Start | Rechtsanwalt/-anwältin

Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Für die Ausübung dieses Berufs ist die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

RechtsanwältInnen sind vorwiegend in der Rechtsberatung und in der Vertretung vor Gerichten und Behörden tätig. Dabei beraten sie Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen wie Vereine und Gesellschaften in allen Rechtsangelegenheiten und vertreten diese gegenüber Gerichten, Behörden und Einzelpersonen in öffentlichen und privaten Angelegenheiten. RechtsanwältInnen sind meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, etwa auf Verfassungs-, Zivil- oder Strafrecht.

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit unterstützen RechtsanwältInnen ihre MandantInnen bei der Klärung offener Rechtsfragen zu Themen wie Abwicklung von Geschäftsfällen, Gesellschaftsgründungen oder Abschlüsse von Verträgen. Sie begutachten Vertragsentwürfe und Vertragsverfassungen wie Pacht-, Miet-, Dienst- und Schenkungsverträge und überprüfen, ob diese juristisch einwandfrei sind. In ihrer Tätigkeit vertreten und beraten RechtsanwältInnen Privatpersonen beispielsweise auf dem Gebiet des Arbeits-, Miet-, Familien-, Konsumenten- oder Sozialrechts. Dabei kontrollieren sie Beweismittel, befragen ZeugInnen und bereiten Verteidigungserklärungen vor.

Weiters vertreten RechtsanwältInnen ihre MandantInnen in Zivilprozessen, Verwaltungsprozessen, Strafprozessen und vor Behörden, wie z.B. der Polizei oder dem Finanzamt. Dabei vertreten sie sowohl KlägerInnen als auch Angeklagte. Sie können zudem in der Vermögensverwaltung und Unternehmensberatung tätig sein. In diesem Bereich beraten RechtsanwältInnen ihre KlientInnen bei Firmengründungen, verwalten Haus- und Grundeigentum und informieren über Gesellschaftsrechte. Weiters führen sie Datenbanken, Archive, Gerichtsakten, Protokolle und Kundenkarteien. RechtsanwältInnen unterliegen im Interesse ihrer AuftraggeberInnen der der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • KlientInnen in Rechtsfragen beraten
  • KlientInnen in verschiedenen Rechtsprozessen vertreten
  • Beweismittel kontrollieren
  • ZeugInnen befragen
  • Verteidigungserklärungen vorbereiten
  • Verträge verfassen, überprüfen und begutachten
Siehe auch:

RechtsanwältInnen sind vorwiegend in der Rechtsberatung und in der Vertretung vor Gerichten und Behörden tätig. Dabei beraten sie Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen wie Vereine und Gesellschaften in allen Rechtsangelegenheiten und vertreten diese gegenüber Gerichten, Behörden und Einzelpersonen in öffentlichen und privaten Angelegenheiten. RechtsanwältInnen sind meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, etwa auf Verfassungs-, Zivil- oder Strafrecht.

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit unterstützen RechtsanwältInnen ihre MandantInnen bei der Klärung offener Rechtsfragen zu Themen wie Abwicklung von Geschäftsfällen, Gesellschaftsgründungen oder Abschlüsse von Verträgen. Sie begutachten Vertragsentwürfe und Vertragsverfassungen wie Pacht-, Miet-, Dienst- und Schenkungsverträge und überprüfen, ob diese juristisch einwandfrei sind. In ihrer Tätigkeit vertreten und beraten RechtsanwältInnen Privatpersonen beispielsweise auf dem Gebiet des Arbeits-, Miet-, Familien-, Konsumenten- oder Sozialrechts. Dabei kontrollieren sie Beweismittel, befragen ZeugInnen und bereiten Verteidigungserklärungen vor.

Weiters vertreten RechtsanwältInnen ihre MandantInnen in Zivilprozessen, Verwaltungsprozessen, Strafprozessen und vor Behörden, wie z.B. der Polizei oder dem Finanzamt. Dabei vertreten sie sowohl KlägerInnen als auch Angeklagte. Sie können zudem in der Vermögensverwaltung und Unternehmensberatung tätig sein. In diesem Bereich beraten RechtsanwältInnen ihre KlientInnen bei Firmengründungen, verwalten Haus- und Grundeigentum und informieren über Gesellschaftsrechte. Weiters führen sie Datenbanken, Archive, Gerichtsakten, Protokolle und Kundenkarteien. RechtsanwältInnen unterliegen im Interesse ihrer AuftraggeberInnen der der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • KlientInnen in Rechtsfragen beraten
  • KlientInnen in verschiedenen Rechtsprozessen vertreten
  • Beweismittel kontrollieren
  • ZeugInn…
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Beraten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Überzeugungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Im Rahmen von Angestelltenverhältnisse bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen Beschäftigungsmöglichkeiten:

  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen
  • Öffentliche Ämter
  • Ministerien
  • Wirtschaftsgesellschaften
  • Banken
  • Versicherungen
  • Unternehmen in der Steuerberatung

In den kommenden Jahren wird in Österreich in der öffentlichen Verwaltung sowohl mit einer Pensionierungswelle als auch im Bereich der Justiz mit einer Budget- und Personalaufstockung gerechnet. Dadurch wird voraussichtlich der Bedarf an RechtsanwältInnen steigen.

