Start | Tagesmutter/Tagesvater

Tätigkeitsmerkmale

Tagesmütter/Tagesväter betreuen bei sich zu Hause tagsüber ihnen anvertraute Kinder. Damit sie auf die Bedürfnisse der Kinder individuell eingehen können, bleibt die Gruppengröße relativ klein. Die Betreuung beinhaltet die altersspezifische Förderung der Kinder, die sie mit den Eltern abstimmen. Sie stellen Spielmaterial zur Verfügung, malen, zeichnen und musizieren mit den Kindern, gehen mit ihnen einkaufen, kochen und essen gemeinsam mit ihnen und planen Spiel- und Bewegungsangebote im Freien.
 

  • Didaktische Fähigkeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Physische Ausdauer
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Privathaushalte
  • Private Hilfsorganisationen und Vereine

Die Kinderbetreuung ist ein Tätigkeitsbereich mit wachsendem Bedarf an Fachpersonal, da heute meist beide Elternteile eines Kindes berufstätig sind. Die Nachfrage nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater ist regional sehr unterschiedlich.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KinderbetreuerIn", dem der Beruf "Tagesmutter/Tagesvater" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zur Tagesmutter/zum Tagesvater ist landesgesetzlich geregelt. Daraus ergeben sich unterschiedliche Ausbildungsanforderungen. InteressentInnen sollten sich daher für genauere Informationen mit den einzelnen Vereinen in Verbindung setzen.

Das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend (BMFJ) hat einen Ausbildungsplan für Tagesmütter/-väter entwickelt und verleiht ein Gütesiegel an Ausbildungslehrgänge, die dem Ausbildungsplan folgen.

Für eine selbstständige Berufsausübung ist in allen Bundesländern eine Bewilligung durch die Jugendwohlfahrtsbehörde erforderlich.

Voraussetzungen dafür sind z.B.: 

  • Volljährigkeit
  • Pflichtschulabschluss
  • Physische und psychische Eignung
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Gesundheitsattest
  • Kindergerechte Wohnverhältnisse

 

Die Behörde prüft die Wohnungsgröße und persönliche Eignung und legt fest, wie viele Kinder maximal betreut werden dürfen. Die Anzahl richtet sich nach der Größe der Räumlichkeiten und der Anzahl und dem Alter der eigenen Kinder.

Kurzausbildungen sind z.B.:

  • bfi: "Tagesmutter/-vater/KinderbetreuerIn"
    Dauer: 475 Unterrichtseinheiten
  • Caritas: "Ausbildung zur Tagesmutter/zum Tagesvater"
    Dauer: 165 Unterrichtseinheiten
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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