstellung der Zeichnung die Konstruktionslinien weg. Reinzeichnungen stellen sie mit Bleistift und Tusche her, die Linien ziehen sie im Unterschied zu Freihandskizzen nicht freihändig, sondern mit Dreiecken oder mit einer Reißschiene. Dabei arbeiten sie mit verschiedenen Darstellungsarten: Werkstücke mit Hohlräumen (z.B. Bohrungen) werden im Schnitt dargestellt. Hohlkörper aus Blech werden "abgewickelt", d.h. die Oberfläche des hohlen Werkstückes wird aufgezeichnet. Durchdringungsaufgaben (Grundkörper, die ein Werkstück darstellen, durchstoßen einander und bilden Durchdringungslinien) lösen sie, indem sie Hilfsebenen oder Hilfsschnitte legen. Die Technischen ZeichnerInnen tragen mit Schablonen die entsprechenden Maßangaben durch Maßlinien, -pfeile, -zahlen und -sinnbilder ein und kennzeichnen mögliche Schwankungen und Ungenauigkeiten durch Toleranzangaben. Abschließend nummerieren sie jede Zeichnung zur Registrierung.

Bei Serienfertigungen werden vielfach nicht mehr händische Zeichnungen angefertigt, sondern es wird das sogenannte CAD-System (computer aided design = computergestütztes Design) eingesetzt. Dabei geben die Technischen ZeichnerInnen die benötigten Angaben wie Maße, Winkel usw. in einen Computer ein und erhalten die fertige Reinzeichnung, die von einem elektronischen Zeichengerät (Plotter) auf Grundlage der eingegebenen Daten automatisch angefertigt wird.

Da Pläne meist in vielfacher Ausfertigung benötigt werden, bedienen die Technischen ZeichnerInnen zu ihrer Vervielfältigung Kopierapparate oder Lichtpausmaschinen, wobei sie die Pläne gegebenenfalls auch vergrößern oder verkleinern.

In der Regel archivieren die Technischen ZeichnerInnen die fertiggestellten Pläne auch. In größeren Konstruktionsbüros erfolgt diese Archivierung durch Mikroverfilmung. Die optische Wiedergabe geschieht durch Lesegeräte.

Technische ZeichnerInnen fertigen technische Zeichnungen an, stellen Reinzeichnungen her und sorgen für die Korrektur, Vervielfältigung und Aufbewahrung der Zeichnungen. Technische Zeichnungen sind z.B. Werkzeichnungen von Formen und Metallartikeln, Detail- und Zusammenstellungszeichnungen von Motoren und Maschinen, Pläne von Kesseln, Behältern und Stahlkonstruktionen, Pläne von Heiz- oder Klimaanlagen sowie Leitungs- und Schaltpläne. Diese werden im Maschinen- und Apparatebau, Stahl-, Heizungs- und Lüftungsbau sowie in der Elektro- und Vermessungstechnik benötigt.

In den letzten Jahren hat sich die Arbeit und das Werkzeug in diesem Beruf durch die Einführung des Computers (CAD computer aided design = computergestütztes Design) grundlegend geändert, eine Entwicklung die laufend neue Anwendungen mit sich bringt. Neben den herkömmlichen Zeichengeräten wie Zirkel, Lineal, Tabellen, Schrift- und Zeichenschablonen ist der Computer zum zentralen Arbeitsmittel geworden. Viele kleine Arbeitsschritte, die bisher händisch ausgeführt werden mussten, werden nun mit Befehlen vom Computer erledigt, z.B. bei Berechnungen, Beschriftungen, Ziehen von Linien, Vergrößerungen, Darstellung in verschiedenen Ansichten. Änderungen von bereits bestehenden Zeichnungen können schneller und problemloser vorgenommen werden.

Die Technischen ZeichnerInnen übernehmen die Rolle eines Bindegliedes zwischen den KonstrukteurInnen und der Werkstätte. Sie fertigen auf Grundlage der von den KonstrukteurInnen vorgegebenen Daten und Entwürfe eines technischen Objektes eine bis ins Detail ausgearbeitete, exakte und normengerechte Feinzeichnung für die Herstellung dieses Objektes an. Falls sie nicht alle Details über Funktion, Form, Größe und Beschaffenheit des zu zeichnenden Objektes erhalten, sind sie oft an Ausmessungen und Detailerhebungen beteiligt. Vor allem im Heizungs- und Lüftungsbau nehmen sie zum Teil selbständige Planungen und Einteilungen der Leitungsführungen und der Heizkörperanordnun…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
Technisch(er/e) ZeichnerIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Architekten, Ingenieurkonsulenten, Ziviltechniker (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Gewerbe-Angestellte (Kollektivertrag für die Angestellten im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung; die von diesem Kollektivvertrag erfassten Gewerbe sowie die Gewerbe mit eigenen Regelungen sind beim Lehrberuf "Bürokaufmann/-frau" angeführt) (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Industrie-Angestellte (Allgemeiner Kollektivertrag für Angestellte der Industrie); die darin erfassten Industriezweige sowie die Industriezweige mit eigenen Regelungen sind beim Lehrberuf "Industriekaufmann/-frau" angeführt (Angestellte)
gültig ab 01.11.2024
01.11.2024
Neben diesen allgemeinen Kollektivverträgen gibt es in zahlreichen Gewerbe- und Industriebereichen eigene Kollektivverträge mit abweichenden Regelungen! Die Werte für einzelne Gewerbe finden Sie beim Lehrberuf "Bürokaufmann/-frau", die Werte für einzelne Industriebranchen beim Lehrberuf "Industriekaufmann/-frau"! (Angestellte)
  • Handgeschicklichkeit: Anfertigen von Zeichnungen
  • Fingerfertigkeit: genaues Ausführen der Linien
  • Sehvermögen: Anfertigen von Freihandskizzen, Unterscheiden verschiedener Strichstärken
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Zeichnen von dreidimensionalen Körpern
  • technisches Verständnis: Zeichnen von Maschinenteilen
  • Merkfähigkeit: Behalten von Grundnormen und Maßen

