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Tätigkeitsmerkmale

Polsterer/Polsterinnen fertigen und reparieren Polstermöbel (z.B. Sitzgarnituren, Couchen, Fauteuils, Innenausstattung von Autos), Matratzen (Federkern- und Rosshaarmatratzen) sowie Wand- und Türpolsterungen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Restaurierung. Hierbei achten sie auf den Stil der unterschiedlichen historischen Epochen.

Polsterer/Polsterinnen kennen die aktuellen Trends bei Materialien (diese können aus pflanzlichen, tierischen und synthetischen Stoffen bestehen), Mustern und Farben, damit sie den Kundengeschmack zielsicher treffen. Bei der Herstellung von Polstermöbeln kann zwischen handwerklicher Einzelfertigung im Gewerbe und industrieller Serienfertigung unterschieden werden. Bei der Einzelfertigung bauen die Polsterer/Polsterinnen die Polsterung des Möbelstückes auf einem Untergestell auf, über welches sie zunächst Gurte aus Jute oder Kunststofffasern spannen. An dieser Begurtung befestigen sie Sprungfedern aus gehärtetem Stahldraht, welche auf die gewünschte Polsterhöhe zusammengedrückt ("dressiert") wurden. Anschließend verbinden sie die Sprungfedern mit Spagat, wodurch der Federgrund gebildet wird. Dieser verleiht der Polsterung die notwendige Maßgenauigkeit, Festigkeit und Elastizität. Um Unebenheiten des Federgrunds auszugleichen, ummanteln die Polsterer/Polsterinnen den Federgrund mit der sogenannten "Grundfasson" aus Kokosfasern oder Afrik (Fasermaterial aus Palmblättern), welche sie durch das Aufnähen eines Stücks Jute fixieren, um ein Verrutschen des Materials am Federgrund zu verhindern.

Anschließend bringen sie eine weiche und elastische Polsterschicht (Pikierung) auf, welche üblicherweise aus Rosshaar mit einer dünnen Wollvlies- oder Watteauflage besteht. Nach Abdecken der Pikierung mit einem Unterbezug aus Mollino (Baumwollstoff) ist die Polsterung fertig. Abschließend überziehen die Polsterer/Polsterinnen das Möbelstück mit einem Möbelstoff.

Zur Herstellung des Überzugs schneiden die Polsterer/Polsterinnen die benötigten Stoffteile nach einem Schnittmuster zu und nähen sie mit einer Nähmaschine zusammen. Sie ziehen den fertig genähten Überzug auf die Polsterung des Möbelstücks auf und befestigen ihn mit Stiften und Klammern am Polstergestell.

In der industriellen Serienfertigung von Polstermöbeln stellen sie Maschinen und Vorrichtungen ein und bedienen und überwachen diese. In der industriellen Serienfertigung erfolgt der Aufbau der Polsterung mit zum Teil anderen Materialien als im Gewerbe. Für Federkerne und Polstermatten werden z.B. Mischungen von natürlichen Polstermaterialien mit Gummi verwendet. Die Polsterer/Polsterinnen führen hier vor allem das Beziehen der von angelernten Hilfskräften vorgepolsterten Möbelgestelle mit vorgenähten Überzügen durch. In der Polstermöbelindustrie sind weitere Aufgabenbereiche die Arbeitsvorbereitung, die Endkontrolle der fertigen Polstermöbel sowie die Koordination und Leitung der verschiedenen Abteilungen des Produktionsablaufes. Mitunter arbeiten die Polsterer/Polsterinnen auch in der Entwurf- bzw. Entwicklungsabteilung größerer Industriebetriebe mit.

Die im Gewerbe beschäftigten Polsterer/Polsterinnen führen Reparaturarbeiten an hochwertigen Polstermöbeln durch. Der Umfang einer Reparatur kann vom einfachen Auswechseln des Möbelbezugsstoffes bis zur völligen Neupolsterung des Möbelstückes reichen. Bei der Restaurierung von Stilmöbeln wenden die Polsterer/Polsterinnen häufig traditionelle Polsterverfahren der jeweiligen Stilepoche an.

Polsterer/Polsterinnen fertigen und reparieren Polstermöbel (z.B. Sitzgarnituren, Couchen, Fauteuils, Innenausstattung von Autos), Matratzen (Federkern- und Rosshaarmatratzen) sowie Wand- und Türpolsterungen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Restaurierung. Hierbei achten sie auf den Stil der unterschiedlichen historischen Epochen.

Polsterer/Polsterinnen kennen die aktuellen Trends bei Materialien (diese können aus pflanzlichen, tierischen und synthetischen Stoffen bestehen), Mustern und Farben, damit sie den Kundengeschmack zielsicher treffen. Bei der Herstellung von Polstermöbeln kann zwischen handwerklicher Einzelfertigung im Gewerbe und industrieller Serienfertigung unterschieden werden. Bei der Einzelfertigung bauen die Polsterer/Polsterinnen die Polsterung des Möbelstückes auf einem Untergestell auf, über welches sie zunächst Gurte aus Jute oder Kunststofffasern spannen. An dieser Begurtung befestigen sie Sprungfedern aus gehärtetem Stahldraht, welche auf die gewünschte Polsterhöhe zusammengedrückt ("dressiert") wurden. Anschließend verbinden sie die Sprungfedern mit Spagat, wodurch der Federgrund gebildet wird. Dieser verleiht der Polsterung die notwendige Maßgenauigkeit, Festigkeit und Elastizität. Um Unebenheiten des Federgrunds auszugleichen, ummanteln die Polsterer/Polsterinnen den Federgrund mit der sogenannten "Grundfasson" aus Kokosfasern oder Afrik (Fasermaterial aus Palmblättern), welche sie durch das Aufnähen eines Stücks Jute fixieren, um ein Verrutschen des Materials am Federgrund zu verhindern.

