Start | FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft

Tätigkeitsmerkmale

GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen führen in Geflügelzuchtbetrieben alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Haltung, der Zucht, der Brut und der Aufzucht von Geflügel durch.

In der Geflügelzucht werden vor allem Hühner zur Eier- und Fleischproduktion, aber auch Enten und Gänse sowie Truthühner gehalten. Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen betreuen die Tiere (Füttern, Tränken, Pflegen) und kontrollieren regelmäßig ihren Zustand (z.B. hinsichtlich Gewicht, Krankheiten). Weiters überwachen sie alle technischen Einrichtungen der Stallungen und regulieren das Stallklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung). In bestimmten Zeitabständen entmisten, reinigen und desinfizieren sie die Stallungen. Werden Tiere verkauft, so verladen sie diese zum Abtransport in die jeweiligen Verwertungsbetriebe. In Legebetrieben sammeln sie die Eier ein, sortieren sie und verpacken sie in Spezialbehältern. In Brutbetrieben überwachen sie den Brutvorgang und sortieren die ausgeschlüpften Küken nach Geschlecht.

Die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser erfolgt heute bereits vielfach durch automatisierte Anlagen, z.B. durch Fließbänder ("Futterbänder") oder Rohrfütterungsanlagen. Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen füllen in regelmäßigen Zeitabständen das der Geflügelart und dem Alter der Tiere entsprechende Futtermittel in den Fütterungsautomaten ein, von dem aus das Futter zu den Stallungen transportiert wird.

Das Einsammeln, Sortieren und Verpacken der Eier erfolgt ebenfalls weitgehend durch automatische Anlagen. Diese bestehen im wesentlichen aus Förderbändern, die entlang der Käfige oder Nester laufen und die Eier in den Sortierraum befördern, wo sie automatisch nach Gewicht und Größe sortiert und verpackt werden.

Die wichtigsten Aufgaben der GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen sind hier das Aussondern schadhafter Eier, die sie mit Hilfe eines Durchleuchtungsgerätes erkennen können, sowie das Abnehmen der verpackten Eier vom Förderband.

Das Ausbrüten von Bruteiern erfolgt in Brutapparaten. Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen legen die Bruteier händisch oder mit einem Vakuumheber auf Eierhorden (flache Kisten) auf, welche sie in mehreren Schichten in einen Brutwagen einlegen. Sie desinfizieren die Bruteier und schieben den Brutwagen in einen Vorbrutapparat. Am Ende der Vorbrutzeit durchleuchten sie die Eier auf einem Leuchttisch und sondern die unbefruchteten Exemplare aus. Sodann legen sie die Bruteier auf sogenannte Schlupfhorden, die sie sodann mit dem Brutwagen in den Schlupfapparat befördern. Nachdem die Küken geschlüpft sind, sortieren die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen sie nach Geschlecht und geben sie in Transportschachteln, die mit Luftöffnungen versehen sind.

Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen kontrollieren und warten die technischen Anlagen der Geflügelzuchtbetriebe und führen auch kleinere Reparaturen durch. Mehrmals täglich begutachten sie die Tierbestände und verständigen bei auffälligem Tierverhalten oder Krankheitsanzeichen einen Tierarzt. Mitunter führen sie auch den Transport von Eiern, Masttieren und Küken selbst durch.

GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen führen in Geflügelzuchtbetrieben alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Haltung, der Zucht, der Brut und der Aufzucht von Geflügel durch.

In der Geflügelzucht werden vor allem Hühner zur Eier- und Fleischproduktion, aber auch Enten und Gänse sowie Truthühner gehalten. Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen betreuen die Tiere (Füttern, Tränken, Pflegen) und kontrollieren regelmäßig ihren Zustand (z.B. hinsichtlich Gewicht, Krankheiten). Weiters überwachen sie alle technischen Einrichtungen der Stallungen und regulieren das Stallklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung). In bestimmten Zeitabständen entmisten, reinigen und desinfizieren sie die Stallungen. Werden Tiere verkauft, so verladen sie diese zum Abtransport in die jeweiligen Verwertungsbetriebe. In Legebetrieben sammeln sie die Eier ein, sortieren sie und verpacken sie in Spezialbehältern. In Brutbetrieben überwachen sie den Brutvorgang und sortieren die ausgeschlüpften Küken nach Geschlecht.