Betriebe/Lehrbetriebe:
Technische ZeichnerInnen arbeiten in Konstruktionsbüros von Industrie- und Gewerbebetrieben, z.B. im Maschinen- und Anlagenbau, in Technischen Büros (z.B. Ingenieurbüros, Architekturbüros) oder in Bauunternehmen (Hochbau, Tiefbau).

Lehrstellensituation:
Dieser Lehrberuf wird häufig erlernt. Die jährliche Gesamtzahl der Technische-ZeichnerIn-Lehrlinge liegt seit 10 Jahren sehr stabil zwischen rund 340 und 400 Personen. Mehr als jeder fünfte Lehrling erlernt den Lehrberuf in Doppellehre mit einem anderen Lehrberuf, vor allem mit "MetalltechnikerIn" (Hauptmodule "Maschinenbautechnik", "Metallbau- und Blechtechnik", "Werkzeugbautechnik", "Zerspanungstechnik" oder "Stahlbautechnik"), aber teilweise auch mit "ProzesstechnikerIn", "Bürokaufmann/‑frau", "Industriekaufmann/‑frau" oder "ElektrotechnikerIn". Die meisten Lehrstellen gibt es derzeit in Wien (rund ein Viertel), aber auch in den anderen Bundesländern (mit Ausnahme von Vorarlberg) ist das Lehrstellenangebot gut.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird überwiegend von Männern erlernt. Allerdings ist der Anteil der weiblichen Lehrlinge seit einigen Jahren von früher rund einem Viertel auf derzeit rund 40 Prozent gestiegen.

Berufsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten im Maschinen- und Anlagenbau sind gut. Im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Aufschwung wird sich auch die Nachfrage im konjunkturempfindlichen Baubereich wieder etwas erhöhen.

Beschäftigungsaussichten:
Die Nachfrage nach Technischen ZeichnerInnen ist insgesamt stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TechnischeR ZeichnerIn", dem der Beruf "Technisch(er/e) ZeichnerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
Technisch(er/e) ZeichnerIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 318 300 260 254 270 255 245 210 231 244
weiblich 122 100 84 96 111 120 128 141 162 160
gesamt 440 400 344 350 381 375 373 351 393 404
Frauenanteil 27,7% 25,0% 24,4% 27,4% 29,1% 32,0% 34,3% 40,2% 41,2% 39,6%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Fast alle Fachrichtungen von Fachschulen und Höheren Schulen der Bereiche "Maschinenbau", "Elektrotechnik/Elektronik" und "Feinwerktechnik" (teilweise auch "Bautechnik" und "Holztechnik").

Ständige Weiterbildung hinsichtlich neuer technischer Konstruktionen und im Bereich der CAD ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausübung. Möglichkeiten hiezu bieten Weiterbildungskurse des Berufsförderungsinstitutes (BFI) und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI). Auch die Lehrwerkstätten "Jugend am Werk" in Wien bieten Weiterbildungskurse im Bereich der CAD.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Werkmeisterschule für Berufstätige mit verschiedensten Fachrichtungen der Bereiche "Maschinenbau" und "Elektrotechnik/Elektronik" (2 Jahre, Abendunterricht) und die zur Reife- und Diplomprüfung führenden Aufbaulehrgänge (3 Jahre) und Höheren Lehranstalten für Berufstätige (4 Jahre) mit technischen Fachrichtungen.

Aufstiegsmöglichkeiten:

In größeren Betrieben können Technische ZeichnerInnen zu KonstrukteurInnen, SachbearbeiterInnen, ProjektleiterInnen oder AbteilungsleiterInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung besteht für Technische ZeichnerInnen im reglementierten Gewerbe "Ingenieurbüros (BeratendeR IngenieurIn)" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können Technische ZeichnerInnen im freien Gewerbe "Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro)" tätig sein. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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