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Hinweis

ACHTUNG: Seit 1. Mai 2020 gilt für den Lehrberuf "MasseurIn" eine neue Ausbildungsordnung, die auch eine längere Lehrzeit von 3 Jahren vorsieht! Damit kann er bereits ab dem 15. Lebensjahr begonnen werden, was bei der 2-jährigen Form nicht möglich war. Die 2-jährige MasseurIn-Ausbildung konnte erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres begonnen werden, weil Ganzkörpermassagen erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres erlaubt sind und sich die Vermittlung dieses Ausbildungsinhaltes bei einem Beginn der Lehre mit 15 Jahren nicht ausgegangen wäre. Aber auch bei der 3-jährigen Form gilt weiterhin, dass bei Lehrlingen, die das 17. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, im Lehrvertrag eine Klausel aufgenommen werden muss, wonach die Vermittlung der Berufsbildposition "Ganzkörpermassagen" erst nach Vollendung des 17. Lebensjahrs erfolgen darf. Davor sind nur Teilkörpermassagen (z.B. Nacken- und Fußreflexzonenmassagen) erlaubt. Siehe dazu auch die Information der Wirtschaftskammer, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure - weiter.

Tätigkeitsmerkmale

MasseurInnen führen vor allem Massagen zur Erhaltung des allgemeinen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken durch, aber auch Bewegungstherapie und Gymnastik. Zu ihren Aufgaben gehören weiters verschiedene Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung, z.B. Wärmebehandlungen (warme Umschläge und ähnliches), Bestrahlungen (Infrarot-Wärmestrahlung), Schlammpackungen (Moorerde und Schlamm) und Wasserbehandlungen nach Kneipp (Wechsel von Warm- und Kaltwasser).

Bei der Massage erkundigen sich die MasseurInnen zuerst bei den Kunden nach eventuell vorliegenden ärztlichen Befunden und Verschreibungen. Sie erfragen die Wünsche der Kunden und tragen deren Daten in die Kundenkartei ein. Älteren oder gebrechlichen Personen helfen sie beim Auskleiden und beim Hinlegen auf den Massagetisch.

Anschließend erstellen sie einen Tast- und Sichtbefund. Sie untersuchen die Haut auf Rötungen, Ekzeme usw. und stellen durch Tasten den Spannungszustand der Muskeln, Verhärtungen und die Dehnbarkeit des Gewebes fest. Bei Gelenksmassagen prüfen sie auch den Bewegungsumfang des Gelenkes. Diese Untersuchungen haben den Zweck, die einzelnen Handgriffe in ihrer Art und Dosierung festzulegen.

Sie tragen Massageöl auf den Körper auf, um den Reibungswiderstand zu verringern, und behandeln ihn dann je nach Massagestelle mit streichenden, reibenden, knetenden, klopfenden und vibrierenden Handgriffen. Bei einer Ganzkörpermassage werden zuerst die Beine und Arme und dann der Leib behandelt.

Am Ende der Massage helfen die MasseurInnen den Kunden gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden. Dann bereiten sie das Massagebett für die nächste Massage vor.

Die MasseurInnen führen ihre Arbeit zum größten Teil mit den bloßen Händen aus. Manchmal verwenden sie auch verschiedene Hilfsmittel wie Saugglocken oder Massagegeräte.

 

In der Ausbildungsordnung dieses Lehrberufs ist ein BERUFSPROFIL festgelegt (Quelle: Masseur/Masseurin -Ausbildungsordnung, BGBl.II_Nr.64/2020), das folgende Ausbildungsbereiche umfasst:

  1. Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme z.B. Kunden-, Termin- und Lagerverwaltung sowie Bestellwesen,
  2. Verantwortungsvolles Abwickeln von Zahlungsvorgängen und Durchführen des Kassaabschlusses (z.B. Tagesabschluss),
  3. Fachkundiges anforderungs- und bedarfsbezogenes Beraten und Betreuen von Kunden/Kund-innen in Fragen der Massage wie Empfehlen von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses sowie Anbieten von zusätzlichen Serviceleistungen (z.B. Gutscheine, Angebote usw.),
  4. Auswählen, Prüfen und Beurteilen von branchenspezifischen Kräutern, Badezusätzen, Massagemitteln, Präparaten und Wirkstoffen unter Berücksichtigung der Indikationen und Kontraindikationen sowie Recherchieren von Neuentwicklungen,
  5. Beurteilen des körperlichen Zustandes (Tast- und Sichtbefund) und dessen Dokumentation sowie Erkennen und Berücksichtigen von Indikationen und Kontraindikationen,
  6. Vor- und Nachbereiten von Massagen, Packungen und Wickeln,
  7. Fachgerechtes Anwenden von Wirkstoffen und Packungen z.B. mit Heu, Moor, Munari,
  8. Anwenden der Teilkörpermassage (z.B. Nacken- oder Fußreflexzonenmassage), der klassischen Massage (Teil- und Ganzkörpermassage), der Fußreflexzonenmassage, der Segmentmassage, der Bindegewebsmassage, der manuellen Lymphdrainage und der Akupunkt Meridian Massage,
  9. Anwenden der Sportmassage und Anlegen von Verbänden (z.B. Kompressionsbandagierung, Tapeverbände),
  10. Fachgerechtes Durchführen von Licht- und Thermoanwendungen z.B. mittels Heißluft, Lichtkasten, Rotlicht, Blaulicht, Tiefenstrahler, Laser,
  11. Fachgerechtes Durchführen von apparativen Massagen z.B. mit Schröpfköpfen, Vibrationsmassagegeräten, Ultraschall und Strom usw.,
  12. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Ergonomie, einschlägigen Sicherheits- und Hygienevorschriften, Umwelt- und Qualitätsstandards sowie unter Einhaltung des Datenschutzes und des Berufsvorbehalts lt. MMHmG (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz).

 

Gewerbliche MasseurInnen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper behandeln. Daneben gibt es aber auch Medizinische Masseure/Masseurinnen und Heilmasseure/Heilmasseurinnen, die nach dem Besuch der gesetzlich vorgesehenen Ausbildungen und der Ablegung einer staatlichen Prüfung unter Aufsicht von ÄrztInnen Heilmassagen durchführen dürfen (siehe dazu auch die Informationen zur Ausbildung MedizinischeR MasseurIn und zur Ausbildung HeilasseurIn).

Siehe auch:

MasseurInnen führen vor allem Massagen zur Erhaltung des allgemeinen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken durch, aber auch Bewegungstherapie und Gymnastik. Zu ihren Aufgaben gehören weiters verschiedene Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung, z.B. Wärmebehandlungen (warme Umschläge und ähnliches), Bestrahlungen (Infrarot-Wärmestrahlung), Schlammpackungen (Moorerde und Schlamm) und Wasserbehandlungen nach Kneipp (Wechsel von Warm- und Kaltwasser).

Bei der Massage erkundigen sich die MasseurInnen zuerst bei den Kunden nach eventuell vorliegenden ärztlichen Befunden und Verschreibungen. Sie erfragen die Wünsche der Kunden und tragen deren Daten in die Kundenkartei ein. Älteren oder gebrechlichen Personen helfen sie beim Auskleiden und beim Hinlegen auf den Massagetisch.

Anschließend erstellen sie einen Tast- und Sichtbefund. Sie untersuchen die Haut auf Rötungen, Ekzeme usw. und stellen durch Tasten den Spannungszustand der Muskeln, Verhärtungen und die Dehnbarkeit des Gewebes fest. Bei Gelenksmassagen prüfen sie auch den Bewegungsumfang des Gelenkes. Diese Untersuchungen haben den Zweck, die einzelnen Handgriffe in ihrer Art und Dosierung festzulegen.

Sie tragen Massageöl auf den Körper auf, um den Reibungswiderstand zu verringern, und behandeln ihn dann je nach Massagestelle mit streichenden, reibenden, knetenden, klopfenden und vibrierenden Handgriffen. Bei einer Ganzkörpermassage werden zuerst die Beine und Arme und dann der Leib behandelt.

Am Ende der Massage helfen die MasseurInnen den Kunden gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden. Dann bereiten sie das Massagebett für die nächste Massage vor.

Die MasseurInnen führen ihre Arbeit zum größten Teil mit den bloßen Händen aus. Manchmal verwenden sie auch verschiedene Hilfsmittel wie Saugglocken oder Massagegeräte.

 

In der Ausbildungsordnung dieses Lehrberufs ist ein BERUFSPROFIL festgelegt (Quelle: Masseur/Masseurin -Ausbildungsordnung, BGBl.II_Nr.64/2020), das folgende…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
MasseurIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2024
01.07.2024
  • Physische Ausdauer: Durchführen längerer Massagen, Behandeln mehrerer KundInnen hintereinander
  • Handgeschicklichkeit: Ausführen der Massagegriffe
  • Fingerfertigkeit: Ertasten und gezieltes behandeln verspannter Muskelfasern, Ausführen knetender und klopfender Bewegungen mit den Fingern
  • Tastsinn: Erstellen eines Tastbefundes
  • Unempfindlichkeit der Haut: ständiger Kontakt mit Massageölen und deren Wirkstoffen
  • Kontaktfähigkeit: Herstellen eines Vertrauensverhältnisses zu den KundInnen vor Beginn der Behandlung
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten der KundInnen, z.B. über Haltungsschäden
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliches Durchführen von Massagen