Die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser erfolgt heute bereits vielfach durch automatisierte Anlagen, z.B. durch Fließbänder ("Futterbänder") oder Rohrfütterungsanlagen. Die GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen füllen in regelmäßigen Zeitabständen das der Geflügelart und dem Alter der Tiere entsprechende Futtermittel in den Fütterungsautomaten ein, von dem aus das Futter zu den Stallungen transportiert wird.

Das Einsammeln, Sortieren und Verpacken der Eier erfolgt ebenfalls weitgehend durch automatische Anlagen. Diese bestehen im wesentlichen aus Förderbändern, die entlang der Käfige oder Nester laufen und die Eier in den Sortierraum befördern, wo sie automatisch nach Gewicht und Größe sortiert und verpackt werden.

Die wichtigsten Aufgaben der GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen sind hier das Aussondern schadhafter Eier, die sie mit Hilfe eines Durchleuchtungsgerätes erkennen können, sowie das Abnehmen der verpackten Eier vom Förderband.

Das Ausbrüten von Bruteiern erfolgt in…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
BURGENLAND - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
BURGENLAND - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
KÄRNTEN - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
KÄRNTEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
NIEDERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
NIEDERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
OBERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2024
01.09.2024
OBERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
SALZBURG - Bäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SALZBURG - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtBäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
STEIERMARK - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
TIROL - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2024
01.04.2024
VORARLBERG - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
  • gute körperliche Verfassung: Transportieren von Kisten mit Eiern und Geflügel
  • Handgeschicklichkeit: Sortieren von Eiern und Küken, Instandhalten der Stallanlagen
  • Auge-Hand-Koordination: Aussortieren schadhafter Eier
  • Sehvermögen: Sortieren von Eiern, Erkennen von Erkrankungen beim Geflügel
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • logisch-analytisches Denken: Erkennen von Erkrankungen der Tiere anhand bestimmter Symptome

Betriebe/Lehrbetriebe:
GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen arbeiten vorwiegend in landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben (Familienbetriebe), die auf eine bestimmte Sparte der Geflügelwirtschaft spezialisiert sind. Dazu zählen Lege-, Mast-, Zucht- und Brutbetriebe. Auch in Großbetrieben der Geflügelwirtschaft und in sogenannten Integrations- bzw. Kopfbetrieben, die Geflügel und Eier verarbeiten und verkaufen, werden GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen beschäftigt. Die meisten Beschäftigungsbetriebe für GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen sind im Burgenland, in Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark angesiedelt.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Der Lehrberuf "FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft" hat derzeit keinen Lehrling; und auch früher schon wurden nur ganz vereinzelt Lehrlinge ausgebildet.

Unterschiede nach Geschlecht:
In diesem Lehrberuf wurden bisher fast nur Männer ausgebildet.

Berufsaussichten:
In Österreich gibt es mehr als 70.000 Betriebe, die Geflügelfleisch und Eier produzieren. Der Trend geht weiterhin in Richtung Boden- und Freilandhaltung.

Beschäftigungsaussichten:
Sowohl das Lehrstellenangebot als auch der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften ist gering.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GeflügelwirtschaftsfacharbeiterIn", dem der Beruf "FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 1 1 1 0 0 0 1 1 1 0
weiblich 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
gesamt 1 1 1 0 0 0 1 1 1 0
Frauenanteil 0,0% 0,0% 0,0% - - - 0,0% 0,0% 0,0% -
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Geflügelwirtschaft
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Kein Eintrag.

Weiterbildungsmöglichkeiten für GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen werden von den Landeslandwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen angeboten, z.B. Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben), Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung oder die Meisterprüfung und Meisterlehrgänge. Weiters führen auch die Landesverbände der landwirtschaftlichen Geflügelwirtschaft gemeinsam mit den ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Weiterbildungskurse für einzelne Betriebszweige der Geflügelwirtschaft durch.

Aufstiegsmöglichkeiten:

GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen können zu AbteilungsleiterInnen, GeflügelmeisterInnen oder BrutmeisterInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

GeflügelwirtschaftsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "GeflügelwirtschaftsmeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

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