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Tätigkeitsmerkmale

RauchfangkehrerInnen kehren, reinigen und kontrollieren private, öffentliche und industrielle Feuerungsstätten und Abgasleitungen (Kamine). Sie kontrollieren auch die Feuerungsanlagen in Neubauten und erstellen bei nachträglichen Ein- oder Umbauten Kaminbefunde (Bestätigung über die Eignung eines Kamins für den Anschluss eines Heizgerätes). Ein immer wichtigeres Aufgabengebiet der RauchfangkehrerInnen ist die umweltschutzorientierte Kontrolle der gesamten Feuerungsanlage, wobei Messungen des Schadstoffausstoßes (Emissionsmessungen) vorgenommen werden. Sie beraten ihre KundInnen in feuerungs- und heizungstechnischen Belangen, wie z.B. Wärmenutzung, Brennstoffeinsparungen, Umweltbelastungen oder Vorbeugung gegen Brände. Neue Aufgabenbereiche sind die Sanierung von Rauchfängen und die Überprüfung von Entlüftungsanlagen. Viele ihrer Tätigkeiten sind durch gesetzliche Bestimmungen (z.B. Kehrverordnungen der einzelnen Bundesländer, Feuerpolizeiordnungen) festgelegt. Bei jedem Kontrollbesuch beseitigen die RauchfangkehrerInnen nicht nur diverse Verbrennungsrückstände, sondern beobachten auch den baulichen Zustand der Feuerungsanlage. So können sie Mängel, die meist im sogenannten Kaltbereich (unausgebaute Dachböden aber auch der Bereich des Fanges über Dach) auftreten, frühzeitig erkennen. Auf Grund der Verbrennungsrückstände können RauchfangkehrerInnen auch sehen, ob der richtige Brennstoff verwendet wurde und die Feuerstätte energiesparend und umweltfreundlich betrieben wird. Vor Durchführung der Kehrarbeiten in einem Wohnhaus untersuchen die RauchfangkehrerInnen den Rauchfangkopf auf allfällige Schäden. Sie öffnen die Kamintüre am Dachboden und putzen den Kamin mit der Rund- und Stoßbürste. Verstopfte Rauchfänge putzen sie mit dem Ableingerät (ca. 5 kg schwere Eisenkugel), mit einem Vierkant- oder einem Rollmeißel durch. Sie beseitigen Rückstände durch Abschaben und Abschlagen und kehren die Aschenreste weg. Danach verschließen sie die Kamintüre wieder vorschriftsgemäß. Nachdem die RauchfangkehrerInnen den Dachboden und die Kellerräume auf eventuell vorhandene brennbare Gegenstände kontrolliert haben, reinigen sie die Kamine durch die Putztüren in den einzelnen Wohnungen. Sie entfernen Rückstände und Ablagerungen mit zahlreichen Werkzeugen und Geräten (z.B. Schöpflöffel, Handbesen, Bürste aus Stahldraht) und kontrollieren die Feuerstätten und Verbindungsteile (Rohre, Kanäle). Sie weisen die MieterInnen bzw. EigentümerInnen auf vorgefundene Mängel hin und setzen ihnen eine angemessene Frist zur Behebung. Die Durchführung ihrer Arbeiten vermerken RauchfangkehrerInnen im Kehrbuch. Emissionsmessungen dienen zur Verminderung des Schadstoffausstoßes und zur Verbesserung des Wirkungsgrades von Verbrennungsanlagen. Hierbei tragen die RauchfangkehrerInnen zunächst die Daten des Kessels (Größe, Art des Kessels, Brennstoffart) in ein Prüfblatt oder Messprotokoll ein und stellen den optimalen Wirkungsgrad (Sollwert) fest. Danach kontrollieren sie die Be- und Entlüftung des Kessels und führen Reinigungsarbeiten am Kessel durch. Sie entfernen Beläge mit chemischen Reinigungsmitteln sowie mit Kesselbürsten und Schereisen. Die Emissionsmessungen führen sie mit Handmessgeräten (z.B. Messung des Rauchgases mit CO2-Indikatoren) oder einem elektronischen Messgerät durch. Dabei werden zur Ausschaltung von Fehlerquellen drei Messungen durchgeführt. Wenn ein Vergleich mit den Sollwerten des Kessels Hinweise auf Mängel der Heizanlage ergibt, so werden HeiztechnikerInnen mit der Behebung der Mängel beauftragt.

