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Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): BlumenbinderIn und -händlerIn (FloristIn).

Tätigkeitsmerkmale

FloristInnen arbeiten in Blumenfachgeschäften, teilweise auch in Gärtnereien. Sie verkaufen Frischblumen, Topfpflanzen, Blumensträuße, Blumengestecke und Kränze sowie alle Arten von Zubehör und Zusatzartikeln (Blumentöpfe, Vasen, Blumenerde, Dünge- und Pflegemittel usw.). Eine wichtige Aufgabe im Verkauf ist die fachgerechte Beratung und Betreuung der KundInnen. FloristInnen sorgen dafür, dass immer ausreichend Blumen, Pflanzen und sonstige Materialien vorrätig sind. Sie bestellen die benötigten Waren bei Großhändlern oder Gärtnereien, überwachen und kontrollieren die Warenlieferungen, lagern die Waren sachgerecht (z.B. in Kühlräumen) und pflegen die Pflanzen durch Gießen, Düngen, Ein- und Umtopfen und Schädlingsbekämpfung. Wichtige Aufgaben der FloristInnen sind weiters die Herstellung von Blumensträußen und Gestecken aus verschiedenen pflanzlichen Materialien (Blätter, Blüten, Zweige, Reisig usw.) und die Durchführung von Dekorationsaufträgen (z.B. Dekoration von Festsälen mit Pflanzen, Blumengirlanden usw.).

Bei der Herstellung eines Gesteckes schneiden die FloristInnen zunächst die Steckmasse (schwammartiges Kunststoffmaterial) auf die erforderliche Größe zu. Falls sie frische Blumen verwenden, befeuchten sie die Steckmasse und pressen sie auf ein Steckgitter. Sodann stecken sie die Blumen sowie sonstige Pflanzenteile (Blätter, Zweige, Fruchtkapseln usw.) einzeln in die Steckmasse. Abschließend bedecken sie die noch sichtbare Steckmasse mit Blättern, Moos usw.

Bei der Herstellung eines Kranzes verwenden sie als Unterlage einen Reifen aus Draht oder Weingerten, auf dem sie büschelweise Tannengrün, Laubwerk, Föhrenzapfen usw. anbringen. Für trockenes Material wie z.B. Strohblumen oder Moos verwenden sie als Unterlage auch Stroh oder Kunststoff (Styropor). Die Stiele der für den Kranz vorgesehenen Frischblumen schneiden sie mit einem Messer schräg an, um ein frühes Verwelken zu verhindern. Dann durchstechen sie den Blütenkopf mit dünnem Draht, wickeln diesen zur Festigung um den Stiel der Blume, stecken ihn durch das gebundene Tannengrün und befestigen ihn am Reifen des Kranzes.

Topfpflanzen werden heute meist als Erdkulturen oder als sogenannte Hydrokulturen angeboten. Bei der Erdkultur sind die Pflanzen in Erde gepflanzt; bei der Hydrokultur befinden sich die Wurzeln der Pflanzen in Gefäßen, die mit feuchtigkeitsspeichernden Leka-Steinen gefüllt sind. FloristInnen versorgen die Topfpflanzen und die Schnittblumen regelmäßig mit Wasser, sortieren vertrocknete Pflanzenteile aus und stellen die Schnittblumen zu Sträußen zusammen. Sie gestalten damit die Auslage des Geschäftes und gruppieren sie im Laufe des Tages um, falls die Blumen direkt aus dem Schaufenster verkauft werden. Sie beraten die KundInnen über Art, Haltbarkeit und Pflege der Topfpflanzen und Schnittblumen. Auf Wunsch der KundInnen stellen sie die Pflanzen auch selbst zu.

