Start | FriseurIn (StylistIn)

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn)

Tätigkeitsmerkmale

Die Frisur macht einen Großteil des Aussehens aus. Dabei nehmen die Gestaltungsmöglichkeiten durch neue Pflege-, Färbe-, und Mechentechniken, durch neue Schnittformen und zahlreiche technische Hilfsmittel ständig zu. Es ist die Aufgabe der FriseurInnen (StylistInnen), den jeweiligen Modetrends zu folgen und diese mit handwerklichem Geschick und Kreativität umzusetzen. Die Kundenberatung spielt dabei eine große Rolle.

FriseurInnen (StylistInnen) sorgen für die professionelle Durchführung der Haut- und Haarpflege. Letztere beinhaltet die Farbgebung, die Dauer-Umformung und die Erstellung und Gestaltung von Tages-, Abend- und Festfrisuren für Damen und Herren. Zu den Tätigkeiten der FriseurInnen (StylistInnen) gehören auch die Nagelpflege sowie die sogenannte "dekorative Kosmetik", die hauptsächlich das Auftragen von Make-up und das Färben und Formen von Augenbrauen und Wimpern umfasst. Weitere Tätigkeitsbereiche sind die Bartpflege (Rasieren, Bartstutzen, Färben), die Anfertigung und Pflege von Haarersatz (Perücken, Haarteile) und der Verkauf von Haarpflegemitteln. In der Ausbildung wird auch die Maskenbildnerei behandelt (Frisieren/Schminken von SchauspielerInnen, Aufkleben von Bärten, plastische Veränderungen des Gesichts). Diese erfordert jedoch für die geplante Tätigkeit bei Theater und Film auch eine entsprechende Zusatzausbildung.

Bei allen Tätigkeiten der FriseurInnen (StylistInnen) steht die intensive Beratung und Betreuung der KundInnen an erster Stelle. Die Kundenwünsche müssen möglichst genau erfasst und besprochen werden. Da viele KundInnen ihre Frisurwünsche und -vorstellungen oft erst im Kundengespräch genauer festlegen, sind Einfühlungsvermögungen und Geduld verlangt. Die Aufgabe der FriseurInnen (StylistInnen) ist es, in der Beratung eine ganz persönliche Behandlung und Gestaltung der Frisur für die KundInnen zu finden (Haarschnitt, Styling, Farbauswahl), wobei sie vor allem auf die Beschaffenheit der Haare (Farbe, Stärke, Länge usw.), die Kopf- und Gesichtsform, die Augenfarbe und den Persönlichkeitstyp der KundInnen achten müssen. Bei der Beratung stellen sie auch den Zustand der Haare und der Haut fest (Haardiagnose) und empfehlen die Anwendung geeigneter Präparate (z.B. Kurpackungen oder Shampoos).

Die Haarpflege beginnt meist mit der Haarwäsche, die mit Massagegriffen ausgeführt wird. Dabei verwenden die FriseurInnen (StylistInnen) pflegende Shampoos, die dem Haartyp entsprechen und behandeln strapazierte Haare mit speziellen Haarpflegemitteln (z.B. Kurpackungen). Danach folgt der Haarschnitt, den sie mit Schere und Kamm, mit dem Messer oder mit Haarschneidemaschinen durchführen. Je nach gewünschter Frisur tönen, färben, oder mechen sie, bzw. formen die Haare dauerhaft um.

Beim Herstellen von dauerhaften Umformungen legen die FriseurInnen (StylistInnen) die Haare zunächst auf Wickler oder sie benützen andere technische Hilfsmittel, die in verschiedenen Größen zur Verfügung stehen (je nach gewünschter Form und Lockenintensität). Dann tragen sie ein Wellenpräparat auf und lassen es einwirken. Anschließend müssen sie dieses Präparat wieder ausspülen, die Haare mit einem Neutralisationsmittel fixieren und schließlich die Wickler entfernen.

Sie beherrschen weiters Einlege- und Föntechniken (z.B. die handgelegte Wasserwelle) sowie verschiedene Bürstentechniken. Besondere Bedeutung kommt dabei dem sogenannten Ausfrisieren zu, also dem Frisurenfinish und der Anwendung verschiedener Mittel zur Festigung der Frisuren (Haarspray, Gel usw.).