Betriebe/Lehrbetriebe:
MasseurInnen arbeiten in kleinen Massagestudios, in Kuranstalten, Rehabilitationszentren, physiotherapeutischen Instituten, Facharztpraxen, Fremdenverkehrsbetrieben, Bädern, Saunen sowie in Sport- und Freizeitzentren. Die meisten Arbeitsplätze und Ausbildungsbetriebe gibt es in städtischen Ballungszentren sowie in Kur-, Bade- und Fremdenverkehrsgebieten.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der MasseurIn-Lehrlinge ist in den letzten 10 Jahren ziemlich zurückgegangen (von ursprünglich rund 120 Personen auf rund 80 Personen). Der Grund für diesen starken Rückgang ist vermutlich das zunehmende Angebot an Erwachsenen-Kursen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung. Zuletzt ist die Lehrlingsanzahl aber weitgehend gleich geblieben (bei rund 80 Personen). Der Lehrberuf wird häufig in Doppellehre mit FußpflegerIn oder KosmetikerIn erlernt, vereinzelt auch mit FitnessbetreuerIn. Eine größere Anzahl von Lehrstellen gibt es derzeit nur in den Bundesländern Steiermark, Oberösterreich, Kärnten und Salzburg; in den übrigen Bundesländern gibt es nur vereinzelt Lehrstellen, in Wien gar keine.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wurde bisher großteils von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge lag seit Jahren unverändert bei 85 bis 90 Prozent, ist zuletzt aber etwas zurückgegangen (77 Prozent). Entsprechend ist der Anteil der männlichen Lehrlinge erheblich gestiegen (auf fast ein Viertel bzw. 23 Prozent).

Berufsaussichten:
Aufgrund des zunehmenden Gesundheits- und Körperbewusstseins sind Behandlungen, die das körperliche Wohlbefinden fördern, stark nachgefragt. Insgesamt entwickelt sich die Wellness-Branche positiv. Viele Hotels, Thermen und Wellnesseinrichtungen bieten Massagen an.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten für MasseurInnen sind gut. Zusatzkenntnisse in verschiedenen Spezialmassagetechniken verbessern die Jobchancen zusätzlich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GewerblicheR MasseurIn", dem der Beruf "MasseurIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Die Berufsausbildung der MasseurInnen kann nicht nur in Form der Lehre im 3-jährigen Lehrberuf "MasseurIn" absolviert werden, sondern auch in einer Ausbildung zum/zur "Gewerblichen MasseurIn". Diese ist gesetzlich geregelt. Die Kenntnisse und Fertigkeiten werden durch einschlägige Kurzausbildungen an Massageschulen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen vermittelt, z.B.:

  • WIFI: "Ausbildung zum Gewerblichen Masseur" (Dauer: ca. 700 Stunden)
  • WIFI: "Ausbildung zum Gewerblichen und Medizinischen Masseur" (Dauer: ca. 1800 Stunden)

Siehe dazu das einschlägige Kursangebot des WIFI unter www.wifi.at.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
MasseurIn (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.5.2020 erlernt werden! Die angeführten Werte der Vorjahre stammen vom 2-jährigen Vorläufer-Lehrberuf "MasseurIn" (auslaufend seit 1.5.2020)!
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 24 14 13 13 12 13 10 8 13 19
weiblich 103 99 90 88 88 83 73 69 73 62
gesamt 127 113 103 101 100 96 83 77 86 81
Frauenanteil 81,1% 87,6% 87,4% 87,1% 88,0% 86,5% 88,0% 89,6% 84,9% 76,5%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
MasseurIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
Fußpfleger/in (Podologe/Podologin) nein
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) nein
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten Kurse in speziellen Massagetechniken (z.B. Fußreflexzonenmassage, Lymphdrainage, Bindesgewebsmassage, Segmentmassage) an. Das WIFI bietet ebenfalls den Lehrgang über die weiterführende Fachausbildung für MasseurInnen an. Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten in der asiatischen Massageart Shiatsu erteilt der Österreichische Dachverband für Shiatsu in Wien.

Eine wichtige Möglichkeit zur Weiterbildung für MasseurInnen ist die Ausbildung für Medizinische MasseurInnen und die im Anschluss daran mögliche Ausbildung für HeilmasseurInnen. Siehe dazu die Berufsbeschreibungen zu den Berufen "MedizinischeR MasseurIn" und "HeilmasseurIn".

Aufstiegsmöglichkeiten:

MasseurInnen können zu ChefmasseurInnen und GeschäftsführerInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für MasseurInnen im reglementierten Gewerbe "Massage" (Befähigungsnachweis erforderlich).

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