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Tätigkeitsmerkmale

PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen befassen sich mit der Zucht und Aufzucht von Pferden und führen die tägliche Pferdepflege (Fütterung, Reinigung, Stallausmistung usw.) und die Ausbildung der Tiere als Reit- oder Fahrpferde durch. Nach der Ablegung von Zusatzprüfungen können sie auch als Reitlehrer oder Fahrlehrer für Pferdegespanne tätig sein. Weiters organisieren und begleiten sie auch Freizeit- und Wanderritte.

In der Pferdezucht und -aufzucht erfüllen die PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen alle Aufgaben von der Vorbereitung des Deckaktes bis zur Ausbildung der Jungpferde. Bei der Vorbereitung des Deckaktes müssen sie den optimalen Belegungszeitpunkt (Paarungsbereitschaft der Stute) bestimmen, was eine genaue Kenntnis und Beobachtung der Stuten erfordert. Während der Trächtigkeit der Stuten (etwa 11 Monate) sorgen sie für deren besondere Pflege (Futtermittelzuteilung, laufende Beobachtung usw.). Bei der Geburt der Fohlen überwachen und unterstützen sie den Geburtsvorgang und versorgen das neugeborene Fohlen und das Muttertier. Ab dem zweiten Lebensjahr der Tiere führen die PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen die Ausbildung der Jungpferde an der Longe (einer langen Leine) auf einem Longierplatz bzw. in der Longierhalle durch, ab dem dritten Lebensjahr der Tiere beginnen sie mit der Reit- oder Fahrausbildung.

Zu den täglichen Aufgaben der PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen gehört die Pferde-, Stall- und Ausrüstungspflege. Bei der Pferdefütterung bestimmen sie die je nach Alter, Verwendung und Art der Haltung eines Pferdes erforderliche Futtermittelart und –menge: Bei der Fütterung beobachten sie das Fressverhalten der Pferde, das Rückschlüsse auf eventuelle Krankheiten zulässt. Bei der Pferdepflege reinigen, bürsten und frisieren sie die Pferde und führen die Hufpflege durch (Säubern der Hufe mit einem Hufräumer). Besonders wichtig für das Wohlbefinden der Pferde ist weiters die tägliche Stallhygiene (Einstreuen von Stroh, Sägemehl oder Torfmull, Reinigen der Pferdeboxen von Pferdeäpfeln und Mist).

Die PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen beobachten die Pferde auch laufend auf Krankheiten. Falls sie Symptome einer Pferdekrankheit erkennen, leiten sie die entsprechenden Gegenmaßnahmen ein; sie sondern die kranken Tiere aus, verständigen nötigenfalls den Tierarzt und wirken an den Heilungs- und Pflegemaßnahmen mit. Bei ansteckenden Krankheiten führen sie die Stalldesinfektion durch.

Eine weitere Aufgabe der PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen ist die Sattel- und Zaumzeugpflege. Sie säubern Sattel und Zaumzeug mit Reinigungsmitteln und streichen sie mit Pflegepasten ein. Es ist wichtig, dabei vor allem die Gebrauchstüchtigkeit von Sattel und Zaumzeug zu prüfen, um Unfälle zu vermeiden.

In Fremdenverkehrsgebieten und in Reithöfen führen die PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen Reitkurse und Reitausflüge durch und betreuen die Gäste.

PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen befassen sich mit der Zucht und Aufzucht von Pferden und führen die tägliche Pferdepflege (Fütterung, Reinigung, Stallausmistung usw.) und die Ausbildung der Tiere als Reit- oder Fahrpferde durch. Nach der Ablegung von Zusatzprüfungen können sie auch als Reitlehrer oder Fahrlehrer für Pferdegespanne tätig sein. Weiters organisieren und begleiten sie auch Freizeit- und Wanderritte.

In der Pferdezucht und -aufzucht erfüllen die PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen alle Aufgaben von der Vorbereitung des Deckaktes bis zur Ausbildung der Jungpferde. Bei der Vorbereitung des Deckaktes müssen sie den optimalen Belegungszeitpunkt (Paarungsbereitschaft der Stute) bestimmen, was eine genaue Kenntnis und Beobachtung der Stuten erfordert. Während der Trächtigkeit der Stuten (etwa 11 Monate) sorgen sie für deren besondere Pflege (Futtermittelzuteilung, laufende Beobachtung usw.). Bei der Geburt der Fohlen überwachen und unterstützen sie den Geburtsvorgang und versorgen das neugeborene Fohlen und das Muttertier. Ab dem zweiten Lebensjahr der Tiere führen die PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen die Ausbildung der Jungpferde an der Longe (einer langen Leine) auf einem Longierplatz bzw. in der Longierhalle durch, ab dem dritten Lebensjahr der Tiere beginnen sie mit der Reit- oder Fahrausbildung.

