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Tätigkeitsmerkmale

Um Produkte und technische Verfahren vor Nachahmung bzw. unberechtigtem Einsatz zu schützen, können Schutzrechte auf nationaler und internationaler Ebene angemeldet und geltend gemacht werden. Neben Patenten und Gebrauchsmustern, die vor allem für technisch orientierte bzw. gewerblich anwendbare Erfindungen vergeben werden können, gibt es weitere Arten von Schutzrechten, z.B. zum Schutz von Marken und Designs (Geschmacksmuster), von Pflanzensorten (Sortenschutzrechte) oder von Arznei- und Pflanzenschutzmitteln (Schutzzertifikate).

PatentanwältInnen verfügen über technische oder naturwissenschaftliche Fachkenntnisse, z.B. in den Bereichen Elektro-, Kraftfahrzeug-, Maschinenbau-, Medizin- oder Informationstechnik, Elektronik, Chemie, Pharmazie, Physik, Verfahrenstechnik, Biotechnologie oder Materialwissenschaften, sowie auch über juristische Spezialkenntnisse im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes. Dadurch sind sie in der Lage, sowohl die fachlichen als auch die juristischen Aspekte von Innovationen zu verstehen und deren Schutzfähigkeit als geistiges Eigentum einzuschätzen bzw. Konflikte mit bestehenden Schutzrechten von Dritten zu erkennen. 

PatentanwältInnen recherchieren bestehende Rechte, beraten ihre MandantInnen, formulieren und beantragen Patente, Designs sowie andere Schutzrechte und verwalten diese. Sie unterstützen bei Verhandlungen zur Gewährung oder Erlangung von Lizenzrechten und überwachen für ihre MandantInnen die Einhaltung der von den Behörden gewährten Rechte. PatentanwältInnen vertreten ihre MandantInnen bei Anfechtungen und Verletzungen von Schutzrechten entweder selbstständig oder als Beistände von RechtsanwältInnen vor Patentämtern, Verwaltungsbehörden und Gerichten. Darüber hinaus sind sie berechtigt, als Sachverständige und GutachterInnen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu fungieren.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Technische Sachverhalte analysieren und verstehen 
  • Bestehende Schutzrechte recherchieren
  • MandantInnen beraten 
  • Schutzrechte formulieren, beantragen und verwalten
  • Bei Verhandlungen zur Gewährung oder Erlangung von Lizenzrechten mitwirken
  • Die Einhaltung der von den Behörden gewährten Rechte überwachen 
  • MandantInnen vor Patentämtern, Verwaltungsbehörden oder Gerichten vertreten
  • Als Sachverständige und GutachterInnen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes fungieren
Siehe auch:

Um Produkte und technische Verfahren vor Nachahmung bzw. unberechtigtem Einsatz zu schützen, können Schutzrechte auf nationaler und internationaler Ebene angemeldet und geltend gemacht werden. Neben Patenten und Gebrauchsmustern, die vor allem für technisch orientierte bzw. gewerblich anwendbare Erfindungen vergeben werden können, gibt es weitere Arten von Schutzrechten, z.B. zum Schutz von Marken und Designs (Geschmacksmuster), von Pflanzensorten (Sortenschutzrechte) oder von Arznei- und Pflanzenschutzmitteln (Schutzzertifikate).

PatentanwältInnen verfügen über technische oder naturwissenschaftliche Fachkenntnisse, z.B. in den Bereichen Elektro-, Kraftfahrzeug-, Maschinenbau-, Medizin- oder Informationstechnik, Elektronik, Chemie, Pharmazie, Physik, Verfahrenstechnik, Biotechnologie oder Materialwissenschaften, sowie auch über juristische Spezialkenntnisse im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes. Dadurch sind sie in der Lage, sowohl die fachlichen als auch die juristischen Aspekte von Innovationen zu verstehen und deren Schutzfähigkeit als geistiges Eigentum einzuschätzen bzw. Konflikte mit bestehenden Schutzrechten von Dritten zu erkennen. 

PatentanwältInnen recherchieren bestehende Rechte, beraten ihre MandantInnen, formulieren und beantragen Patente, Designs sowie andere Schutzrechte und verwalten diese. Sie unterstützen bei Verhandlungen zur Gewährung oder Erlangung von Lizenzrechten und überwachen für ihre MandantInnen die Einhaltung der von den Behörden gewährten Rechte. PatentanwältInnen vertreten ihre MandantInnen bei Anfechtungen und Verletzungen von Schutzrechten entweder selbstständig oder als Beistände von RechtsanwältInnen vor Patentämtern, Verwaltungsbehörden und Gerichten. Darüber hinaus sind sie berechtigt, als Sachverständige und GutachterInnen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu fungieren.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Technische Sachverhalte analysieren und verstehen 
  • Bestehende Schutzrechte recherchieren
  • MandantInnen beraten 
  • Schu…
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Technisches Verständnis
  • Überzeugungsfähigkeit

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen:

  • Patentanwaltskanzleien
  • Patent-, Lizenz- und Vertragsabteilungen von großen Unternehmen verschiedenster Branchen
  • Patentämter
  • Verwaltungsbehörden

Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Rechtssystems und der geltenden Rechtsvorschriften besteht tendenziell ein wachsender Bedarf an juristischen Beratungsleistungen. So suchen Unternehmen auch nach Expertise, um ihre Erfindungen zu schützen und Wettbewerbsvorteile zu sichern. Zudem werden PatentanwältInnen auch von Unternehmen konsultiert, die Patentwerte anderer Firmen schätzen lassen möchten, bevor sie diese übernehmen. Die Nachfrage nach PatentanwältInnen ist somit konstant.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Rechtsanwalt/-anwältin", dem der Beruf "Patentanwalt/-anwältin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur PatentanwältIn umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie eine Abschlussprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zum praktischen Teil der Ausbildung ist ein erfolgreich absolviertes technisches oder mathematisch-naturwissenschaftliches Studium an einer Universität im Ausmaß von 270 ECTS, wovon zumindest 210 ECTS technischen oder naturwissenschaftlichen Fächern zuzuordnen sind. 

Weiters müssen PatentanwaltsanwärterInnen eine mindestens 4-jährige Praxiszeit bei einem/einer in der Liste der PatentanwältInnen eingetragenen PatentanwältIn in Normalarbeitszeit absolvieren. Zudem ist der Abschluss von Lehrveranstaltungen des österreichischen Rechts an einer Universität im Umfang von mindestens 60 ECTS erforderlich. Abschließend kann die Patentanwaltsprüfung abgelegt werden, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil umfasst. 

Weitere Informationen zum Ausbildungsablauf finden Sie auf der Website der Österreichischen Patentanwaltskammer.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Patent- und Lizenzmanagement, Geistiges Eigentum und Wettbewerb, Medizinrecht, Informations- und Medienrecht oder International Business Law. 

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Projektmanagement und Zeitmanagement. 

PatentanwältInnen sind in der Regel auf einen bestimmten Rechts- und Technikbereich spezialisiert, können aber mit entsprechender Weiterbildung und Qualifikation auch in weiteren Rechtsbereichen tätig sein oder sich auf andere Produkte spezialisieren. 

Der Beruf PatentanwältIn zählt zu den freien Berufen. Für die selbstständige Berufsausübung ist die Ablegung der Patentanwaltsprüfung sowie die Eintragung in die Liste der PatentanwältInnen bei der Österreichischen Patentanwaltskammer erforderlich. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Patentanwaltskammer.

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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