Start | VisagistIn und Makeup-ArtistIn

Tätigkeitsmerkmale

VisagistInnen und Make-up-ArtistInnen wenden für das Schminken ihrer KundInnen verschiedene Make-up-Techniken an. Je nach Wunsch kaschieren oder betonen sie damit bereits vorhandene Gesichtsmerkmale. Nach der Reinigung verändern sie das optische Erscheinungsbild des Gesichts, wobei sie mit verschiedenen Produkten wie Cremen, Puder und Pigmenten sowie Schminkutensilien wie Pinsel oder Schwämmchen arbeiten. Manchmal fertigen sie auch Masken oder Bodypaintings an, um im Rahmen der Körpervisagistik das gewünschte Gesamtbild zu erreichen.

Für Permanent-Make-up verwenden VisagistInnen und Make-up-ArtistInnen sterile Akupunkturnadeln, um Augenbrauen, Augenlider und Lippen durch Farbpigmente zu korrigieren und so das Schminken bei späteren Behandlungen zu erleichtern. Auch Schminkkurse oder Stylingberatungen können zu ihren Tätigkeiten gehören.

 

  • Auge-Hand-Koordination
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Interesse für Schönheitspflege
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Farben
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlichkeit der Haut

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Kosmetiksalons
  • Friseursalons
  • Parfümerien
  • Drogerien
  • Fotoagenturen
  • Modelagenturen
  • Film- und Fernsehgesellschaften
  • Theater- und Festspielstätten

Die Berufsaussichten in allen Schönheitspflegeberufen sind durch das hohe Schönheits- und Modebewusstsein, das auch bei Männern zunimmt, insgesamt positiv. Allerdings gibt es einen hohen Preis- und Konkurrenzdruck zwischen den Unternehmen dieses Bereichs. Beschäftigte in Schönheitspflegeberufen haben daher häufig eingeschränkte Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen. Sie arbeiten oft auch an Wochenenden und in den Abendstunden. Viele Angestellte dieser Branche sind nur teilzeitbeschäftigt, doch immer mehr Personen machen sich als EinzelunternehmerInnen selbstständig. VisagistInnen und Make-up-ArtistInnen können zum Beispiel im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Kosmetik (Schönheitspflege)" selbstständig tätig sein.

Generell werden die Erweiterung des Service-Angebots, eine gute Kundenbindung und kompetente Beratung für Schönheitspflegeberufe immer wichtiger. Durch gefragte Mehrfachqualifikationen können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich verbessert werden.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KosmetikerIn", dem der Beruf "VisagistIn und Makeup-ArtistIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Für diesen Beruf gibt es keine gesetzlich geregelte Ausbildung. Eine gute Voraussetzung für die Ausübung des Berufs bietet auch ein Lehrabschluss als KosmetikerIn, FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) oder MaskenbildnerIn.
Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten können aber auch betriebsintern oder im Rahmen einer Kurz- oder Spezialausbildung erworben werden.

  • bfi: "VisagistIn"
    Dauer: 120 Lehreinheiten
  • WIFI: " Ausbildung zum Visagisten und Make-up-Artist - Diplom-Lehrgang "
    Dauer: 464 Lehreinheiten
  • Austrian's Make-up School: "Make-up Artist professional"
    Dauer: 14 Wochen
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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