Start | Tierarzt/-ärztin

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

TierärztInnen behandeln sowohl kranke als auch gesunde Tiere. Neben der Behandlung von akuten und chronischen Erkrankungen zählt die Vorsorge zu den wichtigsten Aufgaben von TierärztInnen. Sie führen beispielsweise routinemäßige Untersuchungen und regelmäßige Impfungen durch, behandeln Brüche und Wunden und nehmen Operationen vor. Für die Diagnosestellung befragen sie zunächst die TierhalterInnen nach Symptomen und Verhaltensänderungen des Tieres, horchen und tasten es ab und untersuchen es bei Bedarf mit Hilfe von Röntgen- und Ultraschallgeräten. Nach Operationen begleiten sie den Heilungsprozess und entfernen Nähte. Sie helfen den Tieren bei Geburten und nehmen Sterilisationen sowie Kastrationen vor. Wenn Tiere unheilbar und schwer krank sind, schläfern sie sie ein, um ihnen unnötiges Leid zu ersparen. Außerdem nehmen sie Blut, Urin- und Stuhlproben der Tiere, die sie selbst analysieren oder zur weiteren Analyse an ein Labor weiterschicken. Weiters verabreichen sie Injektionen und Infusionen und verschreiben Medikamente. Darüber hinaus beraten TierärztInnen die TierhalterInnen bei Fragen rund um die Pflege und Haltung ihrer Tiere und informieren sie über Hygienemaßnahmen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Tiere untersuchen
  • Wunden versorgen
  • Brüche behandeln
  • Operationen durchführen
  • Geburtshilfe leisten
  • Blutproben nehmen und analysieren
  • Impfungen verabreichen
  • TierhalterInnen beraten
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Interesse für Gesundheit
  • Interesse für Tiere
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen und Unternehmen:

  • Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxen
  • Tierkliniken
  • Veterinärmedizinische Universitäten
  • Versuchsanstalten
  • Tierheime
  • Zoos und Tiergärten
  • Pharmazeutische Unternehmen

Die Arbeitsmarktsituation von TierärztInnen ist stark abhängig vom gewünschten Arbeitsumfeld, wie etwa, ob eine Tätigkeit im Kleintier- oder Nutztierbereich, auf dem Land oder in der Stadt angestrebt wird. Im Bereich der Landwirtschaft sind in Zukunft noch stärkere Strukturveränderungen zu erwarten und die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe wird voraussichtlich weiterhin abnehmen. Dennoch besteht in manchen ländlichen Regionen ein Mangel an TierärztInnen für Nutztiere, wie z.B. für Rinder oder Schweine. Verschärft wird diese Tendenz durch die Tatsache, dass in den nächsten Jahren viele aktuell noch praktizierende TierärztInnen das Pensionsalter erreicht haben werden, vor allem in den südlichen Bundesländern Österreichs. Etwas anders stellt sich die Situation im Kleintierbereich dar: Hier ist die Versorgung adäquat, in manchen Bundesländern gibt es sogar eine Überversorgung an TierärztInnen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Tierarzt/-ärztin", dem der Beruf "Tierarzt/-ärztin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin im Ausmaß von 12 Semestern. Nach dem Abschluss besteht zudem die Möglichkeit, postgradual die Ausbildung als Fachtierarzt/Fachtierärztin zu absolvieren. 22 Fachtierarztrichtungen stehen zur Auswahl. Es müssen 5 Jahre Praxis nachgewiesen werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Österreichischen Tierärztekammer.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für TierärztInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Tierärztegesetz, ZTÄG § 20, verankert ist. Weitere Informationen zur tierärztlichen Fortbildungsverordnung finden Sie z.B. auf der Website der Österreichischen Tierärztekammer.

Weiterbildungen können beispielsweise bei der Österreichischen Tierärztekammer absolviert werden. Weiterbildungsperspektiven bieten zudem Lehrgänge und Seminare z.B. der Veterinärmedizinischen Universität Wien, der Vetakademie oder der Österreichischen Gesellschaft der Tierärztinnen und Tierärzte, etwa für folgende Bereiche:

  • Phytotherapie
  • Verhaltenstherapie für Kleintiere
  • Klauenpflege
  • Impfungen in der Rinderpraxis
  • Lasertherapie
  • Orthopädie
  • Dermatologie
  • Labordiagnostik
  • Qualitätsmanagement in der Tierarztpraxis

Aufstiegsmöglichkeiten für TierärztInnen bestehen in Abteilungsleitungsfunktionen sowie als tierärztliche LeiterInnen. TierärztInnen, die in der Veterinärmedizinischen Universitätsklinik tätig sind, können nach Verfassen einer Habilitation zu außerordentlichen oder ordentlichen UniversitätsprofessorInnen aufsteigen.

Eine selbstständige Berufsausübung mit eigener Ordination ist nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung und der Eintragung in die Tierärzteliste der Österreichischen Tierärztekammer möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Tierärztekammer.

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