Start | BiomedizinischeR AnalytikerIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

Biomedizinische AnalytikerInnen führen Laboruntersuchungen eigenverantwortlich und nach ärztlicher Anordnung durch. Dabei analysieren sie beispielsweise Blut und Urin, um den Blutzucker und die Cholesterinwerte zu bestimmen. Sie untersuchen Körperflüssigkeiten und Gewebeproben, um Krankheitserreger zu bestimmen und führen weitere klinisch-chemische, mikrobiologische, histologische, hämatologische, parasitologische, serologische und nuklearmedizinische Untersuchungen durch.

Für ihre Messungen und Untersuchungen verwenden Biomedizinische AnalytikerInnen spezielle Prüf- und Messgeräte, wie z.B. Mikroskope und Zentrifugen. Sie werten die Ergebnisse aus und dokumentieren sie. Zudem sind sie an der Evaluierung neuer Techniken und Geräte beteiligt. Außerdem assistieren sie bei der Entnahme von Blut, Urin, Gewebe- oder Punktatproben.

Typische Tätigkeiten sind z.B.

  • Laboruntersuchungen durchführen
  • Blut und Urin analysieren
  • Gewebeproben und Flüssigkeiten untersuchen
  • Prüf- und Messgeräte bedienen
  • Ergebnisse auswerten und dokumentieren
  • Geräte evaluieren
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Medizinische Labors
  • Rehabilitationszentren
  • Forschungseinrichtungen
  • Pharmazeutische Industrie

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

Die biomedizinische Analytik liefert der Medizin entscheidende Informationen zur Diagnostik und Therapie von Erkrankungen, ebenso wie der frühzeitigen Erkennung und Prävention von Erkrankungen. Zudem bieten sich Biomedizinischen AnalytikerInnen vielfältige Betätigungsfelder mit sehr guten Beschäftigungsaussichten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BiomedizinischeR AnalytikerIn", dem der Beruf "BiomedizinischeR AnalytikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur BiomedizinischeN AnalytikerIn erfolgt im Rahmen eines 6-semestrigen Bachelor-Fachhochschulstudiengangs. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise angewandte und spezifische Bioanalytik, medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen, wie z.B. Anatomie, Physiologie, Pathologie, Chemie, Zellbiologie, weiters Analyseverfahren in der biomedizinischen Laboranalytik wie Hämatologie, klinische Chemie, Histologie, Mikrobiologie, Immunhämatologie, Zytologie, Immunologie, Molekularbiologie, funktionsdiagnostische Untersuchungsverfahren, Ethik sowie Prozess- und Qualitätsmanagement.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für Biomedizinische AnalytikerInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Gesetz § 11d verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 60 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria.

Weiterbildungen können beispielsweise beim Berufsverband biomed austria absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Mikrobiologische Bakterien-Diagnostik
  • Hämatologische Mikroskopie
  • Multiresistente Erreger
  • Grundlagen der Harnanalytik
  • Tumormarker
  • Knochenmarkzytologie
  • Anforderungen und Aufbau der Gewebebank
  • Qualitätsmanagement im Labor

Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge und Masterstudiengänge an Fachhochschulen und Universitäten, z.B. in den Bereichen Biomedizinische Analytik, Biomedical Engineering, Biomedizin und Biotechnologie sowie Clinical Research.

Aufstiegsmöglichkeiten für Biomedizinische AnalytikerInnen bestehen z.B. als TeamleiterIn. Mit entsprechender beruflicher Erfahrung kann auch eine Position in der Planung, Organisation und Durchführung von Forschungsprojekten angestrebt werden.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich und ist im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria

Der Beruf BiomedizinischR AnalytikerIn zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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