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Tätigkeitsmerkmale

SchauspielerInnen sind DarstellerInnen einer bestimmten Rolle, also einem darzustellenden Charakter. Dies kann unter anderem im Rahmen von Theaterstücken, Film- und Fernsehaufführungen erfolgen.

Dabei kann es sich um einen fiktiven oder historischen Charakter handeln. Um ihre Rolle möglichst glaubhaft darzustellen, setzen sie ihr gesamtes Spektrum an persönlichem Ausdrucksvermögen ein. Dazu gehören Körpersprache, Stimme, Gestik und Mimik.

SchauspielerInnen befassen sich mit dem Rollenstudium. Dazu recherchieren sie den historischen Hintergrund oder das soziales Umfeld. Sie lesen und analysieren den Text und lernen ihn auswendig. In den Proben vertiefen SchauspielerInnen gemeinsam mit dem/der RegisseurIn und dem/der DramaturgIn die Arbeit an der darzustellenden Figur. Sie erarbeiten so die Stück- und Rollenauffassung, welche sie in den Hauptproben durchspielen.

Bei Film und Fernsehen ist die Rolle der SchauspielerInnen in kleine Szenen und Einstellungen (Takes) zerlegt. Diese werden meist nicht in der zeitlichen Abfolge der Spielhandlung aufgenommen, sondern in einer technisch bedingten Reihenfolge, etwa nach Schauplätzen.

SchauspielerInnen sind oft auch als SynchronsprecherIn oder ModeratorIn tätig.

Siehe auch die Berufe TheaterwissenschafterIn, FilmwissenschafterIn und DramaturgIn.

Sprachliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit, Empathievermögen und Selbstwahrnehmungsfähigkeit, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit. Wichtig ist die Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten sowie Ausdauer und Disziplin für schwierige Rollentexte, Wiederholungen und langes Warten bei Dreharbeiten.

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich bei Film- und Rundfunkgesellschaften, Staats- und Stadttheatern, an Landesbühnen, in freien Theatertruppen, an privaten und Kleinkunstbühnen, bei Kulturveranstaltern, beim Film, als SynchronsprecherIn bei Zeichentrickfilmen oder SprecherIn beim Hörfunk.

Die Zahl der fixen Anstellungsmöglichkeiten ist sehr begrenzt, viele darstellende KünstlerInnen sind freiberuflich und projektbezogen tätig.

Es herrscht starker Konkurrenzdruck unter den SchauspielkollegInnen. Um sich beruflich zu etablieren, ist hohe Professionalität, kompetente Selbstvermarktung und Organisationsgeschick erforderlich. Die Kunst ist es, sich von anderen SchauspielerInnen zu unterscheiden und trotzdem Stimme und den Körper so einsetzen zu können um möglichst unterschiedliche Rollen zu bedienen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SchauspielerIn", dem der Beruf "SchauspielerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Der Beruf SchauspielerIn ist vor allem in der Filmbranche auch als Quereinstieg möglich. SchauspielerInnen am Theater verfügen üblicherweise über eine Ausbildung an einer Schauspielschule oder Kunsthochschule.

-- Praktika und Volontariate sind sinnvoll und üblicherweise notwendig! --

UNI: Z.B. Schauspiel; Darstellende Kunst-Schauspiel, Schauspiel und Regie; Musikdramatische Darstellung (Oper); Darstellende Kunst; Gesang; Musikdramatische Darstellung, weiters: Oper und Musiktheater; Musik- und Tanzwissenschaft, musikalisches Unterhaltungstheater.

Darüber hinaus erfordert jedes Rollenstudium das Erarbeiten des spezifischen (geschichtlichen, sozialen, kulturellen) Hintergrundes.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Der Beruf als SchauspielerIn erfordert dauerndes Körper- bzw. Stimmtraining. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für darstellende KünstlerInnen sind z.B. ergänzende Darstellungsformen wie Tanz, Musiktheater, Zeitgenössischer Bühnentanz, Ausdruckstanz und Pantomime.

Um ein möglichst breites Spektrum von Schauspieltechniken und Inszenierungsformen kennen zu lernen, ist Weiterbildung z.B. auch durch Teilnahme an Workshops und Kursen notwendig.

Bei Rundfunk und Fernsehen werden KünstlerInnen sind oft aufgrund von Honorarverträgen tätig und werden als freie MitarbeiterInnen bezeichnet. Diese werden in der Regel als nichtselbstständig Tätige behandelt.

Selbstständige KünstlerInnen können auch als DienstnehmerIn (z.B. SchauspielerIn nach dem Schauspielergesetz) tätig werden.

Die Ausübung der schönen Künste ist vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Zur Personengruppe der KünstlerInnen zählen z.B. MusikerInnen, SchauspielerInnen und SängerInnen. Nähere Infos bietet z.B. Wirtschaftskammer Österreich WKO.

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