Zu den täglichen Aufgaben der PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen gehört die Pferde-, Stall- und Ausrüstungspflege. Bei der Pferdefütterung bestimmen sie die je nach Alter, Verwendung und Art der Haltung eines Pferdes erforderliche Futtermittelart und –menge: Bei der Fütterung beobachten sie das Fressverhalten der Pferde, das Rückschlüsse auf eventuelle Krankheiten zulässt. Bei der Pferdepflege reinigen, bürsten und frisieren sie die Pferde und führen die Hufpflege durch (Säubern der Hufe mit einem Hufräumer). Besonders wichtig für das Wohlbefinden der Pferde ist weiters die tägliche Stallhygiene (Einstreuen von Stroh, Sägemehl oder Torfmull, Rei…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
FacharbeiterIn Pferdewirtschaft
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
BURGENLAND - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
BURGENLAND - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
KÄRNTEN - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
KÄRNTEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
NIEDERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
NIEDERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
OBERÖSTERREICH - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2023
01.09.2023
OBERÖSTERREICH - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
SALZBURG - Bäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SALZBURG - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtBäuerliche Betriebe (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 38 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
STEIERMARK - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
TIROL - Landwirtschaftliche Genossenschaften (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2023
01.04.2023
VORARLBERG - Bäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und andere nichtbäuerliche Betriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
  • gute körperliche Verfassung: Stallarbeit, Pflegen der Pferde, z.B. Striegeln, Transportieren der Futtermittel, Bändigen scheuender Pferde
  • physische Ausdauer: Stall- und Pflegearbeiten, Arbeiten häufig im Freien bei jeder Witterung, Anreiten und Trainieren der Pferde
  • körperliche Wendigkeit: Stall- und Pflegearbeiten, Anreiten und Trainieren der Pferde
  • Gleichgewichtsgefühl: Reiten
  • Auge-Hand-Koordination: richtiges/genaues Lenken der Pferde mit dem Zügel beim Reiten und Trainieren
  • Unempfindlichkeit der Haut: Belastung der Haut durch Verschmutzung, z.B. beim Ausmisten, durch Futtermittel, Tierhaare usw.
  • Organisationstalent: Planen aller Betreuungsarbeiten wie Fütterung, Pflege, tierärztliche Betreuung usw., Planen des Zuchtprogramms in Zuchtbetrieben
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen der Reitschüler und Kunden in Reitschulen/Reitställen
  • Reaktionsfähigkeit: rasches Eingreifen bei unvorhergesehenem Verhalten der Pferde, Verhindern von Unfällen durch scheuende Pferde

Betriebe/Lehrbetriebe:
PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen arbeiten vorwiegend in landwirtschaftlichen Betrieben, die sich auf die Pferdezucht und -haltung spezialisiert haben sowie in privaten oder staatlichen Gestüten. Einige sind auch in Freizeit-Reitbetrieben sowie mit der Pferdebetreuung im Turnier- und Rennsport beschäftigt. Reitbetriebe befinden sich vor allem im Umkreis größerer Städte und in Fremdenverkehrsregionen. Pferdezucht wird hauptsächlich in Oberösterreich betrieben, Gutsbetriebe und Gestüte gibt es vor allem in ländlichen Gebieten.

Lehrstellensituation:
In den land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen führt der Weg zur Lehrabschlussprüfung oft nicht über eine normale Lehre, sondern über sonstige Ausbildungen (Lehrgänge an Schulen, Vorbereitungskurse und Ähnliches). Daher sind die Lehrlingszahlen nicht sehr aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung der Ausbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft geht!
Die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge im Bereich "Pferdewirtschaft" ist in den letzten 5 Jahren von rund 30 Personen kontinuierlich auf derzeit 55 Personen gestiegen.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird derzeit wesentlich häufiger von Frauen als von Männern erlernt. Allerdings ist der Anteil der männlichen Lehrlinge zuletzt auf fast 30 Prozent angestiegen.

Berufsaussichten:
Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind regional unterschiedlich. In der Haltung von Pferden sind in Niederösterreich, gefolgt von Oberösterreich und Tirol, die meisten Personen unselbstständig beschäftigt.

Beschäftigungsaussichten:
Es besteht Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften. Allerdings stellen vor allem kleinere Betriebe oft Familienangehörige als Arbeitskräfte ein.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PferdewirtschaftsfacharbeiterIn", dem der Beruf "FacharbeiterIn Pferdewirtschaft" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
FacharbeiterIn Pferdewirtschaft (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 10 7 4 3 1 2 8 8 16 k.A.
weiblich 32 33 39 29 29 31 30 41 39 k.A.
gesamt 42 40 43 32 30 33 38 49 55 k.A.
Frauenanteil 76,2% 82,5% 90,7% 90,6% 96,7% 93,9% 78,9% 83,7% 70,9% k.A.
Quelle: ÖLAKT - Österreichischer Landarbeiterkammertag
Verwandte Lehrberufe Tabelle
FacharbeiterIn Pferdewirtschaft
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Neben einigen landwirtschaftlichen Fachschulen (z.B. Fachrichtung Pferdewirtschaft; Fachrichtung Landwirtschaft mit Pferdewirtschaft und Haushaltsmanagement) kommen auch folgende berufsbildende höhere Schulen in Frage: Höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft; Höhere Lehranstalt für alpenländische Landwirtschaft; Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft.

Weiterbildungsmöglichkeiten für PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen bieten die Ländlichen Fortbildungsinstitute (LFI) der Landwirtschaftskammern (z.B. Pferdezucht und -haltung, Pferdeausbildung und -training, Buchführungs- und Betriebswirtschaftskurse für Meisterkandidaten) und die Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Unfallverhütung in der Landwirtschaft). Darüber hinaus veranstalten z.B. der Bundesfachverband (BFV) für Reiten und Fahren in Wien verschiedene Reit- und Fahrkurse; das Pferdezentrum in Stadl-Paura/OÖ bietet bei Bedarf Kurse zur Aus- und Weiterbildung in der Pferdewirtschaft an.

Selbstständige Berufsausübung:

PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen können ihren Beruf selbstständig ausüben. Die selbstständige Berufsausübung in der Land- und Forstwirtschaft ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden. Es ist möglich, eine Meisterprüfung abzulegen. Die Meisterprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "PferdewirtschaftsmeisterIn" und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Weiters besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) für PferdewirtschaftsfacharbeiterInnen im freien Gewerbe "Wartung und Pflege von Kutschen und Pferdegeschirr.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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