Bei der Haut- und Schönheitspflege gestalten die FriseurInnen (StylistInnen) das zur Frisur passende Make-up und färben und formen Augenbrauen und Wimpern. Auch die Gesichtsreinigung und die Gesichtsmassage gehört dazu. Eine weitere Aufgabe ist die Nagelpflege (Kürzen und Feilen der Nägel, Auftragen von Nagellack sowie eine dekorative Gestaltung der Nägel in Form von verschiedenen Farbgestaltungen und Verzierungen, wie z.B. mit dekorativen Strasssteinchen). Die Herstellung von Perücken und Haarteilen wird zwar in der Ausbildung behandelt, kommt aber in der Praxis nur mehr selten vor. Die FriseurInnen (StylistInnen) führen aber die Pflege und Schnitte von Perücken durch und arbeiten Haarteile vor, die sie dann in das Haar der KundInnen einarbeiten (z.B. bei Festfrisuren).

Die Frisur macht einen Großteil des Aussehens aus. Dabei nehmen die Gestaltungsmöglichkeiten durch neue Pflege-, Färbe-, und Mechentechniken, durch neue Schnittformen und zahlreiche technische Hilfsmittel ständig zu. Es ist die Aufgabe der FriseurInnen (StylistInnen), den jeweiligen Modetrends zu folgen und diese mit handwerklichem Geschick und Kreativität umzusetzen. Die Kundenberatung spielt dabei eine große Rolle.

FriseurInnen (StylistInnen) sorgen für die professionelle Durchführung der Haut- und Haarpflege. Letztere beinhaltet die Farbgebung, die Dauer-Umformung und die Erstellung und Gestaltung von Tages-, Abend- und Festfrisuren für Damen und Herren. Zu den Tätigkeiten der FriseurInnen (StylistInnen) gehören auch die Nagelpflege sowie die sogenannte "dekorative Kosmetik", die hauptsächlich das Auftragen von Make-up und das Färben und Formen von Augenbrauen und Wimpern umfasst. Weitere Tätigkeitsbereiche sind die Bartpflege (Rasieren, Bartstutzen, Färben), die Anfertigung und Pflege von Haarersatz (Perücken, Haarteile) und der Verkauf von Haarpflegemitteln. In der Ausbildung wird auch die Maskenbildnerei behandelt (Frisieren/Schminken von SchauspielerInnen, Aufkleben von Bärten, plastische Veränderungen des Gesichts). Diese erfordert jedoch für die geplante Tätigkeit bei Theater und Film auch eine entsprechende Zusatzausbildung.

Bei allen Tätigkeiten der FriseurInnen (StylistInnen) steht die intensive Beratung und Betreuung der KundInnen an erster Stelle. Die Kundenwünsche müssen möglichst genau erfasst und besprochen werden. Da viele KundInnen ihre Frisurwünsche und -vorstellungen oft erst im Kundengespräch genauer festlegen, sind Einfühlungsvermögungen und Geduld verlangt. Die Aufgabe der FriseurInnen (StylistInnen) ist es, in der Beratung eine ganz persönliche Behandlung und Gestaltung der Frisur für die KundInnen zu finden (Haarschnitt, Styling, Farbauswahl), wobei sie vor allem auf die Beschaffenheit der Haare (Farbe, Stärke, Länge usw.), die Ko…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FriseurIn (StylistIn)
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Friseurgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2024
01.04.2024
  • Handgeschicklichkeit: Schneiden der Haare, Maniküren
  • Fingerfertigkeit: Wickeln von Dauerwellen
  • Auge-Hand-Koordination: Schneiden und Färben der Haare
  • Sehvermögen: Erkennen feiner Farbunterschiede, Schminken
  • Unempfindlichkeit der Haut: Umgang mit Färbemitteln, Dauerwellenpräparaten usw.
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Beraten über die passende Frisur, Schneiden der Haare
  • Organisationstalent: gleichzeitiges Betreuen mehrerer Kunden
  • Kontaktfähigkeit: Kundenberatung und -betreuung
  • Sprachfertigkeit mündlich: Kundenberatung
  • gestalterische Fähigkeit: Gestalten von Frisuren
  • Selbständigkeit: Betreuen der Kunden
  • generelle Lernfähigkeit: Anwenden neuer Arbeitstechniken, Verwenden neuer Produkte

