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Tätigkeitsmerkmale

GärtnerInnen kümmern sich um Blumen und Pflanzen, ihre Zucht und ihren Anbau sowie um die Gestaltung von Gärten und Anlagen. Sie sind für die Pflege der Pflanzen verantwortlich und bewässern, düngen und schneiden beispielsweise Blumen, Sträucher, Bäume und Gemüsepflanzen. Zudem entfernen sie Unkraut. Vor dem Einpflanzen bereiten sie den Boden durch Auflockern und die Zugabe etwa von Kompost vor, um die Bodenqualität zu verbessern. Weiters identifizieren GärtnerInnen die verschiedenen Arten von Schädlingen und ergreifen geeignete Maßnahmen, um sie zu bekämpfen.

GärtnerInnen kümmern sich außerdem um die Rasenpflege. Dabei mähen, vertikutieren, düngen und bewässern sie die Rasenflächen. Oft sind GärtnerInnen auch für die Gestaltung von Gärten und anderen Grünflächen zuständig. Sie erstellen Pflanzpläne, wählen die für den Standort passenden Pflanzen aus und planen die Anordnung von Blumenbeeten, Sträuchern und Bäumen, um ein attraktives Bild mithilfe der Pflanzen zu erzeugen. Zudem schneiden sie Bäume und installieren Bewässerungssysteme. GärtnerInnen unterstützen ihre KundInnen darüber hinaus bei der Wahl der Pflanzen und beraten sie bei Fragen zum Standort oder bei Gartenproblemen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Pflanzen pflegen, bewässern, düngen und schneiden
  • Unkraut entfernen
  • Bodenqualität verbessern
  • Schädlinge erkennen und bekämpfen
  • Rasen pflegen
  • Gärten und Grünflächen gestalten
  • Pflanzpläne erstellen
  • Bäume schneiden
  • Bewässerungssysteme installieren
  • KundInnen beraten
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Interesse für Natur
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Farben
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen:

  • Große Gärtnereibetriebe
  • Baumschulen
  • Obstbaubetriebe
  • Gartengestaltungsbetriebe
  • Bundesgärten
  • Gartenämter

Die Berufsaussichten für GärtnerInnen sind günstig. Die Begrünung von Städten, der Erhalt alter Baumbestände als Gegenmaßnahmen zum Klimawandel, etwa zur Vermeidung von Hitzeinseln, sowie die Errichtung von Grünräumen im Sinne ökologischer Nachhaltigkeit bewirken eine steigende Nachfrage nach Fachkräften. Der Trend zum Garten als "verlängertes Wohnzimmer" trägt ebenfalls zu dieser Entwicklung bei.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GärtnerfacharbeiterIn", dem der Beruf "GärtnerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bildet eine Ausbildung an Fachschulen sowie höheren Lehranstalten in den Bereichen Garten- und Landschaftsgestaltung oder Gartenbau. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise gärtnerischer Pflanzenbau, Gemüsebau und biologische Produktion, Zierpflanzen, Gehölz- und Staudenproduktion, gartengestalterische Grundlagen, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen sowie Fremdsprachen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Kollegs und Universitäten. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Werkmeisterprüfung.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Landschaftsgestaltung
  • Landschaftsarchitektur
  • Pflanzenzucht
  • Umweltschutz
  • Energie- und Ressourcenmanagement
  • Kulturtechnik
  • Marketing

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Je nach Struktur und Größe des Unternehmens bestehen Aufstiegsmöglichkeiten in Leitungsfunktionen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Handwerk der GärtnerInnen" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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