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Tätigkeitsmerkmale

KundenbetreuerInnen pflegen den Kontakt zwischen einem Unternehmen und den KundInnen. Sie besuchen die KundInnen und informieren sie über das Produkt- und Dienstleistungsangebot sowie über neue Angebote ihres Betriebes, legen Muster vor und verhandeln über Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen.

Sie erarbeiten dabei auch maßgeschneiderte Lösungen für bestehende und neue KundInnen. Oft sind sie auch für Verkaufsabschlüsse zuständig. KundenbetreuerInnen sind außerdem Ansprechpersonen für Fragen, Probleme und Reklamationen, die sie an die entsprechenden Abteilungen im Unternehmen weitergeben.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • KundInnen beraten und informieren
  • Anfragen entgegennehmen und bearbeiten
  • Verkaufsgespräche führen
  • Reklamationen bearbeiten
  • Kundenkarteien pflegen und führen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Interesse für Verkauf
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Serviceorientierung
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Unternehmen aller Branchen
  • Banken und Versicherungen
  • Öffentliche Institutionen

Die Arbeitsmarktperspektiven für KundenbetreuerInnen sind gut. Sie nehmen eine wichtige Rolle in Unternehmen ein und haben einen vielfältigen Einsatzbereich. KundenbetreuerInnen können ihre Perspektiven mit Zusatzausbildungen, z.B. in Fremdsprachen oder branchenspezifischen Kenntnissen, zusätzlich verbessern.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "HandelsvertreterIn", dem der Beruf "KundenbetreuerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Als Ausbildung kommen vor allem kaufmännische und wirtschaftliche berufsbildende Schulen in Betracht. KundenbetreuerInnen müssen auch über das jeweilige Know-how in der Branche, für die sie tätig sind, verfügen. Zusätzliche Qualifikationen, z.B. in den Bereichen Marketing und Verkauf sowie Fremdsprachenkenntnisse, sind vorteilhaft.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen und Handelsschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Sales
  • Verkaufsmanagement
  • Verkaufspsychologie
  • Projektmanagement
  • Fremdsprachen
  • Rhetorik

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen beispielsweise in Funktionen wie Area-Management, Produktmanagement oder Key-Account-Management.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe" und "Handelsagenten" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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