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Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs Datensicherheitsexperte/-expertin. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von Datensicherheitsexperte/-expertin (UNI/FH/PH).

Tätigkeitsmerkmale

Fraud-AnalystInnen sind dafür zuständig, betrügerische Online-Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern. Dazu zählen Delikte wie Hacking, Datendiebstahl, die Verbreitung von Viren, Datenmissbrauch und Internetbetrug. Sie sind meist in Unternehmen tätig, die mit großen Datenmengen arbeiten. 

Zur Vorbeugung und frühzeitigen Entdeckung von Online-Angriffen und Betrugsversuchen überwachen Fraud-AnalystInnen laufend die unternehmenseigenen Datennetzwerke und -systeme sowie Online-Portale und -Kommunikationskanäle. Dabei prüfen sie sowohl externe Aktivitäten bzw. Angriffe als auch innerbetriebliche Aktivitäten, wie z.B. mögliche Verstöße gegen die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Zur Überwachung nutzen sie verschiedene Softwareprogramme, z.B. Firewalls, Anti-Virenprogramme oder Business Intelligence Software, und werten die Meldungen dieser Programme aus. 

Im Falle eines Angriffs oder Betrugsverdachts informieren Fraud-AnalystInnen umgehend die Unternehmensleitung sowie IT-Security-ManagerInnen und IT-ForensikerInnen. Gemeinsam mit diesen erarbeiten sie geeignete Gegenmaßnahmen. Zur Vorbeugung von Online-Angriffen entwickeln sie zudem gemeinsam mit IT-Security-ManagerInnen Sicherheitsstrategien sowie Abwehrmaßnahmen und installieren entsprechende IT-Schutzprogramme. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Online-Angriffe und Betrugsfälle identifizieren, melden und abwehren 
  • Netzwerke und Online-Systeme überwachen 
  • Sicherheitsanalysen durchführen
  • Schutzprogramme anwenden und installieren 
  • Vorbeugende IT-Sicherheitsmaßnahmen entwickeln
Siehe auch:
  • Englischkenntnisse
  • IT-Kenntnisse
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit 
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen: 

  • Telekommunikationsunternehmen 
  • Internetanbieter
  • Finanzdienstleistungsunternehmen, wie Banken und Versicherungen 
  • E-Commerce-Unternehmen
  • Öffentliche Institutionen und Behörden
  • Unternehmensberatungen im Bereich IT

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Datensicherheitsexperte/-expertin", dem der Beruf "Fraud-AnalystIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in den Bereichen IT-Security, Informatik, Datenwissenschaften, Computerwissenschaften, Technische Informatik oder Wirtschaftsinformatik.

Studien im Bereich IT-Security vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie IT-Infrastruktur, Netzwerksicherheit, Mobile-, Web- und Cloud Security, Sichere Softwareentwicklung, Kryptografie, IT-Forensik, IT-Governance, Informationsmanagement und Cybersecurity. 

Bachelorstudien im Bereich Informatik vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Betriebssysteme, Netzwerke, Datenbanksysteme, Programmierung, Hardwaretechnik, Software Engineering, User Experience, IT-Projektmanagement, IT-Sicherheit und Web-Entwicklung. Im Rahmen von aufbauenden Masterstudien werden die Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet nochmals vertieft, spezialisiert und erweitert. Oftmals ist im Rahmen eines Informatik-Studiums eine Spezialisierung auf einen bestimmten Bereich möglich.  

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

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