Start | Klinischer Psychologe/Klinische Psychologin

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

Die Klinische Psychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie und befasst sich mit psychischen Störungen sowie mit somatischen Erkrankungen, bei denen psychische Aspekte eine Rolle spielen.

Klinische PsychologInnen unterstützen Menschen bei psychischen Störungen, neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Gehirnverletzungen, akuten und chronischen Erkrankungen, Problemen in der Partnerschaft und in der Familie sowie bei Stress-, Belastungs- und Traumastörungen. Zudem helfen sie Kindern und Jugendlichen bei Entwicklungsstörungen.

Zur Diagnostizierung des Krankheitsbildes führen Klinische PsychologInnen Gespräche mit ihren KlientInnen und erstellen darauf aufbauend einen individuellen Therapieplan – mit dem Ziel, Probleme, Krisen, Konflikte und Leidenszustände besser bewältigen zu können und aufzulösen. Zu ihren Aufgaben gehört auch, klinisch-psychologische Befunde und Gutachten zu erstellen und schriftliche Dokumentationen über die Gespräche mit den KlientInnen zu führen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Diagnose erstellen
  • Menschen mit psychischen Störungen unterstützen
  • Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen behandeln
  • Therapie- und Behandlungsplan erstellen
  • Gespräche führen
  • Strategien zur Bewältigung z.B. von Krisen und Konflikten finden
  • Klinisch-psychologische Befunde und Gutachten zu erstellen
  • Schriftliche Dokumentationen führen.
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Forschungseinrichtungen
  • Psychosoziale Dienste

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus.

Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, die für viele Menschen eine überaus herausfordernde und belastende Situation bedeutet, sind die Arbeitsmarktperspektiven für Klinische PsychologInnen gut. Besonders zu beobachten ist eine Nachfrage nach kinder- und jugendpsychologischer Unterstützung. Die mittel und langfristigen Folgen auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung wird sich erst zeigen; ein erhöhter Betreuungs- und Therapiebedarf erscheint für die nächsten Jahre jedenfalls wahrscheinlich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Klinischer Psychologe und Gesundheitspsychologe, Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin", dem der Beruf "Klinischer Psychologe/Klinische Psychologin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Voraussetzung für die gesetzlich geregelte Berufsausübung als KlinischeR PsychologIn ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie im Ausmaß von 300 ECTS Anrechnungspunkten. Darauf aufbauend erfolgt die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie im Gesamtausmaß von 2.500 Stunden im Rahmen von jeweils längstens 5 Jahren. Diese kann beispielsweise an Universitäten absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind z.B.: Gesprächsführung und Kommunikation, Akutintervention, Krisenintervention, Notfallpsychologie, Beratungsmethoden und Beratungssettings, psychologische Behandlungsmaßnahmen bei Personen aller Altersstufen, Einsatz klinisch-psychologischer Mittel bei verschiedenen psychischen Störungsbildern, Psychopharmakologie und Psychopathologie, Techniken und Interventionsstrategien der klinisch-psychologischen Behandlung und Beratung sowie Patientenmanagement und Schnittstellenmanagement.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für Klinische PsychologInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die in § 33 des Psychologengesetzes verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.

Weiterbildungen können beispielsweise beim Berufsverband Österreichischer PsychologInnen, Sektion Klinische Psychologie, absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Psychologische Schmerzbehandlung
  • Psychosomatik
  • Therapie bei ADHS
  • Notfallpsychologie
  • Zwangsstörungen
  • Neuropsychologie
  • Psychoonkologie
  • Demenzdiagnostik
  • Diagnostik für Klinische PsychologInnen

Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge an Universitäten, z.B. in den Bereichen Gesundheitspsychologie, Traumapädagogik, Integrative Outdoor-Aktivitäten oder Psychomotorik.

Aufstiegsmöglichkeiten für Klinische PsychologInnen bestehen z.B. als TeamleiterIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich. Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung sind unter anderen der Eintrag in die Liste der Klinischen PsychologInnen, eine Berufshaftpflichtversicherung, Vertrauenswürdigkeit, die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche somatische und psychische Eignung, Deutschkenntnisse sowie die Bekanntgabe des Arbeitsortes.

Der Beruf KlinischeR PsychologIn zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs sowie auf der Website des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen.

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