Mit einer juristischen Ausbildung bestehen auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich gute Aussichten. Die Rechtswissenschaft entwickelt sich stetig weiter und ist in immer mehr Bereichen gefragt. Sowohl in Kanzleien als auch in unterschiedlichen Verbänden ist die Nachfrage nach JuristInnen deutlich angestiegen. Der Markt verlangt weiters zunehmend nach Spezialisierung, da die rechtlichen Grundlagen in vielen Bereichen komplexer werden. Es ist davon auszugehen, dass sich Themen und Schwerpunkte im Bereich der Rechtswissenschaft durch internationale Bezüge, gesellschaftliche Entwicklungen und die Digitalisierung immer weiter verändern werden und neue Herausforderungen für den Justizbereich darstellen.

Die Berufsaussichten für RechtsanwältInnen sind gut. Fremdsprachkenntnisse, wie z.B. Englisch, sowie Auslandserfahrung erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Rechtsanwalt/-anwältin", dem der Beruf "Rechtsanwalt/-anwältin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Das Berufsbild der RechtsanwältInnen ist im Rahmen der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt. Wer in diesem Beruf tätig sein will, muss eine mehrstufige Ausbildung in Theorie und Praxis absolvieren.

Um den Beruf ausüben zu können, ist ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium im Fachgebiet Rechtswissenschaften erforderlich. Die Ausbildung beinhaltet Themenbereiche wie Zivilrecht, Steuerrecht, Allgemeines Recht, Politikwissenschaften sowie Erb- und Schenkungsrecht.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossenen Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Nach dem Studium ist eine 5-jährige rechtsberufliche Tätigkeit erforderlich. Davon müssen mindestens 7 Monate "Gerichtspraxis" bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens 3 Jahre als RechtsanwaltsanwärterIn bei einem/einer österreichischen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin absolviert werden.

Die Rechtsanwaltsprüfung kann nach Abschluss des Studiums sowie der praktischen Verwendung von 3 Jahren, wovon mindestens 7 Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens 2 Jahre bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin absolviert werden müssen, abgelegt werden. Um zur Rechtsprüfung zugelassen zu werden, sind zudem von der Rechtsanwaltskammer verbindlich vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 42 Halbtagen zu verschiedenen Themenbereichen zu absolvieren.

Nach der erfolgreichen Absolvierung der Fachprüfung erfolgt die Eintragung in die Liste der RechtsanwältInnen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für RechtsanwältInnen gibt es eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsangeboten in Form von postgradualen Ausbildungen bzw. Universitätslehrgängen, z.B. in den Bereichen Europäisches Steuerrecht, Betriebswirtschaftslehre, Bank- und Kapitalmarktrecht, Informations- und Medienrecht, Rechnungswesen und Versicherungsrecht.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet z.B. die Anwaltsakademie in Form von Seminaren zu Themeninhalten wie Liegenschaften, Vergaberecht, Gesellschaftsrecht, IP-Recht, Umgründungsrecht und Strafverfahren.

Zudem bietet das Bundesministerium für Justiz in Österreich Fort- und Weiterbildungen in Form von Lehrgängen und Seminaren in Bereichen wie Datenschutzrecht, Umweltstrafrecht, Zivilprozessrecht, Jugendstrafrecht, Unterhaltsrecht und Familienrecht.

An der ARS Akademie bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten zu Bereichen wie Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht, Medienrecht, Beihilferecht, Urheber- und Lizenzrecht und Verlassenschaftsverfahren.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Konfliktmanagement, Controlling und Fremdsprachen.

Für RechtsanwältInnen ergeben sich gute Chancen durch Spezialisierungen, z.B. auf internationales und europäisches Recht, Umweltrecht und Rechtsinformatik. Weiters können Managementfunktionen etwa in den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Compliance Management, Internetrecht und Cybercrime angestrebt werden.

Ein Wechsel zwischen den Berufen RichterIn, NotarIn, RechtsanwältIn oder in einen Wirschaftstreuhandberuf ist grundsätzlich möglich, erfordert aber zum Teil Zusatzprüfungen und gegebenenfalls ergänzende Praktika.

Weiters können RechtsanwältInnen als Selbstständige eigene Kanzleien gründen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Rechtsanwaltkammer Wien

Der Beruf Rechtsanwalt/-anwältin zählt zu den freien Berufen. Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs

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