RauchfangkehrerInnen kehren, reinigen und kontrollieren private, öffentliche und industrielle Feuerungsstätten und Abgasleitungen (Kamine). Sie kontrollieren auch die Feuerungsanlagen in Neubauten und erstellen bei nachträglichen Ein- oder Umbauten Kaminbefunde (Bestätigung über die Eignung eines Kamins für den Anschluss eines Heizgerätes). Ein immer wichtigeres Aufgabengebiet der RauchfangkehrerInnen ist die umweltschutzorientierte Kontrolle der gesamten Feuerungsanlage, wobei Messungen des Schadstoffausstoßes (Emissionsmessungen) vorgenommen werden. Sie beraten ihre KundInnen in feuerungs- und heizungstechnischen Belangen, wie z.B. Wärmenutzung, Brennstoffeinsparungen, Umweltbelastungen oder Vorbeugung gegen Brände. Neue Aufgabenbereiche sind die Sanierung von Rauchfängen und die Überprüfung von Entlüftungsanlagen. Viele ihrer Tätigkeiten sind durch gesetzliche Bestimmungen (z.B. Kehrverordnungen der einzelnen Bundesländer, Feuerpolizeiordnungen) festgelegt. Bei jedem Kontrollbesuch beseitigen die RauchfangkehrerInnen nicht nur diverse Verbrennungsrückstände, sondern beobachten auch den baulichen Zustand der Feuerungsanlage. So können sie Mängel, die meist im sogenannten Kaltbereich (unausgebaute Dachböden aber auch der Bereich des Fanges über Dach) auftreten, frühzeitig erkennen. Auf Grund der Verbrennungsrückstände können RauchfangkehrerInnen auch sehen, ob der richtige Brennstoff verwendet wurde und die Feuerstätte energiesparend und umweltfreundlich betrieben wird. Vor Durchführung der Kehrarbeiten in einem Wohnhaus untersuchen die RauchfangkehrerInnen den Rauchfangkopf auf allfällige Schäden. Sie öffnen die Kamintüre am Dachboden und putzen den Kamin mit der Rund- und Stoßbürste. Verstopfte Rauchfänge putzen sie mit dem Ableingerät (ca. 5 kg schwere Eisenkugel), mit einem Vierkant- oder einem Rollmeißel durch. Sie beseitigen Rückstände durch Abschaben und Abschlagen und kehren die Aschenreste weg. Danach verschließen si…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
RauchfangkehrerIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Rauchfangkehrergewerbe BURGENLAND (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Rauchfangkehrergewerbe KÄRNTEN (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 80 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
Rauchfangkehrergewerbe NIEDERÖSTERREICH (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
Rauchfangkehrergewerbe OBERÖSTERREICH (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 150,60 Euro) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Rauchfangkehrergewerbe SALZBURG (Arbeiter)
gültig ab 01.09.2024
01.09.2024
Rauchfangkehrergewerbe STEIERMARK (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
Rauchfangkehrergewerbe TIROL (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 14% auf das jeweilige Brutto-Lehrlingseinkommen) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Rauchfangkehrergewerbe VORARLBERG (die angegebenen Werte enthalten die monatliche Schmutzzulage von 8,5% auf das jeweilige Brutto-Lehrlingseinkommen) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
Rauchfangkehrergewerbe WIEN (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
  • Physische Ausdauer: Arbeiten im Freien, Schmutzarbeiten
  • körperliche Wendigkeit: Arbeiten an schwer zugänglichen Kaminen
  • Gleichgewichtsgefühl: Arbeiten auf Dächern
  • Sehvermögen: Durchführen von Überprüfungen
  • Unempfindlichkeit der Haut: Verschmutzung durch Ruß
  • Kontaktfähigkeit: Beraten der Kunden
  • Selbständigkeit: eigenverantwortliches Durchführen von Kontrollen

Betriebe/Lehrbetriebe:
RauchfangkehrerInnen sind in Betrieben des Rauchfangkehrergewerbes beschäftigt.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der RauchfangkehrerIn-Lehrlinge liegt seit einigen Jahren recht stabil auf einem Niveau von rund 250 bis 290 Personen, allerdings mit sinkender Tendenz. In diesem Beruf kommt es immer wieder vor, dass Lehrstellen nicht besetz werden können, weil es zu wenige InteressentInnen gibt; daher bestehen hier recht gute Chancen, rasch eine Lehrstelle zu finden. Die meisten Lehrlinge gibt es derzeit in der Steiermark und in Niederösterreich (jeweils fast ein Viertel), relativ viele auch in Oberösterreich und Tirol (zusammen ein Viertel).

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird zwar überwiegend von Männern erlernt, aber der Anteil der weiblichen Lehrlinge war mit rund 15 bis 20 Prozent in den letzten Jahren recht hoch. Das zeigt, dass sich Frauen in diesem Beruf einigermaßen etabliert haben.

Berufsaussichten:
Das Rauchfangkehrer-Gewerbe zeichnet sich durch gesetzlich vorgeschriebene Kontroll- und Kehrarbeiten aus, daher sind die Berufsaussichten für RauchfangkehrerInnen weiterhin gut. Im Zuge einer Gesetzesnovelle, die eine Liberalisierung des Rauchfangkehrergewerbes enthält, wurde der Gebietsschutz für nicht-sicherheitsrelevante Tätigkeiten jedoch aufgehoben. Es ist seither möglich, für diese Arbeiten ein beliebiges inländisches oder ausländisches Rauchfangkehrunternehmen zu beauftragen. Daraus ergibt sich ein erhöhter Wettbewerb zwischen den Rauchfangkehrer-Betrieben.

Beschäftigungsaussichten:
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Rauchfangkehrergewerbes sind die Beschäftigungsaussichten für RauchfangkehrerInnen stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "RauchfangkehrerIn", dem der Beruf "RauchfangkehrerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
RauchfangkehrerIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 278 241 244 212 225 215 232 221 217 214
weiblich 47 45 49 49 56 40 45 48 40 34
gesamt 325 286 293 261 281 255 277 269 257 248
Frauenanteil 14,5% 15,7% 16,7% 18,8% 19,9% 15,7% 16,2% 17,8% 15,6% 13,7%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
RauchfangkehrerIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Kein Eintrag

Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet einen Vorbereitungskurs für den fachlichen Teil der Meisterprüfung sowie einen Messkurs für RauchfangkehrerInnen an.

Aufstiegsmöglichkeiten:

RauchfangkehrerInnen können zu MeisterInnen und InspektionsrauchfangkehrerInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für RauchfangkehrerInnen im reglementierten Gewerbe "RauchfangkehrerIn" (Befähigungsnachweis erforderlich).

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