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Tätigkeitsmerkmale

Bankkaufleute arbeiten entweder im kundennahen Bereich im Front-Office, am Kundenschalter oder im bankinternen Back-Office. Das Back-Office ist der Verwaltungsbereich, in dem administrative Tätigkeiten sowie Controlling- und Buchhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Die Hauptaufgaben von Bankkaufleuten sind die Beratung von Privat- oder FirmenkundInnen sowie die Abwicklung von Bank- und Kreditgeschäften.

Je nach Tätigkeitsbereich verwalten Bankkaufleute Konten, beraten KundInnen über Kredit- und Veranlagungsmöglichkeiten, erledigen Schaltertätigkeiten wie Ein- und Auszahlungen, prüfen die Kreditwürdigkeit von KundInnen, wechseln Fremdwährungen, vergeben Leasingverträge oder sind für die administrative Organisation der internen Bankangelegenheiten zuständig.

Zudem verkaufen sie auch diverse Bankprodukte, wie z.B. Lebensversicherungen, Fonds oder Devisen. Bankkaufleute können auch im nationalen und internationalen Wertpapierhandel oder an Aktienbörsen tätig sein.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Über Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten beraten
  • Giro- und Sparkonten betreuen
  • Kreditanträge bearbeiten
  • Kapitalmarkt beobachten
  • Bilanzen aufstellen
  • Statistiken auswerten
  • Kostenrechnungen erstellen
  • Betriebsbücher führen
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Sinn für Zahlen
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Banken
  • Sparkassen
  • Hypothekenanstalten
  • Kreditwesen
  • Zentralbanken
  • Kontrollbanken

Durch die zunehmende Digitalisierung im Banken- und Finanzbereich werden Finanzdienstleistungen nicht mehr nur von traditionellen Bankinstituten angeboten, sondern auch von finanztechnologischen Unternehmen, sogenannten FinTech. Zusätzlich ergeben sich durch neue technische Möglichkeiten neue Arbeitsformen, die zeit- und ortunabhängig sind, was unter anderem dazu führt, dass der Service-Bereich in Banken zunehmend eingeschränkt wird. Dieser Wandel trägt auch zu Veränderungen der Geschäftsmodelle und Anforderungen an die MitarbeiterInnen bei. Daher sind weitere Umstrukturierungen und ein Rückgang der Beschäftigtenzahlen im Bankensektor zu erwarten.

Die Nachfrage nach Bankkaufleuten ist tendenziell gering. Fundierte Kenntnisse über Bankprodukte und im Kredit- und Veranlagungsbereich können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Ebenso sind Qualifikationen in den Bereichen Kommunikation und Verkauf vorteilhaft.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Bankkaufmann/-frau", dem der Beruf "Bankkaufmann/-frau" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden kaufmännische und wirtschaftliche Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Ebenso bietet eine Lehre zum/zur Bankkaufmann/-frau eine Zugangsmöglichkeit. Die spezifischen Kenntnisse für diesen Beruf werden in der Regel durch betriebsinterne Schulungen und Trainings vermittelt. Bankkaufleute müssen eine gute Kommunikationsbasis mit ihren KundInnen schaffen und über ein entsprechendes Know-how in den Bereichen Beratung und Bankwesen verfügen. Daher sind vertiefende Qualifikationen in den Bereichen Kommunikation, Betriebswirtschaftslehre, Finanzwesen, Bankmanagement, Bankrecht oder Kreditwesen vorteilhaft.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen und Handelsschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Betriebswirtschaft. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Neben internen Fortbildungen in Banken können Weiterbildungen auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Controlling
  • Bilanzierung
  • Immobilienwirtschaft
  • Bank- und Finanzwirtschaft
  • Risikomanagement
  • Finanzmanagement
  • Kapitalmarktrecht
  • Treasury Management
  • Steuerrecht

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen wie Team-, Abteilungs- oder Filialleitung. Spezialisierungsmöglichkeiten bieten auch die Bereiche Revision, Personal, Börse, Wertpapiermanagement, Immobilienmanagement sowie Vermögens- und Anlagenberatung.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementieren Gewerbes "VersicherungsagentIn, VersicherungsmaklerIn und Beratung in Versicherungsangelegenheiten" oder des Rechtskraftgewerbes "Gewerbliche Vermögensberatung einschließlich Berechtigung zur Versicherungsvermittlung" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Bei Rechtskraftgewerben benötigt man zusätzlich die Genehmigung durch die Gewerbebehörde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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