Start | Diplom-SozialbetreuerIn für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

Diplom-SozialbetreuerInnen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung arbeiten mit Menschen jeglicher Altersgruppen, die eine oder mehrere Beeinträchtigungen aufweisen. Dies können körperliche, emotionale, intellektuelle oder mehrfache Behinderungen sein. Sie unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderungen in zentralen Lebensfeldern wie Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung und fördern die Teilnahme am sozialen Leben.

Sie gestalten beispielsweise Freizeitaktivitäten und trainieren und schulen die Sinne, Wahrnehmung und Kreativität ihrer KlientInnen. Zudem wenden Diplom-SozialbetreuerInnen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung, entsprechend der Art und Schwere der Behinderung, unterschiedliche therapeutische Maßnahmen an. Weiters unterstützen sie ihre KlientInnen dabei, am sozialen Leben teilzunehmen und z.B. mit anderen Menschen in Kontakt zu bleiben. Ihr Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung anzuleiten.

Diplom-SozialbetreuerInnen mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit nehmen neben der sozialen Betreuung auch pflegerische Aufgaben wahr. Dazu zählt z.B. die Unterstützung bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen. Zudem sind sie dazu berechtigt, in Notfällen Sofortmaßnahmen wie z.B. Herzdruckmassagen durchzuführen oder Injektionen zu verabreichen.

Hingegen sind Diplom-SozialbetreuerInnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung lediglich zur Basisversorgung berechtigt, wie z.B. zur Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme oder bei der grundlegenden Körperpflege. Der Fokus ihrer Tätigkeit liegt in der Begleitung, Beratung und Assistenz der KlientInnen. So begleiten sie ihre KlientInnen zur Schule bzw. zum Arbeitsplatz und unterstützen sie bei der Einhaltung von Terminen.

Diplom-SozialbetreuerInnen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung arbeiten mit allen Bezugspersonen, den betreuenden Stellen sowie mit ExpertInnen aus Bereichen wie Therapie, Medizin, Recht sowie Gesundheits- und Krankenpflege zusammen. Darüber hinaus übernehmen sie auch konzeptuelle und planerische Aufgaben hinsichtlich der Gestaltung von Betreuungsarbeit. Sie sind auch für die Koordination und für Aufgaben in Bezug auf die Weiterentwicklung des Betreuungsangebots sowie die fachliche Anleitung in Fragen der Behindertenarbeit bzw. der Behindertenbegleitung verantwortlich.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln unterstützen
  • KlientInnen beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte unterstützen
  • Bei Fragen zu sozialen Problemen beraten, z.B. zu Partnerschaft und Sexualität
  • Angehörige bei kritischen Lebensereignissen beraten und begleiten, z.B. bei Krankheit, Tod oder Trauer
  • KlientInnen zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz begleiten
  • Mit den KlientInnen Amtswege und Einkäufe erledigen
  • Freizeitaktivitäten planen und durchführen
  • Termin- und Zeitpläne führen
  • Entwicklungsstand der KlientInnen analysieren und dokumentieren
  • Bewegungsspiele und Übungen erstellen und durchführen
  • Feste und Feiern organisieren
Siehe auch:

Diplom-SozialbetreuerInnen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung arbeiten mit Menschen jeglicher Altersgruppen, die eine oder mehrere Beeinträchtigungen aufweisen. Dies können körperliche, emotionale, intellektuelle oder mehrfache Behinderungen sein. Sie unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderungen in zentralen Lebensfeldern wie Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung und fördern die Teilnahme am sozialen Leben.

Sie gestalten beispielsweise Freizeitaktivitäten und trainieren und schulen die Sinne, Wahrnehmung und Kreativität ihrer KlientInnen. Zudem wenden Diplom-SozialbetreuerInnen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung, entsprechend der Art und Schwere der Behinderung, unterschiedliche therapeutische Maßnahmen an. Weiters unterstützen sie ihre KlientInnen dabei, am sozialen Leben teilzunehmen und z.B. mit anderen Menschen in Kontakt zu bleiben. Ihr Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung anzuleiten.

Diplom-SozialbetreuerInnen mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit nehmen neben der sozialen Betreuung auch pflegerische Aufgaben wahr. Dazu zählt z.B. die Unterstützung bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen. Zudem sind sie dazu berechtigt, in Notfällen Sofortmaßnahmen wie z.B. Herzdruckmassagen durchzuführen oder Injektionen zu verabreichen.

