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Tätigkeitsmerkmale

BetriebsleiterInnen sind Führungskräfte, die im Management eines Betriebes oder eines Teilbereiches, z.B. in der Produktion oder im Marketing, tätig sind und für reibungslose Abläufe sorgen. Sie leiten eine Abteilung und sind außerdem für das Controlling, etwa der Produktionskosten, zuständig. BetriebsleiterInnen sind darüber hinaus für die Umsetzung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sowie für die Ressourcenplanung verantwortlich. Weiters schaffen sie die organisatorischen Voraussetzungen zur Verwirklichung der Unternehmensziele. Sie sind auch für die Qualitätssicherung und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zuständig.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Arbeitsabläufe organisieren, steuern, optimieren und kontrollieren
  • Produktionsanlagen und Produktionsflüsse optimieren
  • Personalbedarf ermitteln und planen
  • Wartungs- und Servicearbeiten planen
  • Projekte umsetzen und überwachen
  • Produktionspläne erstellen
  • Qualität und Sicherheitsvorschriften kontrollieren
  • Durchsetzungsvermögen
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Zahlen

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen aller Branchen.
 

Die Arbeitsmarktperspektiven richten sich nach der Branche, in der BetriebsleiterInnen tätig sind. Die Verbindung von technischem und wirtschaftlichem Know-how sowie Kenntnisse in Präsentationstechnik können die Beschäftigungsmöglichkeiten zusätzlich verbessern.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Betriebs- und UnternehmensleiterIn", dem der Beruf "BetriebsleiterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

BetriebsleiterInnen verfügen in der Regel über eine kaufmännische oder technische Ausbildung sowie mehrjährige Erfahrung im jeweiligen Bereich, z.B. in der Logistik oder Produktion. Auch fundierte betriebswirtschaftliche Qualifikationen sind für die Tätigkeit als BetriebsleiterIn erforderlich.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen und Handelsschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Management. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Zudem bieten spezielle Kurse und Seminare für BetriebsleiterInnen, z.B. bei BFI und WIFI, eine gute Weiterbildungsmöglichkeit.

Weiterbildungen werden für unterschiedliche Bereiche angeboten, z.B.:

  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Controlling
  • Lean Production
  • Projektplanung
  • Qualitätsmanagement
  • Sicherheitstechnik

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

BetriebsleiterInnen sind bereits Führungskräfte, die in der Regel über mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Sie können aber als LeiterIn oder BeraterIn in Entwicklungsabteilungen großer Unternehmen oder in Beratungsagenturen tätig sein.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation", "ImmobilientreuhänderInnen" und "SpediteurInnen einschließlich der TransportagentInnen" oder der freien Gewerbe "Betrieb einer Brauerei", "Betrieb einer Deponie", "Betrieb einer Tankstelle", "Betrieb eines Filmstudios" und "Betrieb eines Sägewerkes" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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