Start | LebensmittelkontrolleurIn

Tätigkeitsmerkmale

LebensmittelkontrolleurInnen überprüfen die Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften in Betrieben, die Nahrungs- oder Genussmittel herstellen oder anbieten, wie z.B. im Einzelhandel, in Lagerhäusern, in Supermärkten, auf Märkten, in Kantinen oder in Gaststätten. Bei Verstößen gegen gesetzliche Verordnungen können sie Beschlagnahmungen durchführen, Organstrafverfügungen einleiten oder Anzeige erstatten.

LebensmittelkontrolleurInnen untersuchen Nahrungsmittel z.B. auf Parasiten oder bakterielle Erreger und kontrollieren, ob bei eingefrorenem Fleisch und Fleischerzeugnissen das Einfrierdatum angegeben ist. Sie entnehmen Lebensmittelproben, die sie entweder vor Ort testen oder an Lebensmitteluntersuchungsanstalten übermitteln. Zudem überprüfen sie die Verpackungsmaterialien und kontrollieren die Qualität von Bio-Lebensmitteln.

Weiters überprüfen LebensmittelkontrolleurInnen, ob die Produkte die vorgeschriebenen Hinweise über Allergene enthalten und ob das Haltbarkeitsdatum nicht überschritten ist. Zudem informieren und beraten sie die MitarbeiterInnen der verschiedenen Betriebe sowie HändlerInnen, ProduzentInnen und GastwirtInnen über die gesetzlichen Bestimmungen, mit dem Ziel, möglichen Gesundheitsschäden vorzubeugen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Bauliche und gerätespezifische Anforderungen kontrollieren und bewerten
  • Hygienische Bedingungen des Betriebs begutachten
  • Lagerungsvorschriften und -bedingungen kontrollieren
  • Untersuchungsergebnisse dokumentieren
  • Geruchs- und Geschmackstests durchführen
  • Arbeitsabläufe überprüfen
  • Lebensmittelproben auswerten
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Guter Geschmacks- und Geruchssinn
  • Interesse für Chemie und Physik
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Bezirkshauptmannschaften
  • Marktämter
  • Gewerbeaufsichtsämter
  • Ämter für Ernährungssicherheit
  • Veterinäruntersuchungsämter

In der Lebensmittelbranche herrscht besonders im Bereich der Lebensmittelherstellung ein Fachkräftemangel. Die Überprüfung von Lebensmitteln ist eine zentrale Aufgabe der Landesverwaltungen, sodass LebensmittelkontrolleurInnen mit stabilen Berufsaussichten rechnen können. Neben Kenntnissen im Bereich Produkt- und Verfahrenstechnik sind zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen Lebensmittelsensorik und Lebensmittelanalyse vorteilhaft. In der Lebensmittelsensorik werden sensorische und damit wichtige qualitätsbestimmende Eigenschaften, wie z.B. Farbe, Geruch, Geschmack, Form, Zartheit und Reife, sowie der Genusswert von Lebensmitteln untersucht. Die Lebensmittelsensorik ist besonders im wissenschaftlichen Umfeld der Lebensmittelbeurteilung ein wichtiger Bereich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "LebensmitteltechnikerIn", dem der Beruf "LebensmittelkontrolleurIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Ausbildungen an höheren Lehranstalten, z.B. im Bereich Lebensmitteltechnik oder Biotechnologie. Die Ausbildung zum/zur LebensmittelkontrolleurIn ist in der Aus- und Weiterbildungsverordnung zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) gesetzlich geregelt. Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist ein aufrechtes Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst sowie z.B. eine Berufsvorbildung durch eine Reife- oder Diplomprüfung an einer höheren technischen, gewerblichen, land- und fortwirtschaftlichen oder wirtschaftlichen höheren Lehranstalt oder der Besuch eines Kollegs an einer der genannten Schulen. Die Ausbildung dauert 9 Monate und kann nach Entsendung durch die zuständige Behörde z.B. an der AGES-Akademie, der Aus- und Weiterbildungsakademie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), absolviert werden.

Nähere Informationen zur Ausbildung finden Sie im österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Als Weiterbildungsmöglichkeiten kommen beispielsweise Kollegs und Universitäten infrage, z.B. im Bereich Chemie oder Lebensmitteltechnologie. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Werkmeisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Ernährungswissenschaften
  • Biotechnologie
  • Technische Chemie
  • Qualitätsmanagement
  • Lebensmittelsicherheit
  • Hygienemanagement
  • Lebensmittelsensorik

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bestehen in leitenden Positionen sowie im Qualitätsmanagement oder in der Lebensmittelherstellung.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Chemische Laboratorien" oder der freien Gewerbe "Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung", "Organisation der Zertifizierung von Nahrungs- und Genussmitteln als 'koscher'" und "Organisation der Zertifizierung von Nahrungs- und Genussmitteln als 'halal'" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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