Start | Human-Resources-ManagerIn

Tätigkeitsmerkmale

Human-Resources-ManagerInnen sind für das Personalwesen eines Unternehmens verantwortlich. Sie befassen sich mit der Personalplanung, Personalbeschaffung sowie dem Personaleinsatz und der Personalentwicklung. Dabei ermitteln sie den aktuellen und zukünftigen Arbeitskräftebedarf und planen Ausschreibungen und Stellenanzeigen. Sie werten auch Bewerbungsschreiben aus und führen Vorstellungsgespräche.

Weiters sind Human-Resources-ManagerInnen für die fachliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen verantwortlich und planen geeignete Schulungsmaßnahmen. Zudem organisieren sie die Einschulung von neuen MitarbeiterInnen. Human-Resources-ManagerInnen sind sowohl für die MitarbeiterInnen als auch für die Geschäftsleitung die Hauptansprechpersonen in Bezug auf Personalangelegenheiten sowie hinsichtlich arbeitsrechtlicher Aspekte.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Personalentscheidungen treffen
  • Vorstellungsgespräche führen
  • Einschulung von neuen MitarbeiterInnen organisieren
  • Personalentwicklungspläne erarbeiten
  • Weiterbildungsmaßnahmen planen
  • Kosten überprüfen
  • Besprechungen abhalten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne im Büro arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Industrie- und Gewerbebetriebe aller Wirtschaftsbereiche 
  • Handels- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen 
  • Verkehrs- und Energieversorgungsbetriebe
  • Finanzdienstleistungsunternehmen wie Banken und Versicherungen 
  • Öffentliche Institutionen und Ämter
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Bildungseinrichtungen 
  • Non-Profit-Organisationen (NGOs) 

Qualifiziertes Personal zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden, ist quer durch alle Branchen ein bestimmendes Thema. Neben allgemein veränderten Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt hängt dies unter anderem damit zusammen, dass sich die Prioritäten der BewerberInnen in Hinblick auf Anforderungen und Erwartungen geändert haben. Beispiele dafür sind eine gute Work-Life-Balance, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten, hybride Arbeitsmodelle wie eine Kombination aus Anwesenheit im Büro und Home-Office, ein wertschätzender Umgang sowie sogenannte Incentives wie z.B. Prämien, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten, Diensthandy, Dienstwagen, Personalrabatte oder Kinderbetreuung.

Weitere wichtige aktuelle Themen im Bereich Human Resources sind die Themen Diversität, Gleichstellung und Inklusion sowie die zunehmende Digitalisierung von Routineprozessen im Bereich der Administration. Die Berufsaussichten für Human-Resources-ManagerInnen sind gut. Da viele Unternehmen auf unterschiedliche Rekrutierungskanäle setzen, sind zusätzliche Kenntnisse, z.B. im Social-Media-Bereich, vorteilhaft.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Human-Resources-ManagerIn", dem der Beruf "Human-Resources-ManagerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf bieten berufsbildende höhere Schulen mit wirtschaftlichem oder kaufmännischem Schwerpunkt. Ausbildungen im kaufmännischen Bereich umfassen meist Fächer wie Betriebswirtschaft, Unternehmensrechnung, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik, Recht, Volkswirtschaft, Projektmanagement oder Officemanagement. Ausbildungen an Schulen für wirtschaftliche Berufe umfassen meist Fächer wie Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Controlling, Recht, Wirtschaftsgeographie, Kommunikation, Informationsmanagement und Officemanagement. 

Im Zuge der Ausbildung werden zudem Fremdsprachenkenntnisse vermittelt. Weiters werden praktische Erfahrungen an schuleigenen Werkstätten sowie im Rahmen von mehrwöchigen betrieblichen Pflichtpraktika erworben. 

Dieser Beruf kann auch auf akademischem Niveau erlernt werden, siehe dazu den Beruf Human-Resources-ManagerIn (UNI/FH/PH).

 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Personalrecht
  • Controlling
  • Diversity Management
  • Change Management
  • Mediation
  • Wissensmanagement
  • Personalverrechnungswesen

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit, den akademischen Titel "Bachelor Professional (BPr)" oder "Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten für Human-Resources-ManagerInnen bestehen in leitenden Funktionen, z.B. als AbteilungsleiterIn. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten auch die Bereiche Coaching, Betriebsberatung oder Karriereberatung.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Überlassung von Arbeitskräften" und "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" oder des freien Gewerbes "Arbeitsvermittlung" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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