Hingegen sind Diplom-SozialbetreuerInnen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung lediglich zur Basisversorgung berechtigt, wie z.B. zur Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme oder bei der grundlegenden Körperpflege. Der Fokus ihrer Tätigkeit liegt in der Begleitung, Beratung und Assistenz der KlientInnen. So begleiten sie ihre KlientInnen zur Schule bzw. zum Arbeitsplatz und unterstützen sie bei der Einhaltung von Terminen.

Diplom-SozialbetreuerInnen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung arbeiten mit allen Bezugspersonen, den betreuenden Stellen sowie mit ExpertInnen aus Bereichen wie Therapie, Medizin, Recht sowie Gesundheits- und …

  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Physische Ausdauer
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Wohnheime, -gruppen und -gemeinschaften
  • Tagesheime
  • Werkstätten
  • Freizeiteinrichtungen
  • Beratungseinrichtungen
  • Sonder- und Integrationskindergärten
  • Sonderschulen
  • Rehabilitationskliniken
  • Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Es besteht eine gleichbleibende Nachfrage nach ausgebildeten Fachkräften im Bereich Behindertenbetreuung, daher sind die Berufsaussichten für Diplom-SozialbetreuerInnen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung stabil. Im Sozialbereich steigt die Bedeutung individuell angepasster Einzelbetreuung - das sogenannte Case-Management. Neben Kompetenzen im Case-Management sind auch fundierte rechtliche Kenntnisse von Vorteil.

Gleichzeitig ist der Sozialbereich stark durch Einsparungen geprägt. Hinzu kommt, dass die Löhne in diesem Sektor vergleichsweise gering sind und die fachlichen Herausforderungen steigen. In manchen Sozialberufen sind unregelmäßige Arbeitszeiten üblich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SozialbetreuerIn für Menschen mit Behinderung", dem der Beruf "Diplom-SozialbetreuerIn für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine im Jahr 2005 in Kraft getretene Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der Sozialberufe österreichweit einheitlich. Bei den Sozialbetreuungsberufen wird unterschieden zwischen:

  • 1. HeimhelferInnen
  • 2. Fach-SozialbetreuerInnen
  • 3. Diplom-SozialbetreuerInnen

Diplom-SozialbetreuerInnen können sich in ihrer Ausbildung je nach Zielgruppe im Bereich Altenarbeit (A), Familienarbeit (F), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) spezialisieren; Fach-SozialbetreuerInnen im Bereich Altenarbeit (A), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB).

Die Ausbildung zum/zur Diplom-SozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung erfolgt an Schulen für Sozialbetreuungsberufe. Sie dauert in der Regel 3 Jahre und umfasst sowohl 1800 Stunden Theorie als auch 1800 Stunden Praxis im Rahmen von Praktika. Zudem ist die Pflegeassistenz-Ausbildung inbegriffen. Die Aufnahmekriterien an den einzelnen Schulen sind z.B. ein Mindestalter von 17 Jahren, ein Nachweis über die geistige und körperliche Eignung zur Ausführung des Berufs und ein Aufnahmegespräch.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Diplom-SozialbetreuerInnen sind dazu verpflichtet, im Zeitraum von 2 Jahren mindestens 32 Stunden an Fortbildung zu absolvieren.

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Universitäten, z.B. im Bereich Sozialpädagogik. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Soziale Arbeit
  • Gebärdensprache
  • Konfliktmanagement
  • Psychologie
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Sexualpädagogik
  • Musiktherapie
  • Bewegungspädagogik
  • Krisenintervention
  • Frühförderung

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten vor allem Positionen im Sozialmanagement und in der Sozialverwaltung sowie im Ausbildungsbereich, z.B. als Lehrperson für Sozialberufe. Zudem besteht die Möglichkeit, durch Absolvieren einzelner Module aus den anderen Betreuungsbereichen (Familienarbeit oder Altenarbeit), in einen anderen Sozialberuf zu wechseln.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Personenbetreuung" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

Diese Berufe könnten Sie auch interessieren ...

Uber weitere Berufsvorschläge
Weitere Berufe aus dem Bereich "Soziales, Gesundheit, Schönheitspflege" anzeigen
Suche
AMS
Suchportal