Anschließend bringen sie eine weiche und elastische Polsterschicht (Pikierung) auf, welche üblicherweise aus Rosshaar mit einer dünnen Wollvlies- oder Watteauflage besteht. Nach Abdecken der Pikierung mit einem Unterbezug aus Mollino (Baumwollstoff) ist die Polsterung fertig. Abschließend überziehen die Polsterer/Polsterinnen das Möbelstück mit einem Möbelstoff.

Zur Herstellung des Überzugs schneiden die Polsterer/Polsterinnen die benötigten Stoffteile nach…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
Polsterer/Polsterin
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Tapezierergewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
Holz verarbeitende Industrie - Möbelindustrie (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
  • Handgeschicklichkeit: Aufbauen der Polsterung, Schnüren der Federn, Beziehen
  • Fingerfertigkeit: Näharbeiten, Schnüren der Federn
  • Auge-Hand-Koordination: Näharbeiten
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit natürlichen und synthetischen Polstermaterialien sowie Klebstoffen
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Polsterungsarbeiten, Formgebung der Polstermöbel
  • technisches Verständnis: Zusammenbauen mechanischer Polstermöbel, Aufbauen komplizierter Polsterungen
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit in der Industrie
  • gestalterische Fähigkeit: Anfertigen von Möbeln nach eigenen Entwürfen, Abstimmen von Bezugsmaterialien
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliches Durchführen von Reparaturen und Servicearbeiten

Betriebe/Lehrbetriebe:
Polsterer/Polsterinnen finden hauptsächlich in der Polstermöbelindustrie Beschäftigung. Manche sind auch in gewerblichen Tapeziererbetrieben tätig, die Polstermöbel herstellen und reparieren.

Lehrstellensituation:
Dieser Lehrberuf wird nur selten erlernt. Die jährliche Gesamtzahl der Polsterer/Polsterin-Lehrlinge lag in den letzten Jahren zwischen 20 und 25 Personen. Lehrstellen gibt es derzeit fast nur in Oberösterreich (zwei Drittel) und Niederösterreich (ein Viertel aller Lehrstellen); in den anderen Bundesländern sind nur einzelne oder gar keine Lehrstellen vorhanden.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird etwas häufiger von Frauen als von Männern erlernt, aber es hat auch schon Jahre gegeben, wo es umgekehrt war; also durchaus gleiche Chancen für beide Geschlechter.

Berufsaussichten:
Die Berufsaussichten in der Textilindustrie sind aufgrund der wachsenden internationalen Konkurrenz und der immer weiter voranschreitenden Automatisierung insgesamt eher schlecht. Die österreichische Möbelindustrie entwickelt sich allerdings positiv und verzeichnet eine gute Auftragslage und Exporte ins Ausland. Fachkräfte wie TapeziererInnen und DekorateurInnen oder PolsterInnen mit Fachkenntnissen sind daher gefragt.

Beschäftigungsaussichten:
Polsterer/Polsterinnen haben aufgrund der großen Nachfrage nach Fachkräften im Bereich der Möbelindustrie relativ gute Beschäftigungsaussichten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Polsterer/Polsterin", dem der Beruf "Polsterer/Polsterin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
Polsterer/Polsterin (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 7 8 11 9 7 11 9 9 9 9
weiblich 11 10 7 7 12 13 16 12 13 11
gesamt 18 18 18 16 19 24 25 21 22 20
Frauenanteil 61,1% 55,6% 38,9% 43,8% 63,2% 54,2% 64,0% 57,1% 59,1% 55,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
Polsterer/Polsterin
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
TapeziererIn und DekorateurIn ja >
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz
> Die LAP des verwandten Lehrberufs ersetzt die LAP im beschriebenen Lehrberuf

Kein Eintrag

Wegen der geringen Anzahl an Polsterern/Polsterinnen gibt es für den Lehrberuf keine speziellen Weiterbildungskurse. Allerdings bieten sich wegen der weitgehenden Übereinstimmung der Aufgabenbereiche viele Weiterbildungsmöglichkeiten im verwandten Lehrberuf "TapeziererIn und DekorateurIn" an. Diesbezügliche Kurse werden vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) veranstaltet.

Aufstiegsmöglichkeiten:

In der Industrie bestehen Aufstiegsmöglichkeiten zu AuflegerInnen (VorarbeiterInnen), ArbeitsvorbereiterInnen, KalkulantInnen, EndkontrollorInnen und AbteilungsleiterInnen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Polsterer/Polsterinnen im Handwerk "TapeziererIn und DekorateurIn" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können Polsterer/Polsterinnen im freien Gewerbe "Reinigung von Polstermöbeln und nicht festverlegten Teppichen" tätig sein. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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