Betriebe/Lehrbetriebe:
FriseurInnen (StylistInnen) sind vor allem in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben, in Drogeriegeschäften mit angeschlossenen Friseurstudios, Hotel- und Wellnessbetrieben, Kuranstalten, Altersheimen oder Spitälern beschäftigt. Mobile Friseurdienste, die Hausbesuche vorsehen, bieten eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit. Bei Werbeagenturen, Film, Fernsehen und im Theater gibt es ebenfalls einige Beschäftigungsmöglichkeiten, die aber meist selbstständig ausgeübt werden.

Lehrstellensituation:
Mit derzeit rund 2.460 Lehrlingen ist der Lehrberuf "FriseurIn (StylistIn)" noch immer einer der am häufigsten erlernten Lehrberufe (bei den Mädchen der dritthäufigste Lehrberuf). Vor 10 Jahren waren es aber noch rund 4.200 Lehrlinge! Seither ist die Zahl der Lehrstellen stetig zurückgegangen. Dieser Trend wird sich zwar fortsetzen, aber vermutlich verlangsamen, sodass auch in Zukunft mit einem großen Lehrstellenangebot zu rechnen ist.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird großteils von Frauen erlernt. Allerdings hat der Anteil der weiblichen Lehrlinge seit Jahren kontinuierlich abgenommen (von früher rund 92 Prozent auf derzeit 83 Prozent). Es gehen also auch immer mehr Männer in diesen Beruf. Bemerkenswert ist, dass mehr Männer als Frauen als Selbstständige arbeiten.

Berufsaussichten:
FriseurInnen (StylistInnen) profitieren vom anhaltenden Schönheits- bzw. Wellnesstrend. Die Nachfrage am Arbeitsmarkt ist stabil und wird es voraussichtlich auch bleiben. Der Konkurrenzdruck unter den vielen kleinen Frisiersalons ist allerdings sehr groß.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten im Lehrberuf FriseurIn (StylistIn) sind gut. Das gilt insbesondere für Fachkräfte mit der Bereitschaft, sich weiterzubilden. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel im Bereich Kosmetik, Visagistik, Farb- und Stilberatung, Nageldesign, Fußpflege, Maniküre oder Körperhaarentfernung.

Zusatzinformationen:
FriseurInnen (StylistInnen) arbeiten häufig auch an Samstagen und am Abend. Sie kommen mit geruchsintensiven Chemikalien in Berührung. Bei Menschen mit empfindlicher Haut können diese Allergien auslösen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FriseurIn und StylistIn", dem der Beruf "FriseurIn (StylistIn)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FriseurIn (StylistIn) (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 392 411 472 538 554 564 554 458 434 430
weiblich 3.866 3.644 3.511 3.334 3.202 3.040 2.825 2.351 2.070 2.029
gesamt 4.258 4.055 3.983 3.872 3.756 3.604 3.379 2.809 2.504 2.459
Frauenanteil 90,8% 89,9% 88,1% 86,1% 85,3% 84,4% 83,6% 83,7% 82,7% 82,5%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FriseurIn (StylistIn)
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) nein
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) nein
KosmetikerIn (auslaufend ab 1.2.2024) nein
MaskenbildnerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Die häufig wechselnden Modetrends und die Entwicklung neuer Techniken verlangen ständige Weiterbildung. Möglichkeiten hierzu bieten Weiterbildungsveranstaltungen des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI), des Berufsförderungsinstitutes (BFI), und des Fachausschusses der Friseure.

Aufstiegsmöglichkeiten:

FriseurInnen (StylistInnen) können zu FriseurmeisterInnen, GeschäftsführerInnen und Top-StylistInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FriseurInnen (StylistInnen) im Handwerk "FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn)" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können FriseurInnen (StylistInnen) das freie Gewerbe "Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)" ausüben.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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