Start | Diätologe/Diätologin

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Darüber hinaus ist für die Ausübung dieses Berufs die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

Das Aufgabengebiet von DiätologInnen umfasst die ernährungsmedizinische Krankheitsprophylaxe sowie die ernährungsmedizinische Therapie und Rehabilitation. DiätologInnen führen nach ärztlicher Anordnung eigenverantwortlich die Auswahl und Zusammenstellung der Ernährung entsprechend dem individuellen Krankheitsbild aus, z.B. bei Adipositas, Stoffwechselerkrankungen, Diabetes, Allergien und Intoleranzen, ebenso bei der ernährungstherapeutischen Betreuung nach Operationen und bei gastroenterologischen, onkologischen sowie Herzerkrankungen.

Nach ärztlicher Anordnung beraten DiätologInnen die PatientInnen über Ernährungspläne und informieren auch die Angehörigen, welche ärztlichen Diätverordnungen auch außerhalb der Krankenanstalt durchzuführen sind und wie sie umgesetzt werden können. DiätologInnen sind auch beratend im Rahmen von Gesundheitsprogrammen tätig, z.B. in der Gesundheitsförderung in Mutterberatungsstellen, Schulen und Kindergärten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Diäten nach ärztlicher Anordnung zusammenstellen und auswählen
  • Ernährungspläne erstellen
  • Ernährung individuell an Erkrankung anpassen
  • PatientInnen und Angehörige beraten
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen setzen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Rehabilitationszentren
  • Alters- und Pflegeheime
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Gesundheitshotels

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

Dieses steigende Gesundheits- und Körperbewusstsein der Bevölkerung kommt auch den Beschäftigungsperspektiven von DiätologInnen zugute. Hinzu kommt, dass wissenschaftliche Forschungen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Lebensstil und vielen Erkrankungen hergestellt haben, der die Expertise und Betreuung von DiätologInnen erforderlich macht.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Diätologe/Diätologin", dem der Beruf "Diätologe/Diätologin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur DiätologIn erfolgt im Rahmen eines 6-semestrigen Bachelor-Fachhochschulstudiengangs. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen, Ernährungsmanagement, Verpflegungsmanagement, Kinder- und Jugendheilkunde, klinische Diätetik sowie Kommunikation und Beratungstechnik.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für DiätologInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Gesetz § 11d verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 60 Stunden absolviert werden, z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen.

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria.

Weiterbildungen können beispielsweise beim Verband der Diaetologen Österreichs absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Sporternährung
  • Mikrobiom
  • Allergologie
  • Ernährungstherapie bei Diabetes
  • Allergenkennzeichnung
  • Probiotika
  • Ernährungspsychologie

Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge und Masterstudiengänge an Fachhochschulen und Universitäten, z.B. in den Bereichen Ernährungsmedizin, Ernährungstherapie, Gesundheitsmanagement oder Health Care Management.

Aufstiegsmöglichkeiten für DiätologInnen bestehen z.B. als TeamleiterIn.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich und ist im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs − MTD-Austria

Der Beruf DiätologIn zählt zu den freien Berufen (Neue Selbstständige). Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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