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Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Zudem ist ein Berufsausweis in Form eines Apothekerausweises erforderlich, der bei der Österreichischen Apothekerkammer beantragt werden muss.

Tätigkeitsmerkmale

ApothekerInnen geben Medikamente, Verbandsstoffe, Kosmetika oder Pflegeartikel an KundInnen aus und beraten sie über Einnahmevorschriften und Nebenwirkungen. Zudem informieren sie ihre KundInnen über die Zusammensetzung, Wirkungsweise und Anwendung von Arzneimitteln. Sie stellen Arzneimittel nach individuellen Rezepturen, z.B. Salben und Lösungen, her und mischen Kräuter für Tees und Umschläge. Weiters sind sie für die sachgemäße Lagerung der Arzneimittel verantwortlich.

Zu den Tätigkeiten von ApothekerInnen zählt auch, den Warenbestand zu kontrollieren, neue Waren zu bestellen und die auf Rezept ausgehändigten Arzneimittel mit den Krankenkassen abzurechnen. ApothekerInnen führen auch Qualitätskontrollen von arzneilichen Rohstoffen durch, ebenso von Kräutern und homöopathischen Mitteln. Sie führen außerdem ein sogenanntes Suchtgiftbuch, in welchem jeder Ein- und Ausgang von suchtgifthaltigen Arzneimitteln vermerkt ist. Je nach Angebot der Apotheke, führen ApothekerInnen auch klinisch-pharmazeutische Serviceleistungen durch, wie etwa das Messen von Blutdruck oder Blutzucker.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Medikamente, Verbandsstoffe und Kosmetika ausgeben
  • KundInnen über Einnahme und Nebenwirkungen von Arzneimitteln informieren
  • Arzneimittel selbst herstellen, z.B. Salben
  • Warenbestand überprüfen und Waren bestellen
  • Abrechnungen mit Krankenkassen durchführen
  • Suchtgiftbuch führen
  • Qualitätskontrollen durchführen
Siehe auch:
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Apotheken
  • Krankenhäuser
  • Pharmakonzerne
  • Pharmagroßhandel
  • Universitäten und Forschungseinrichtungen

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus – und auch auf Apotheken, da damit auch höhere Ausgaben für Natur-, Bio- und Wellnessprodukte, aber auch für Prävention im Allgemeinen verbunden sind.

Der Handel mit Arzneimitteln und Medizinprodukten ist eine Wachstumsbranche. Zudem herrscht in Österreich eine hohe Dichte an Apotheken, sodass es mehr stellensuchende ApothekerInnen als freie Stellen gibt. Hinzu kommt der starke Konkurrenzdruck durch Online-Apotheken, die den Kostendruck auf Apotheken zusätzlich erhöhen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ApothekerIn", dem der Beruf "ApothekerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur ApothekerIn erfolgt im Rahmen eines 9-semestrigen Pharmaziestudiums an einer Universität. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Pharmakologie, weiters die Gewinnung, Herstellung und Handhabung von Arzneistoffen, die Verarbeitung von Arzneistoffen zu Arzneimitteln sowie die Nutzung von Arzneipflanzen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums muss ein Praxisjahr, das sogenannte Aspirantenjahr, in einer Apotheke oder Anstaltsapotheke, etwa eines Krankenhauses, absolviert werden, das mit der Ablegung der Aspirantenprüfung bei der Österreichischen Apothekerkammer schließt. Erst dann dürfen PharmazeutInnen eigenverantwortlich als ApothekerInnen in einer Apotheke arbeiten.

Voraussetzung für ein Studium an einer Universität ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für ApothekerInnen besteht eine Fortbildungspflicht z.B. in Form von Seminaren, Lehrgängen oder Kongressen, die im Apothekerkammergesetz § 25 und in der Berufsordnung für ApothekerInnen verankert ist.

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website der Österreichischen Apothekerkammer.

Weiterbildungen können beispielsweise bei der Österreichischen Apothekerkammer und den Universitäten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Medikationsanalyse
  • Toxikologie
  • Komplementärmedizin
  • Klinische Pharmazie
  • Pharmamanagement
  • Pharmazeutisches Qualitätsmanagement
  • Verkaufstechnik

ApothekerInnen können die Leitung in einer Apotheke bzw. Krankenhausapotheke übernehmen. Sie können als FilialleiterInnen tätig sein oder sich mit Weiterbildungslehrgängen auf weitere berufliche Tätigkeiten spezialisieren.

Eine selbstständige Berufsausübung ist nach 5-jähriger Berufspraxis möglich und ist im Apothekengesetz geregelt. Dafür muss eine Konzession bei der Österreichischen Apothekerkammer beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Der Beruf ApothekerIn zählt zu den freien Berufen. Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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