 

Berufsprofil gemäß Ausbildungsordnung BGBl.II.Nr.123/2016

  1. Ordnen, Behandeln, Pflegen (Bewässern, Düngen) und Lagern der Blumen und Pflanzen und des zu verwendenden pflanzlichen Zubehörs,
  2. Auswählen von Pflanzen, Blumen, pflanzlichem Zubehör sowie von Gestaltungselementen entsprechend dem Verwendungszweck,
  3. Gestalten von Sträußen, Kränzen, Gestecken und Girlanden entsprechend dem Anlass,
  4. Anfertigen von Hochzeits- (insbesondere Brautsträuße) und Trauerfloristik,
  5. Arrangieren von Pflanzen in Gefäßen (Vasen, Schalen, Körben und Pflanzgefäßen),
  6. Gestalten des floralen Raumschmuckes (Raum-, Tisch- und Fensterschmuck),
  7. Erkennen und Bekämpfen einschlägiger Krankheiten und Schädlinge sowie Durchführen von Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen unter Beachtung der besonderen Schutzausrüstung,
  8. Ausführen von Bestellungen sowie Annehmen und Kontrollieren von Warenlieferungen,
  9. Führen von Verkaufsgesprächen sowie Beraten und Informieren von Kunden über Eigenschaften, Standortansprüche, Pflegemaßnahmen der Pflanzen und Blumen sowie über florale Gestaltungsmöglichkeiten.

FloristInnen arbeiten in Blumenfachgeschäften, teilweise auch in Gärtnereien. Sie verkaufen Frischblumen, Topfpflanzen, Blumensträuße, Blumengestecke und Kränze sowie alle Arten von Zubehör und Zusatzartikeln (Blumentöpfe, Vasen, Blumenerde, Dünge- und Pflegemittel usw.). Eine wichtige Aufgabe im Verkauf ist die fachgerechte Beratung und Betreuung der KundInnen. FloristInnen sorgen dafür, dass immer ausreichend Blumen, Pflanzen und sonstige Materialien vorrätig sind. Sie bestellen die benötigten Waren bei Großhändlern oder Gärtnereien, überwachen und kontrollieren die Warenlieferungen, lagern die Waren sachgerecht (z.B. in Kühlräumen) und pflegen die Pflanzen durch Gießen, Düngen, Ein- und Umtopfen und Schädlingsbekämpfung. Wichtige Aufgaben der FloristInnen sind weiters die Herstellung von Blumensträußen und Gestecken aus verschiedenen pflanzlichen Materialien (Blätter, Blüten, Zweige, Reisig usw.) und die Durchführung von Dekorationsaufträgen (z.B. Dekoration von Festsälen mit Pflanzen, Blumengirlanden usw.).

Bei der Herstellung eines Gesteckes schneiden die FloristInnen zunächst die Steckmasse (schwammartiges Kunststoffmaterial) auf die erforderliche Größe zu. Falls sie frische Blumen verwenden, befeuchten sie die Steckmasse und pressen sie auf ein Steckgitter. Sodann stecken sie die Blumen sowie sonstige Pflanzenteile (Blätter, Zweige, Fruchtkapseln usw.) einzeln in die Steckmasse. Abschließend bedecken sie die noch sichtbare Steckmasse mit Blättern, Moos usw.

Bei der Herstellung eines Kranzes verwenden sie als Unterlage einen Reifen aus Draht oder Weingerten, auf dem sie büschelweise Tannengrün, Laubwerk, Föhrenzapfen usw. anbringen. Für trockenes Material wie z.B. Strohblumen oder Moos verwenden sie als Unterlage auch Stroh oder Kunststoff (Styropor). Die Stiele der für den Kranz vorgesehenen Frischblumen schneiden sie mit einem Messer schräg an, um ein frühes Verwelken zu verhindern. Dann durchstechen sie den Blütenkopf mit dünnem Draht, wickeln dies…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FloristIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
FloristInnen- und BlumeneinzelhändlerInnen-Gewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
WIEN - Stadtwerke: Energieversorgung (Strom, Gas), Mobilität (öffentliche Verkehrsmittel, Parkgaragen), Informationstechnik, Bestattung und Friedhöfe (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • Handgeschicklichkeit: Anfertigen von Blumengestecken und Kränzen;
  • Sehvermögen: Beurteilen der Pflanzenqualität; Auswählen der Pflanzenteile für Gestecke; Gestalten von Blumenarrangements;
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Anfertigen von Gestecken und Kränzen; Dekorieren von Räumen;
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der KundInnen;
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten der KundInnen;
  • gestalterische Fähigkeit: Anfertigen von Gestecken.

