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Tätigkeitsmerkmale

WinzerInnen produzieren Wein und sonstige Traubenprodukte, wie z.B. Traubensaft, Most oder Edelbrände. Sie beschäftigen sich sowohl mit dem Weinbau und der Kellerwirtschaft als auch mit der Vermarktung ihrer Produkte.

Zu den Aufgaben von WinzerInnen gehören die Auswahl der geeigneten Rebsorte, die Pflege der Weingärten, die Vermehrung der Weinstöcke, die Ernte der Weintrauben und deren Verarbeitung zu Traubensüßmost, Sturm und Wein. Die Ernte der reifen Trauben bezeichnet man als Weinlese. Die Wahl des richtigen Zeitpunkts entscheidet über die Qualität des Weins. Die meisten Pflegearbeiten erfolgen noch händisch mit Hilfe von speziellen Gartenwerkzeugen, die Lese erfolgt zunehmend auch mit Erntemaschinen.

Zudem sind WinzerInnen für die maschinelle Reinigung der Trauben und Pressen sowie für das Entfernen der Rückstände, die Flaschenabfüllung und die Etikettierung verantwortlich. Sie überwachen den reibungslosen Ablauf der einzelnen Verarbeitungsschritte und warten die entsprechenden Maschinen und Anlagen. Durch regelmäßige Probenentnahmen überzeugen sie sich von der Qualität des Weins. Schließlich verkaufen sie ihre Produkte an Winzergenossenschaften, WeinhändlerInnen, Supermärkte, gastronomische Betriebe oder ab Hof direkt an ihre KundInnen, z.B. durch den Betrieb eines Heurigen bzw. einer Buschenschank.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Rebstöcke pflanzen
  • Boden düngen und bearbeiten
  • Pflanzen schneiden und anbinden
  • Weinreben veredeln
  • Weinreben auf Schädlinge kontrollieren
  • Proben der Trauben entnehmen und Reifegrad bestimmen
  • Weingärung messen
  • Weinverkostungen organisieren und durchführen
  • KundInnen beraten
  • Maßnahmen zum Schutz der Weinreben vornehmen
Siehe auch:
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Guter Geschmacks- und Geruchssinn
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlichkeit der Haut
  • Interesse für Natur

WinzerInnen sind meist selbstständig im eigenen Betrieb bzw. als Angehörige des Familienbetriebs tätig. Daneben bieten z.B. auch folgende Unternehmen und Institutionen Beschäftigungsmöglichkeiten:

  • Weinbaubetriebe
  • Weingutsbetriebe
  • Weinbau- und Winzergenossenschaften
  • Landwirtschaftliche Zulieferbetriebe, z.B. in der Züchtung von Pflanzen
  • Landwirtschaftskammern

Die aufgrund der COVID-19-Pandemie erlassenen Maßnahmen, insbesondere die Schließung von Hotels und Gastronomiebetrieben über mehrere Monate, haben zu einem geringeren Absatz sowie einem deutlich gesunkenen Export von Wein geführt. Ebenso war der Betrieb von Buschenschanken bzw. Heurigen aufgrund der Corona-Maßnahmen sowie der sinkenden Anzahl an TouristInnen stark eingeschränkt. Die Berufsaussichten in diesen Bereichen werden sich voraussichtlich erst nach der Krise wieder langsam stabilisieren. Hinzu kommen besondere und lang anhaltende Herausforderungen aufgrund der Klimaveränderungen. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Dürreperioden oder Starkregenereignisse treten häufiger auf und verursachen dementsprechende Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen, wie z.B. Weinreben. Teilweise können jedoch durch die Klimaerwärmung auch neue Weinanbauflächen in Österreich erschlossen werden und neue Weinsorten entstehen.

In der Landwirtschaft kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Betriebsschließungen, sodass das Arbeitsplatzangebot gering ist. Ebenso ist die Chance auf eine selbstständige Berufsausübung in der Weinbau- und Kellereiwirtschaft gering, da meist die einzige Möglichkeit in der Übernahme von elterlichen Betrieben besteht. Die Berufsaussichten für WinzerInnen sind gleichbleibend stabil.

Grundsätzlich besteht nach wie vor ein Trend in Richtung biologische Landwirtschaft. Demnach können erweiterte bzw. zusätzliche Kenntnisse über biologische Anbaumöglichkeiten im Weinbau und im Bereich Umwelttechnik die beruflichen Chancen verbessern. Zudem sind gute juristische Ökologie- und Umweltschutzkenntnisse von großer Bedeutung, da sich die Rechtsgrundlagen in der Landwirtschaft häufig ändern.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "WeinbautechnikerIn", dem der Beruf "WinzerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf bilden landwirtschaftliche Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen im Bereich Weinbau. Die Ausbildung besteht in der Regel auch aus einem praktischen Teil, der z.B. durch Fachexkursionen oder Praktika vermittelt wird. Der Praxisanteil sowie die Dauer und Anzahl von Pflichtpraktika sind je nach Schultyp unterschiedlich geregelt. Da WinzerInnen auch für den Vertrieb und die Vermarktung ihrer Weine und weiteren Produkte zuständig sind, bieten viele Schulen zudem eine wirtschaftlich-kaufmännische Basisausbildung an.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Universitäten, z.B. im Bereich Weinbau. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Meisterprüfung.

Weiterbildungsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Bereich bieten z.B. das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI), der Verein zur Förderung des Biologischen Landbaus oder die Landwirtschaftskammer Österreich sowie im Bereich Weinbau und Kellerwirtschaft die Weinakademie Österreich. Zusätzlich führen AbsolventInnenverbände von Fachschulen für Weinbau und Kellerwirtschaft sowie lokale Weinbauvereine Fortbildungen durch.

Zudem können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Sommelier-Ausbildung
  • Weinmanagement
  • Kellerwirtschaft
  • Biologische Landwirtschaft
  • Önologie
  • Umweltschutz
  • Betriebswirtschaft
  • Betriebsleitung
  • Marketing

AbsolventInnen einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt können nach mehrjähriger Berufstätigkeit den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.oesterreich.gv.at sowie auf der Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Im Umfeld der Agrarwirtschaft bestehen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Organisationen, Interessenvertretungen bis hin zum internationalen Lobbying.

Zudem besteht die Möglichkeit der Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes. Die Land- und Forstwirtschaft sowie die landwirtschaftlichen Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und erfordern keinen Befähigungsnachweis. Beim Kauf einer Landwirtschaft sowie für den Bezug von Förderungen ist in der Regel eine landwirtschaftliche Fachausbildung vorzuweisen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Handelsgewerbe", "Direktvertrieb" und "Buschenschank/Heurigenbuffet" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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