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Tätigkeitsmerkmale

ReiseberaterInnen vermitteln und verkaufen Nah- und Fernreisen in den Bereichen Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr. Sie beraten ihre KundInnen zu Reiseangeboten, wie z.B. Pauschalreisen, finden für sie die schnellsten und kostengünstigsten Verbindungen und führen Reservierungen durch. Zudem informieren sie auch über Zusatzangebote und verkaufen z.B. Reiseversicherungen oder organisieren Mietautos vor Ort. Bei internationalen Reisen informieren sie über länderspezifische Besonderheiten und sinnvolle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. Impfungen.

Weiters erstellen sie je nach Dienstleistungsangebot auch individuelle Reise- und Freizeitangebote. Dabei übernehmen ReiseberaterInnen die gesamte Reiseorganisation von der Angebotslegung über das Buchen von Verkehrsmitteln und Unterkünften bis zur Abrechnung und eventuellen Nachbetreuung der KundInnen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Tickets für nationale und internationale Reisen verkaufen
  • Anfragen von KundInnen beantworten
  • Reklamationen und Beschwerden bearbeiten
  • Kundendaten verwalten
  • KundInnen akquirieren
  • Verkaufsfördernde Maßnahmen entwickeln
  • Umbuchungen durchführen
  • Gästeinformationen zusammenstellen
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Englischkenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Interesse für Tourismus
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Überzeugungsfähigkeit

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Reisebüros
  • Reiseveranstalter
  • Bahnunternehmen
  • Flugunternehmen
  • Busunternehmen
  • Schiffsreiseunternehmen
  • Tourismusverbände

Die Tourismus- und Freizeitbranche zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Österreichs. Die Corona-Krise hat diese Branche allerdings stark getroffen. Ein verfrühtes Ende der Wintersaison, Reisebeschränkungen sowie die Schließung von Gaststätten und Nächtigungsbetrieben über viele Wochen hinweg haben viele Betriebe vor existenzielle Probleme gestellt. Als Folge dieser Entwicklungen mussten viele Betriebe MitarbeiterInnen kündigen oder in Kurzarbeit schicken. Trotz der Öffnung vieler Grenzen zu europäischen Ländern und des bestehenden Wunsches der Menschen nach Ausflügen und Urlaubsreisen sind viele Gäste aufgrund der latenten Gefahr gesundheitlicher Folgen verunsichert. Hinzu kommt die Absage von Geschäftsreisen, Kongressen, Events und Kulturveranstaltungen. Die Berufsaussichten sind derzeit noch nicht abschätzbar, jedoch werden in diesen Branchen noch für längere Zeit schwierige Arbeitsmarktbedingungen erwartet.

Viele Reisen werden heute über Online-Portale gebucht, jedoch wird das Beratungsangebot von Reisebüros weiterhin genutzt, da diese Unterstützung und Sicherheit bei Buchungen bieten. Daher wird die Nachfrage nach kompetenten ReiseberaterInnen auch nach der Corona-Krise bestehen bleiben. Zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse sowie die Bereitschaft, im Ausland zu arbeiten, können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TourismusmanagerIn", dem der Beruf "ReiseberaterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf sind Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, insbesondere mit Tourismusschwerpunkt. Die schulischen Ausbildungen an Tourismusschulen beinhalten je nach Ausrichtung oftmals das Erlernen von mehreren Fremdsprachen sowie Qualifikationen in den Bereichen Reisemanagement, Tourismusmarketing und Kundenmanagement. Zudem werden im Rahmen von mehrwöchigen Betriebspraktika erste berufliche Erfahrungen gesammelt.

Eine weitere Zugangsmöglichkeit sind Lehrausbildungen im Bereich Tourismus. Große Tourismusbetriebe bilden darüber hinaus ihr Personal betriebsintern aus.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs oder Universitäten, z.B. im Bereich Tourismus. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Destinationsmanagement
  • Marketing
  • Eventmanagement
  • Rechnungswesen
  • Freizeitwirtschaft
  • Fremdsprachen
  • Reiseleitung

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Managementfunktionen, wie z.B. im Veranstaltungsmanagement oder Eventmanagement. Entwicklungsmöglichkeiten bieten ähnliche Berufe im Tourismusbereich, wie z.B. ReiseleiterIn. Zudem können sich ReiseberaterInnen auf bestimmte Angebote bzw. Zielgruppen spezialisieren sowie eine Tätigkeit im Bereich Travel-Management für die Organisation von Geschäftsreisen bei großen Unternehmen anstreben.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Reisebetreuung" sowie im reglementierten Gewerbe "FremdenführerIn" möglich. Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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