Start | BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung

Hinweis

Die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist auch für Erwachsene ohne BerufskraftfahrerIn-Lehre, die einen Führerschein der Klassen C oder D besitzen, möglich, wenn sie einen Vorbereitungskurs auf die BerufskraftfahrerIn-Lehrabschlussprüfung absolvieren. Der Kurs ist für Personen zugänglich, welche mindestens eineinhalb Jahre lang Kraftfahrzeuge mit mindestens der Führerscheinklasse B berufsmäßig gelenkt haben (Lenkzeiten im Rahmen des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes sind auf Antrag einzurechnen). 

  • Vollendung des 20. Lebensjahres und
  • Führerschein C oder D und
  • mindestens 1,5-jährige einschlägige Praxis mit einem LKW (mindestens 3,5 Tonnen)

können auch Personen antreten, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und zumindest 3 Jahre lang Kraftfahrzeuge der Führerscheingruppen C oder D berufsmäßig gelenkt haben (Lenkzeiten im Rahmen des Präsenzdienstes oder des Zivildienstes werden eingerechnet). Weiters kann die Lehrabschlussprüfung in Form einer vereinfachten Zusatzprüfung von AbsolventInnen der verwandten Lehrberufe (KraftfahrzeugtechnikerIn, KraftfahrzeugelektrikerIn, LandmaschinentechnikerIn, Speditionskaufmann/-frau), die auch eine Lenkerberechtigung mindestens der Führerscheingruppe C (Lastkraftwagen und Schwerfahrzeuge über 3,5 Tonnen) besitzen, abgelegt werden. Für diese beiden Personengruppen wird in allen Bundesländern ein Vorbereitungskurs beim Berufsförderungsinstitut (BFI) durchgeführt. Weitere Kursveranstalter sind auch das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder andere Institutionen der Erwachsenenbildung.

Dieser Lehrberuf kann mit folgenden Ausbildungsschwerpunkten erlernt werden:

  • Güterbeförderung
  • Personenbeförderung

Tätigkeitsmerkmale

BerufskraftfahrerInnen lenken Kraftfahrzeuge der Güter- oder Personenbeförderung, z.B. Lastkraftwagen oder Busse. Sie führen sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr im Inland und Ausland Güter- oder Personentransporte durch. Sie überprüfen regelmäßig, ob die Fahrzeuge fahrtüchtig sind und nehmen kleinere Reparaturen vor. BerufskraftfahrerInnen planen die Fahrtrouten, führen die Fahrtenbücher und erledigen verschiedene Verwaltungsaufgaben, z.B. Zollformalitäten im grenzüberschreitenden Verkehr. BerufskraftfahrerInnen sorgen auch für die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge. Dazu überprüfen sie regelmäßig alle Funktionen des Fahrzeuges, wie die Reifen, die Bremsanlage, das Beleuchtungssystem, den Motor, das Fahrgestell und die Karosserie. Können sie die Fahrzeuge nicht selbst warten oder reparieren, veranlassen sie die Überholung des Fahrzeuges durch eine Reparaturwerkstatt.

Schwerpunkt "Güterbeförderung"

Wenn BerufskraftfahrerInnen Waren ins Ausland transportieren, erhalten sie vom Arbeitgeber zunächst einen entsprechenden Transportauftrag. Vor Antritt der Fahrt überprüfen sie das Fahrzeug auf seine Fahr- und Verkehrssicherheit und stellen es am Warenübernahmeort bereit. Sie übernehmen die Waren und die Papiere für die Zollabwicklung, z.B. Ausfuhrerklärung, Warenverkehrsbescheinigung. Werden die Waren verladen, überwachen sie, dass transport- und sicherheitstechnische Vorschriften eingehalten werden oder nehmen selbst die Verladung vor. Sie überprüfen ihre persönlichen Ausweispapiere, z.B. Führerschein, Reisepass, Firmenausweis, sowie die Fahrzeugpapiere und planen die Fahrtroute, soweit diese nicht schon vom Transportunternehmen festgelegt wurde. Dann lenken sie das Fahrzeug zum Bestimmungsort und erledigen an den Grenzen die Zollformalitäten sowie beim Empfänger die Empfangsformalitäten. Nachdem sie die Waren zugestellt haben, übernehmen sie entweder Frachtgut, das für ihr Herkunftsland bestimmt ist, oder treten die Rückfahrt mit dem leeren Fahrzeug an.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Speditions- und Lagereibetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2024
01.04.2024
  • Physische Ausdauer: lange Fahrten im Fernverkehr;
  • Handgeschicklichkeit: Durchführen von Wartungs- und Reparaturarbeiten;
  • Auge-Hand-Koordination: Lenken des Fahrzeuges im Straßenverkehr;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Schmier- und Reinigungsmitteln bei Wartungstätigkeiten;
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Lenken großer Fahrzeuge im Stadtbereich;
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Inkassotätigkeit bei der Auslieferung der Waren;
  • technisches Verständnis: Erkennen von Schäden am Fahrzeug; Wartungstätigkeiten;
  • Organisationstalent: Planen von Terminen und Fahrtrouten;
  • logisch-analytisches Denken: Erkennen von Fahrzeugschäden;
  • Reaktionsfähigkeit: Lenken des Fahrzeuges im Straßenverkehr;
  • Merkfähigkeit: Merken von Straßen- und Ortsnamen bzw. Fahrtrouten;
  • Selbständigkeit: Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten bei der Warenverladung; Lenken des Fahrzeuges im Ausland;
  • psychische Belastbarkeit: Verantwortung für die transportierten Güter und für das Fahrzeug; Termindruck.

