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Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs ControllerIn. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von ControllerIn (UNI/FH/PH).

Tätigkeitsmerkmale

BeteiligungscontrollerInnen sind für die Kontrolle, Steuerung und Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Leistung von Tochtergesellschaften und Unternehmensbeteiligungen verantwortlich. Ihre Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die Beteiligungen profitabel sind, die Unternehmensziele erreicht werden und die Finanzpläne mit den gesetzten Zielen übereinstimmen. Auf Basis aller relevanten betriebswirtschaftlichen Daten erstellen sie Analysen und leiten Handlungsempfehlungen für operative und strategische Unternehmensentscheidungen ab.

Zu diesem Zweck erheben und analysieren BeteiligungscontrollerInnen verschiedene betriebliche und wirtschaftliche Kennzahlen, wie z.B. Umsatzzahlen, Ausgaben und Gewinne, und stellen diese der Geschäftsleitung in Form von Berichten zur Verfügung. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass alle gesteckten Unternehmensziele messbar sind und schlagen bei Abweichungen geeignete Maßnahmen vor. Darüber hinaus prüfen sie, ob bestimmte Beteiligungen gehalten, ausgebaut oder verkauft werden sollen, und analysieren potenzielle neue Beteiligungsmöglichkeiten. 

BeteiligungscontrollerInnen führen verschiedene Berechnungen durch, planen die Kosten eines Unternehmens und erstellen Produktivitätsanalysen. Weiters verfassen sie Berichte sowie Jahresabschlüsse und Präsentationen. Sie erstellen sogenannte Soll-Ist-Analysen, bei denen sie die erreichten Ergebnisse der verschiedenen Beteiligungen mit den erwarteten Ergebnissen vergleichen. Zudem stehen sie in regelmäßigem Austausch mit den Führungskräften der Beteiligungen sowie des Beteiligungsunternehmens.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Die Leistung von Tochtergesellschaften und Beteiligungen kontrollieren und steuern
  • Betriebliche Kennzahlen erheben, analysieren und überwachen
  • Berichte verfassen
  • Strategische Handlungsempfehlungen erstellen
  • Abweichungsanalysen durchführen
  • Optimierungsmaßnahmen erarbeiten und umsetzen
  • Neue Beteiligungsmöglichkeiten evaluieren
  • Effizienz der Zusammenarbeit verbessern
  • Soll-Ist-Vergleiche durchführen
Siehe auch:

BeteiligungscontrollerInnen sind für die Kontrolle, Steuerung und Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Leistung von Tochtergesellschaften und Unternehmensbeteiligungen verantwortlich. Ihre Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die Beteiligungen profitabel sind, die Unternehmensziele erreicht werden und die Finanzpläne mit den gesetzten Zielen übereinstimmen. Auf Basis aller relevanten betriebswirtschaftlichen Daten erstellen sie Analysen und leiten Handlungsempfehlungen für operative und strategische Unternehmensentscheidungen ab.

Zu diesem Zweck erheben und analysieren BeteiligungscontrollerInnen verschiedene betriebliche und wirtschaftliche Kennzahlen, wie z.B. Umsatzzahlen, Ausgaben und Gewinne, und stellen diese der Geschäftsleitung in Form von Berichten zur Verfügung. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass alle gesteckten Unternehmensziele messbar sind und schlagen bei Abweichungen geeignete Maßnahmen vor. Darüber hinaus prüfen sie, ob bestimmte Beteiligungen gehalten, ausgebaut oder verkauft werden sollen, und analysieren potenzielle neue Beteiligungsmöglichkeiten. 

BeteiligungscontrollerInnen führen verschiedene Berechnungen durch, planen die Kosten eines Unternehmens und erstellen Produktivitätsanalysen. Weiters verfassen sie Berichte sowie Jahresabschlüsse und Präsentationen. Sie erstellen sogenannte Soll-Ist-Analysen, bei denen sie die erreichten Ergebnisse der verschiedenen Beteiligungen mit den erwarteten Ergebnissen vergleichen. Zudem stehen sie in regelmäßigem Austausch mit den Führungskräften der Beteiligungen sowie des Beteiligungsunternehmens.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Die Leistung von Tochtergesellschaften und Beteiligungen kontrollieren und steuern
  • Betriebliche Kennzahlen erheben, analysieren und überwachen
  • Berichte verfassen
  • Strategische Handlungsempfehlungen erstellen
  • Abweichungsanalysen durchführen
  • Optimierungsmaßnahmen erarbeiten und umsetzen
  • Neue Beteiligungsmöglichkeiten evaluieren
  • Effizienz der Zusammenarbeit verbes…
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Englischkenntnisse
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Sinn für Zahlen
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Unternehmerisches Denken

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten große Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche und Branchen, z.B.: 

  • Industriekonzerne
  • Technologieunternehmen
  • Handelskonzerne
  • Finanzdienstleistungsunternehmen wie Banken und Versicherungen
  • Immobilienunternehmen
  • Energie- und Versorgungsunternehmen
  • Beratungsunternehmen
  • Beteiligungsgesellschaften

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ControllerIn", dem der Beruf "BeteiligungscontrollerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten oder Fachhochschulen in den Bereichen Controlling, Betriebswirtschaft, Finanzen, Rechnungswesen, Management oder Wirtschaftsberatung. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren.

Bachelorstudien im Bereich Controlling umfassen meist Ausbildungsinhalte wie Unternehmensplanung, Kostenmanagement, Investition, Finanzbuchhaltung, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Finanzmanagement und Datenmanagement. Im Rahmen von aufbauenden Masterstudien werden die Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet nochmals vertieft, spezialisiert und erweitert. 

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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