Betriebe/Lehrbetriebe:
FloristInnen arbeiten in Betrieben des Blumenbindergewerbes, in Blumengeschäften und in Gärtnereien.

Lehrstellensituation:
In den vergangenen 10 Jahren ist die jährliche Gesamtzahl der FloristIn-Lehrlinge kontinuierlich gesunken (von rund 650 Personen auf nunmehr rund 470 Personen, also um mehr als ein Viertel). Die Ursache ist der Rückgang der kleineren Blumengeschäfte zugunsten großer Blumenhandelsketten.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird größtenteils von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge liegt konstant bei rund 96 Prozent. Männliche Floristen werden manchmal von größeren Blumenfachgeschäften für die Erstellung von Raum‑, Großraum- und Bühnendekorationen eingesetzt, weil diese Arbeit mehr körperliche Kraft erfordert.

Berufsaussichten:
Da sich das Sortiment laufend ändert und neue Produkte im Zierpflanzenbau dazukommen, ist gut ausgebildetes Personal gefragt.

Beschäftigungsaussichten:
Im Blumenbindergewerbe und in Blumengeschäften werden gut ausgebildete Fachkräfte immer wieder gesucht. Besonders wichtig sind die Bereiche KundInnenberatung und Service. Die Nachfrage nach FloristInnen wird in den kommenden Jahren voraussichtlich leicht steigen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FloristIn", dem der Beruf "FloristIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FloristIn (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.6.2016 erlernt werden! Die angeführten Werte der Vorjahre stammen vom Vorläufer-Lehrberuf "BlumenbinderIn und -händlerIn (FloristIn)" (auslaufend seit 1.6.2016)!
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 33 26 24 17 26 30 30 22 19 17
weiblich 599 621 560 574 529 495 450 433 461 449
gesamt 632 647 584 591 555 525 480 455 480 466
Frauenanteil 94,8% 96,0% 95,9% 97,1% 95,3% 94,3% 93,8% 95,2% 96,0% 96,4%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FloristIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
Friedhofs- und ZiergärtnerIn nein
Garten- und GrünflächengestalterIn - Schwerpunkt Greenkeeping nein
Garten- und GrünflächengestalterIn - Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

  • Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau (Klagenfurt/Kärnten, Langenlois/NÖ, Haid-Ansfelden/OÖ) - Info
  • Höhere Lehranstalt für Gartenbau (Wien 13) - Info

Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet in einigen Bundesländern (z.B. Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Wien) Weiterbildungskurse für FloristInnen an, z.B. Adventbinderei, Osterfloristik, Pflanzenschutzmittel, Schnittblumen für Valentinstag, Allerheiligen, Weihnachten usw.

Die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien/Schönbrunn veranstaltet im Rahmen der "Schönbrunner Seminare" Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus (siehe Schönbrunner Seminare - Programmübersicht).

Für FloristInnen können weiters auch Kurse in den Bereichen "Verkauf" und "KundInnenberatung" (angeboten z.B. von WIFI und BFI) von Interesse sein.

Aufstiegsmöglichkeiten:

FloristInnen können zu FilialleiterInnen von Blumenhandlungen oder zu LeiterInnen einer Gärtnerei aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FloristInnen im Handwerk "FloristIn" (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können FloristInnen das freie Gewerbe "Friedhofsgärtnerei" ausüben.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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