Betriebe/Lehrbetriebe:
BerufskraftfahrerInnen mit dem Schwerpunkt Güterbeförderung sind hauptsächlich bei Güterbeförderungsunternehmen wie Frächtern, Speditionen oder Paketdiensten beschäftigt. Auch Produktions- und Handelsunternehmen mit eigenem Fuhrpark oder Kraftfahrlinien der öffentlichen Verkehrsmittel wie die Österreichischen Bundesbahnen und die Österreichische Post stellen Beschäftigungsmöglichkeiten dar. Baufirmen und land- und forstwirtschaftliche Unternehmen bieten weitere Optionen.

Lehrstellensituation:
Im Lehrberuf "BerufskraftfahrerIn" ist die Zahl der Lehrlinge nicht besonders aussagekräftig, weil dieser Lehrberuf hauptsächlich von Erwachsenen (meist berufstätigen KraftfahrerInnen) in entsprechenden Kursen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung erlernt wird. Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge, die eine reguläre Lehre als BerufskraftfahrerInnen absolvieren, ist relativ gering (rund 35 bis 40 Personen, fast alle im Schwerpunkt "Güterbeförderung"). Der Lehrberuf wird relativ häufig in Doppellehre erlernt (von jedem fünften Lehrling), meist mit dem Lehrberuf "KraftfahrzeugtechnikerIn - Nutzfahrzeugtechnik", aber auch mit Lehrberufen wie "Betriebslogistikkaufmann/‑frau" oder "Bürokaufmann/‑frau".

Unterschiede nach Geschlecht:
In diesem Beruf arbeiten hauptsächlich Männer. Der Anteil der Frauen nimmt aber zu. Auch unter den Lehrlingen gibt es inzwischen mehr Frauen, wenn auch nur vereinzelt (derzeit 5 Frauen von insgesamt 36 Lehrlingen, das sind 15 Prozent).

Berufsaussichten: Die wirtschaftliche Lage des Güterverkehrs ist stabil. Auch das Transportaufkommen nimmt weiterhin zu. Durch steigende Umsätze im Onlinehandel gewinnen Paketdienstleistungen zunehmend an Bedeutung.

Beschäftigungsaussichten: Die Beschäftigungsaussichten für BerufskraftfahrerInnen mit dem Schwerpunkt Güterbeförderung sind sehr gut. Hierbei muss man allerdings erwähnen, dass nicht alle offenen Stellen mit BerufskraftfahrerInnen - Güterbeförderung besetzt werden, sondern teilweise auch "ungelernte" Personen (ohne Lehrabschluss) mit entsprechenden Führerscheinen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BerufskraftfahrerIn in der Güterbeförderung", dem der Beruf "BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 10 7 12 14 21 26 28 31 35 29
weiblich 0 1 2 2 1 0 4 4 7 5
gesamt 10 8 14 16 22 26 32 35 42 34
Frauenanteil 0,0% 12,5% 14,3% 12,5% 4,5% 0,0% 12,5% 11,4% 16,7% 14,7%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Als Weiterbildungsmöglichkeiten für BerufskraftfahrerInnen kommen entsprechende Kurse diverser Erwachsenenbildungsinstituten in Frage, z.B. Kurse über den Transport gefährlicher Güter, über Transport im Außenhandel, über Waren-Transportversicherung, EDV und Fremdsprachen usw.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BerufskraftfahrerInnen in den Handwerken "Kraftfahrzeugtechnik" oder "Metalltechnik für Land- und Baumaschinen" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters bestehen die Möglichkeiten einer selbstständigen Berufsausübung für BerufskraftfahrerInnen mit dem Schwerpunkt "Güterbeförderung" im freien Gewerbe "Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt". Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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