Start | Radiologietechnologe/-technologin

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

RadiologietechnologInnen wenden verschiedene Verfahren an, um etwa von Organen, Knochen oder von Gewebe Bilder anzufertigen, z.B. durch Röntgen, Computertomographie oder Ultraschall. Zudem bedienen sie die Geräte bei einer Strahlentherapie, bei der Tumore mithilfe von Strahlen behandelt werden. Weiters verabreichen sie Kontrastmittel. RadiologietechnologInnen verrichten alle diese Tätigkeiten eigenverantwortlich und nach ärztlicher Anordnung.

Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich von RadiologietechnologInnen umfasst den Bereich der Nuklearmedizin. Dabei verabreichen sie den PatientInnen geringe Mengen an radioaktiven Substanzen, um Aufschlüsse über Form, Funktion und mögliche Dysfunktion der Organe zu erhalten. RadiologietechnologInnen sind auch dafür zuständig, die Geräte einzustellen und zu kontrollieren. Sie beraten PatientInnen und führen administrative Tätigkeiten durch, wie z.B. Dokumentation und Archivierung.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Bilder z.B. von Organen, Knochen und Gewebe anfertigen
  • Verfahren wie Röntgen oder Computertomographie anwenden
  • Geräte bei der Strahlentherapie bedienen
  • Kontrastmittel verabreichen
  • Geräte einstellen und kontrollieren
  • PatientInnen beraten
  • Administrative Tätigkeiten durchführen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Computer
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Serviceorientierung
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Technisches Verständnis

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Sanatorien
  • Kur- und Rehabilitationsanstalten
  • Krankenkassen-Ambulanzen
  • Ordinationen von FachärztInnen für Radiologie
  • Veterinärmedizinische Einrichtungen

Im Gesundheitsbereich ist der Einsatz medizintechnischer Geräte nicht mehr wegzudenken und es werden stets neue Technologien entwickelt. Insbesondere Big Data und die sogenannte Künstliche Intelligenz von Maschinen und Geräten führen zu einer neuen Qualität in der Diagnose und Erforschung von Krankheitsbildern.

Die medizinische Informationstechnologie ist ein überaus schnell wachsender Markt, der gut ausgebildeten Fachkräften ein breites und spannendes Tätigkeitsfeld bietet. Gute Englischkenntnisse sowie Kenntnisse im Bereich Software- und Hardwaretechnik sind vorteilhaft. Auch der Bereich Forschung und Entwicklung bietet Beschäftigungsperspektiven.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Radiologietechnologe/-technologin", dem der Beruf "Radiologietechnologe/-technologin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur RadiologietechnologIn erfolgt im Rahmen eines 6-semestrigen Bachelor-Fachhochschulstudiengangs. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Anatomie, Physiologie, Strahlenbiologie, Strahlenphysik, Aufnahmetechnik und Bildanalyse, Angiografie und interventionelle Methoden, Schnittbildverfahren, Gerätetechnik, medizinische Informationstechnologie, Strahlentherapie sowie Nuklearmedizin.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für RadiologietechnologInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Gesetz § 11d verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 60 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria.

Weiterbildungen können beispielsweise bei rtaustria, dem Berufsfachverband für Radiologietechnologie Österreich, absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Strahlenschutz
  • Strahlentherapie
  • Diagnostik
  • Herz MRT
  • Mammographie-Screening
  • Bildanalyse
  • Kinderradiologie

Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge an Fachhochschulen und Universitäten, z.B. in den Bereichen Biomedical Engineering, Radiologietechnologie oder Gesundheitswissenschaften.

Aufstiegsmöglichkeiten für RadiologietechnologInnen bestehen z.B. als TeamleiterIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich und ist im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria

Der Beruf RadiologietechnologIn zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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