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Tätigkeitsmerkmale

KunstmalerInnen stellen bildliche oder ornamentale Kunstwerke unter Verwendung von verschiedenen Techniken und Materialien her. Sie malen z.B. mit Öl, Aquarellfarben, Acryl oder Tempora sowie mit Bleistift, Farbstift, Kohle oder Tusche und wenden Techniken wie Hinterglasmalerei, Graffito, Mosaik, Radierungen, Linol- und Holzschnitt sowie verschiedene Druckverfahren an. Immer häufiger kommen auch grafische und bildbearbeitende Computerprogramme zum Einsatz.

Bevor KunstmalerInnen mit der Gestaltung eines Kunstwerks beginnen, zeichnen sie meist verschiedene Skizzen und Entwürfe, in denen sie Darstellungen, Techniken und Farbkompositionen ausprobieren und ihre Ideen sammeln. Im Rahmen von Auftragsarbeiten müssen sie dabei auch die Vorgaben ihrer KundInnen miteinbeziehen. Schließlich bearbeiten sie den gewählten Maluntergrund.

Teilweise bieten KunstmalerInnen ihre Werke bei Ausstellungen, in Galerien oder über den Kunsthandel zum Verkauf an. Da dies in der Regel kein regelmäßiges Einkommen sichert, arbeiten KunstmalerInnen meist in einem weiteren Beruf. Beispielsweise unterrichten sie an Schulen und Universitäten für Kunst oder bieten Workshops an. Sie können auch in den Bereichen Kunstmanagement und -journalismus oder Gemälderestaurierung tätig sein.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Technik, Farben, Malmittel und Maluntergrund festlegen
  • Maluntergrund vorbereiten
  • Farben mischen
  • Skizzen anfertigen
  • Sich mit KundInnen, GaleristInnen und KuratorInnen austauschen
  • Kunstausstellungen organisieren und durchführen
Siehe auch:
  • Auge-Hand-Koordination
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Gutes Sehvermögen
  • Interesse für Kunst und Kultur
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Farben
  • Sinn für Formen
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein

KunstmalerInnen sind meist selbstständig tätig.

Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen:

  • Kunstschulen und -akademien
  • Werbeagenturen
  • Grafikdesign-Büros
  • Erwachsenenbildungsinstitutionen
  • Museen
  • Kleinere Betriebe des Kunstgewerbes

Künstlerische Berufe besitzen generell eine hohe Anziehungskraft, sodass die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt relativ groß ist. Viele Berufe im Kunstbereich werden häufig auf freiberuflicher bzw. selbstständiger Basis ausgeübt, auch sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse sind keine Seltenheit. Die wirtschaftliche Situation hat sich auch im Kunstbereich durch die Corona-Krise deutlich verschlechtert. Vor allem selbstständig Tätige sind von der Corona-Krise besonders betroffen, da Absicherungsmodelle wie Kurzarbeit oder Arbeitslosenversicherung nicht greifen.

Besonders die Kunst- und Kulturbetriebe stehen aufgrund der Corona-bedingten vorübergehenden Schließung von Museen, Galerien und kulturellen Veranstaltungsstätten vor existenzbedrohenden Herausforderungen. Hinzu kommen Einbußen aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen bei Veranstaltungen sowie die vergleichsweise geringe Zahl von TouristInnen, wodurch insgesamt mit deutlich geringeren Umsätzen gerechnet werden muss. Die finanziellen Folgen der Corona-Krise werden sich voraussichtlich noch länger negativ auf die Beschäftigungslage auswirken, daher sind die Berufsaussichten für KunstmalerInnen eingeschränkt.

Grundsätzlich ist ein zweites berufliches Standbein in der Lehre, z.B. an Universitäten und bei Erwachsenenbildungseinrichtungen, oder in Galerien und Museen für freischaffende KunstmalerInnen zu empfehlen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KunstmalerIn", dem der Beruf "KunstmalerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden künstlerische Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, z.B. im Bereich Malerei. Neben allgemeinbildenden Gegenständen werden im Rahmen von Kunstausbildungen auch künstlerische und technische Fächer unterrichtet, wie z.B. Kunstgeschichte, Atelier oder Produktion. Zudem ist ein mehrwöchiges Pflichtpraktikum zu absolvieren. Je nach Schule muss ein künstlerischer Eignungstest abgelegt werden.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Gestaltung. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Meisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Bildende Kunst
  • Malerei
  • Experimentelle Gestaltung
  • Aktzeichnen
  • Grafikdesign
  • Ikonographie
  • Mediendesign
  • Multimedia
  • Kunstmanagement

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bieten vor allem Positionen im Bereich Kunst und Kultur, z.B. in der Leitung einer Galerie oder im Kunst- und Kulturmanagement.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. als freiberuflicheR KünstlerIn oder MalerIn möglich. Freie Berufe unterliegen keiner Gewerbeordnung.

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